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Müssen Schutzimpfungen vom Arbeitnehmer bezahlt werden?

KomNet Dialog 1772

Stand: 14.11.2019

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfkosten

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Frage:

Ich bin Auszubildende in einer Rehaklinik. Wir Auszubildenden sollen demnächst auch in anderen Krankenhäusern der Region eingesetzt werden. Diese Krankenhäuser verlangen von den Beschäftigten eine Hepatitis B Impfung. Es wurde uns von unserer Ausbildungstätte mitgeteilt, daß wir diese Impfung selbst bezahlen sollen. Gibt es dazu Regelungen? Muss ich diese Impfung bezahlen?

Antwort:

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 4 Biostoff-Verordnung (BioStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz auf Gefährdungen zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Ergibt sich aus dieser Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist nach der Biostoffverordnung zu verfahren.


Nach § 2 Abs.9 BioStoffV sind Schülerinnen und Schüler den Beschäftigten gleichgestellt, sofern sie Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Gemäß § 12 BioStoffV gilt für sie auch die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).


Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die

Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 6 Abs.2 ArbMedVV)


Fazit:

Der Arbeitgeber muss die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich der erforderlichen Impfungen anbieten. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Praktikums. Die Kosten der Impfungen hat der Arbeitgeber zu tragen. 


Hinweis:

Informationen zu Impfungen bietet das Robert-Koch-Institut im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/impfen_node.html an.