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Ist eine Hepatitis Impfung A und B für das Ohrlochstechen erforderlich?
KomNet Dialog 44052
Stand: 16.12.2024
Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen
Frage:
Ist eine Hepatitis Impfung A und B für das Ohrlochstechen erforderlich?
Antwort:
Grundlage einer Impfempfehlung muss immer die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die geplante Tätigkeit sein. Für das Ohrlochstechen umfasst dies sicher die Beschreibung der sachgerechten Handhabung der Ohrlochpistole inclusive der Geräte- und Flächen-Desinfektion vor und nach Gebrauch, das Verwenden steriler "Erststecker", die Haut-Desinfektion des Patienten-/Kundenohres vor und nach dem Vorgang mit einem zertifizierten Desinfiziens sowie das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe des Beschäftigten während des Vorgangs und der Wechsel der Handschuhe nach jedem Patienten. Daraus ergibt sich auch des Vorhalten von Hautschutz und -pflege aufgrund des Tragens flüssigkeitsdichter Handschuhe. Das Freisetzen von Körperflüssigkeiten wie Blut und damit eine akzidentelle Kontamination von Haut oder Schleimhaut des Punkteurs sollte auf diese Weise vollständig vermeidbar sein. Eine Angebotsvorsorge (Hautbelastung) kann aus der Gefährdungsbeurteilung ebenfalls resultieren.
Eine Impfung gegen Hepatitis A oder B ist im Gesundheitswesen immer sinnvoll, aber für die Tätigkeit nicht zwingend.