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Sind auch Schnellkupplungen mit Bajonetverschluß und mit Hanf oder Teflonband eingedichtete Manometergewinde gem. TRBS 2152 (1) als dauerhaft technisch dicht zu bewerten?

KomNet Dialog 17860

Stand: 05.03.2020

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Benutzung von Arbeitsmitteln und Einrichtungen > Sichere Benutzung der Arbeitsmittel

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Frage:

In der TRBS 2152 Teil 2 werden "auf Dauer technisch dichte Rohrleitungsverbindungen" beschrieben. Sind danach auch Schnellkupplungen mit Bajonetverschluß und mit Hanf oder Teflonband eingedichtete Manometergewinde als dauerhaft technisch dicht zu bewerten?

Antwort:

Aus der bezeichneten TRBS 2152, Teil 2, dort Nr. 2.4.3, lässt sich die Frage beantworten:


Die Schnellkupplungen mit Bajonettverschluss werden häufiger (als betriebsmäßig nur selten) gelöst und sind von daher nach Nr. 2.4.3.2, Abs. 5, Nr. 2 nicht als auf Dauer technisch dicht einzustufen.


Betrachtet man die besonderen technischen Maßnahmen, die an der gleichen Stelle für nur selten gelöste Verbindungen beschrieben werden, so wird deutlich, dass die mit Hanf oder Teflonband eingedichteten Manometergewinde dazu ebenfalls nicht gehören.


Noch eine Ergänzung allgemeiner Art: Der Arbeitgeber hat in seiner Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu bewerten, in welchem Zustand seine Anlagen sind. Dazu gehört bei Druckgeräten gerade auch die Dichtheit der Verbindungen. Je nach Druckstufe, Querschnitt usw. können die Druckgeräte erstmalig und wiederkehrend prüfpflichtig sein, zumindest durch entsprechend befähigte Personen. Die Sicherheitsfachkraft hat hier nur eine beratende Funktion.