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durch akute Erkrankung) ist die Impfung nach Wegfall der Gegenanzeige anzubieten.(3) Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet werden. Die Tätigkeit darf auch bei Ablehnung des Impfangebotes ausgeführt werden. Hält der Arzt oder Ärztin wegen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)".Eine Ablehnung der Impfung nach ausführlicher arbeitsmedizinischer Beratung sollte in jedem Fall schriftlich festgehalten werden.Anmerkung:In bestimmten Fällen, z. B. bei Beschäftigten in Krankenhäusern, kann es sich um eine arbeitsrechtliche Nebenpflicht eines Arbeitnehmers handeln, ein Impfangebot anzunehmen. Der Arbeitgeber kann eine Einstellung ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
) konkretisiert. Die AMR 6.5 - Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen führt im Kapitel 4.2 Angebot der Impfung unter Nr. 3 aus: "Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung muss das Impfangebot dem oder der Beschäftigten anlässlich der nächsten arbeitsmedizinischen Vorsorge erneut unterbreitet ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Impfungen müssen in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung angeboten werden. Werden dort Gefährdungen genannt, die impfpräventabel sind, dann müssen solche Impfungen angeboten werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Beschäftigte in Schwimmbädern regelmäßig Erste Hilfe leisten und dabei mit Blut oder Sekreten in Kontakt kommen. Dann ist eine Hepatitis B-Impfung anzubieten.Schwimmmeister ...
Stand: 07.09.2018
Dialog: 7861
sind Schülerinnen und Schüler den Beschäftigten gleichgestellt, sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Gemäß § 12 BioStoffV gilt für sie auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfolgen. Gleiches gilt für berufsbedingte Impfungen. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen.§ 6 Abs. 2 ArbMedVV führt aus: …“Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten ist rechtsverbindlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, für die evtl. eine Impfung in Betracht kommt, sind sogenannte "Tätigkeiten mit Biostoffen" im Sinne des Anhangs Teil 2 der ArbMedVV. Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Das Wort "Zeckenimpfung" ist unpräzise. Eine Impfung kann immer nur erfolgen gegen Erreger, die von Zecken auf den Menschen übertragen werden. Hier ist die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) die einzige impfpräventable Erkrankung.Die wichtige Frage in diesem Zusamenhang lautet: Arbeitet die Betroffene in einem FSME-Risikogebiet? Eine Karte mit FSME-Risikogebieten wird vom RKI angeboten.Wenn ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
Die Vorschriften zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen und auch Impfungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) geregelt.Im Teil 2 des Anhangs zur ArbmedVV ist eine Tabelle mit biologischen Arbeitsstoffen aufgeführt, die als impfpräventabel gekennzeichnet sind. Für diese impfpräventablen biologischen ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die Untersuchungsanlässe zur Angebots- bzw. Pflichtvorsorge sind in Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgelistet. Nach § 6 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
durch den Betriebsarzt eine Gefährdungsbeurteilung notwendig, die das Erfordernis einer arbeitsmedizinischen Vorsorge mit evtl. Impfung prüft.Weitere Auskünfte zur Hepatitis-B-Impfung gibt ein Merkblatt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV: ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
in Behinderteneinrichtungen als Personen mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko angesehen und in die Kategorie B eingestuft. Kategorie B: "Impfungen auf Grund eines erhöhten beruflichen Risikos, z. B. nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz/Biostoffverordnung/Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und/oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit". (Quelle ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
oder Schleimhaut des Punkteurs sollte auf diese Weise vollständig vermeidbar sein. Eine Angebotsvorsorge (Hautbelastung) kann aus der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls resultieren.Eine Impfung gegen Hepatitis A oder B ist im Gesundheitswesen immer sinnvoll, aber für die Tätigkeit nicht zwingend. ...
Stand: 16.12.2024
Dialog: 44052
einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen) sind die Vorsorgeanlässe u. a. auch für eine mögliche Hepatitisgefährdung geregelt. Wird eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt/-ärztin durchgeführt, so ist diese bei entsprechender Gefährdung und Impfpreventabilität mit dem Angebot einer Impfung, die arbeitgeberfinanziert ist, verbunden.Wird die Impfung ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten.Eine Impfung ist laut § 6 Abs. 2 ArbMedVV Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine P ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
von Windeln im Hausmüll und damit möglicher Kontakt mit Ausscheidungen wie Stuhl und Urin, Entsorgung gebrauchter Spritzen), so ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind daher Impfungen gegen Hepatitis A/B anzubieten. Der Tetanusimpfschutz muss wegen der erhöhten ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
Eine arbeitsmedizinische Vorschrift zu der beschriebenen Tätigkeit ist uns nicht bekannt. Denkbar wäre beim Umgang mit Biomüll und gleichzeitig auftretender Hautverletzung allenfalls ein Kontakt mit Tetanuserregern (z.B. wenn Gartenpflanzen mit anhaftender Erde entsorgt werden). Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (hier der STIKO, der ständigen Impfkommission) sollte jeder Bürger gegen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24099
Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Hierbei ist z. B. auch zu ermitteln, ob bzw. in welchem Umfang Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, z. B. an sanitären Einrichtungen, ausgeführt werden und ob. ggf sich daraus Anforderungen zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ableiten lassen. Hinweise: Auf die Arbeitsmedizinische Regeln - AMR - hier speziell die AMR 6.5 "Impfungen ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
ArbMedVV). Spezielle Aspekte der arbeitsmedizinischen Prävention im Abwasserbereich werden in der TRBA 220 in Kapitel 6 aufgeführt. Eine Angebotsvorsorge ist in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf eine Vielzahl von Infektionserregern anzubieten (TRBA 220 Kapitel 7). Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823