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an den Beschäftigten und nicht an den Arbeitgeber weitergegeben werden dürfen. § 6 Abs. 3 ArbMedVV führt hierzu aus: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten, 2. dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie 3 ...
Stand: 30.10.2014
Dialog: 22187
der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfolgen. Gleiches gilt für berufsbedingte Impfungen. Die Kosten hierfür sind vom Arbeitgeber zu tragen.§ 6 Abs. 2 ArbMedVV führt aus: …“Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich ...
Stand: 19.02.2020
Dialog: 43063
ja, ist bei der genannten beruflichen Exposition gegenüber FSME-Viren eine Schutzimpfung indiziert (vgl. Anhang zur AMR 6.5 - "Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen").Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, ob eine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig ist und Schutzimpfungen angeboten werden müssen. Dabei ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 3295
Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Gemäß § 6 Abs.3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arzt oder die Ärztin "der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43066
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen beschäftigen, ein Impfangebot im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung zu unterbreiten, wenn es sich um biologische Arbeitsstoffe handelt, die in der Tabelle des Anhangs zur ArbMedVV Teil 2 als impfpräventabel gekennzeichnet sind.Eine ...
Stand: 04.05.2020
Dialog: 10173
" nach der ArbMedVV macht nur die Teilnahme an der Beratung durch den Betriebsarzt/die Betriebsärztin zur Pflicht des Mitarbeiters, die weitere Teilnahme an einer Untersuchung oder Impfung ist für die Beschäftigten freiwillig. Auch werden nicht mehr, wie dies früher der Fall war, gesundheitliche Bedenken dem Arbeitgeber mitgeteilt. Lediglich die Teilnahme, die Art der Vorsorge und das Datum ...
Stand: 10.04.2021
Dialog: 23578
Arbeitsstoffe hat der Arbeitgeber zu veranlassen, dass im Rahmen der Pflichtvorsorge nach entsprechender ärztlicher Beratung ein Impfangebot unterbreitet wird. D.h. den Beschäftigten, die biologischen Arbeitsstoffen ausgesetzt sein können und Tätigkeiten nach Teil 2, Anhang der ArbmedVV ausführen, muss der Arbeitgeber eine Impfung anbieten, wenn ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht.Physiotherapeuten ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
mit der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“). Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat (§ 4 ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 4823
und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.Grundsätzlich muss durch den Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, von deren Ergebnis abhängig ist, ob arbeitsmedizinische Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge durchzuführen sind. Hierbei empfiehlt sich insbesondere die Einbindung des Betriebsarztes ...
Stand: 17.06.2022
Dialog: 21354
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV – zu verfahren.Nötige Impfungen muss ein Arbeitgeber anbieten und die Kosten dafür tragen.Die Anforderungen der ArbMedVV werden in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. AMR 6.5 - Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen führt unter Ziffer 4.3.3 aus:"Der oder die Beschäftigte kann das Impfangebot ...
Stand: 12.11.2020
Dialog: 17615
von Tätigkeiten, bei denen entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen bzw. anzubieten ist. Ob bei einem Hausmeister bei seinen Tätigkeiten Anlässe für die Voraussetzung von arbeitsmedizinischer Vorsorge gegeben sind bzw. vorliegen, können wir von hier aus nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 6 Abs.2 ArbMedVV)Fazit:Der Arbeitgeber muss die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich der erforderlichen Impfungen anbieten. Dies gilt auch für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Praktikums. Die Kosten der Impfungen hat der Arbeitgeber zu tragen. Hinweis:Informationen zu Impfungen ...
Stand: 14.11.2023
Dialog: 1772
, arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge dem Arbeitnehmer anzubieten, gilt darüber hinaus nach § 5 ArbMedVV:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. ..."Bei der Tätigkeit der Berufsfeuerwehr handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten - entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind daher die genannten Voraussetzungen zu prüfen. Evtl. sind dann Angebotsuntersuchungen ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
des Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers). Siehe hierzu §§ 4, 5 und 5a ArbMedVV. Ob Sie als Betriebsarzt/-ärztin eine Schutzimpfung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab, die Sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und evtl. der Sicherheitsfachkraft durchführen. Diese setzt die eingehende Kenntnis der Arbeitsplätze und Tätigkeiten voraus ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480
. Die arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich evtl. Impfungen wird im Sinne der ArbMedVV durch den/die vom Arbeitgeber bestellte(n) Arzt/Ärztin durchgeführt. Der Arzt/die Ärztin muss sich vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen (§6 Abs.1 ArbMedVV). Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Ob eine arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder eine Wunschvorsorge bei Tätigkeiten mit Biostoffen im Sinne der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - durchzuführen bzw. anzubieten ist, richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber für die jeweilige Tätigkeit verpflichtend durchzuführen ist.Hierbei muss sich der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst ...
Stand: 31.10.2024
Dialog: 23421
gegeben ist bzw. vorliegt, können wir von hier aus nicht pauschal beantworten. Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich unter Beteiligung des Betriebsarztes treffen. Die Gefährdungsbeurteilung ist fachkundig durchzuführen. Hierbei ist z.B. auch zu ermitteln, ob es in der zu reinigenden Schule eine vorschulische ...
Stand: 23.11.2020
Dialog: 43078
Unfallgeschehen im Betrieb), eine Schutzimpfung durchaus empfehlenswert sein. In diesem Falle wäre eine arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1b) anzubieten, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat und die ein Impfangebot an den Beschäftigten beinhaltet.Letztendlich ist also durch den Arbeitgeber in Unterstützung ...
Stand: 24.11.2023
Dialog: 21979
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Maßgeblich für die Einbindung in die betriebsärztliche Betreuung und somit die Impfpflichten des Arbeitgebers ist die Frage, ob es sich um Arbeitnehmer handelt. Als Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist anzusehen, wer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt wird bzw. wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter ...
Stand: 29.06.2018
Dialog: 16507