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Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (vgl. Arbeitsmedizinische Regel – AMR 2.1) zu veranlassen, wenn am Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden. Die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes wird dabei nicht berücksichtigt.(3) Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist den betroffenen Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Ihm oder ihr ist auf Verlangen Einsicht in die Unterlagen nach Absatz 4 Satz 1 zu gewähren.“ Die Arbeitsmedizinischen Regel AMR Nr. 3.1 "Erforderliche Auskünfte/ Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Unfallverhütungsvorschriften.Konkrete Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung geben die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" und die DGUV Information 207-018 "Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in Bäderbetrieben".Im Kapitel 6 der DGUV-Regel 107-001 finden Sie Hinweise zu verschiedenen Gefährdungsfaktoren ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42454
In der DGUV Information 213-045 "Tätigkeiten mit PCB-haltigen Produkten" wird hierzu unter der Nummer 8.8 Arbeitsmedizinische Vorsorge Folgendes ausgeführt:"Im Arbeitsschutzrecht gibt es keine Regelungen zu arbeitsmedizinischen Pflicht- oder Angebotsuntersuchungen bei PCB-Exposition. Unbenommen davon ist das Recht der Beschäftigten auf eine Wunschuntersuchung nach § 11 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 43713
bei Temperaturen unter - 25 °C vorgeschrieben (in Anlehnung an Grundsatz G21 „Kältearbeiten“). Das bedeutet in der Praxis, dass Beschäftigte, die in Kältebereichen arbeiten, in der Regel nicht an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen müssen, da die Temperatur nur in wenigen Bereichen unter -25 °C liegt.Im Umkehrschluss bedeutet die in der Regel fehlende Pflichtvorsorge allerdings ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
Nein, dies ist unserer Einschätzung nach nicht ausreichend.In § 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne dieser Verordnung1.ist Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen im Betrieb;2.dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42590
das Urteil bzw. die Empfehlung des hiermit beauftragten Betriebsarztes ausschlaggebend, welcher über die Kenntnis des Arbeitsplatzes verfügen sollte.Dennoch ist es empfehlenswert, bei Vorliegen einer Stellungnahme durch den Hausarzt diese dem Betriebsarzt (durch die Beschäftigte) zur Kenntnis zu geben und evtl. kann dieser (nach Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Beschäftigte ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 5615
Ja, diese ergibt sich aus Teil 4 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist Folgendes nachzulesen:"(1) Pflichtvorsorge bei:1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;und (2) Angebotsvorsorge bei:2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;"Hinweis:Auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43446
der Erforderlichkeit von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei hohen körperlichen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems. Diese soll helfen, die Arbeitsplätze zu identifizieren, an denen tatsächlich ein erheblich erhöhtes Risiko besteht. Die Checkliste ist geeignet, um Arbeitsplätze mit erhöhten Gefährdungen auszuwählen sowie Informationen über die Art der Belastung und nach Möglichkeit auch über bisher ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
der arbeitsmedizinischen Vorsorge und − die ärztliche Beurteilung, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt ist. Weitere Angaben, zum Beispiel zum Befund oder zu Diagnosen, sind nicht Bestandteil der Vorsorgebescheinigung. Sie unterliegen (umfassend) der ärztlichen Schweigepflicht. Nähere Ausführungen enthält die vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitete Arbeitsmedizinische Regel ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 43916
Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.Ein Gemisch, Zubereitung oder Erzeugnis, welches die in der ArbMedVV genannten Stoffe enthält, ist definitionsgemäß auch ein Gefahrstoff. Demzufolge treffen die in der ArbMedVV genannten Vorsorgen auch auf Gemische ...
Stand: 14.06.2019
Dialog: 11128
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt und wird durch die arbeitsmedizinische Regel AMR 6.3 - Vorsorgebescheinigung konkretisiert:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind neben den persönlichen Daten der Beschäftigten der Anlass und das Datum der Vorsorge sowie Bestätigung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen. Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42470
der Vorsorgekartei zu übermitteln. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitgeber der betroffenen Person eine Kopie der sie betreffenden Angaben auszuhändigen; § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes bleibt unberührt."Auf die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 6.3 - Vorsorgebescheinigung weisen wir hin. ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 3558
der Untersuchung macht jedoch Sinn für die Beschäftigten, da sie der Gesundheit am Arbeitsplatz dient und in der Regel keine beruflichen Nachteile entstehen, da die Maßnahmen des Arbeitsschutzes bis auf seltene Ausnahmen, die dann der Zustimmung des Mitarbeiters bedürfen, nicht mitarbeiter-, sondern arbeitsplatzbezogen erfolgen. Die Bescheinigung über die durchgeführte arbeitsmedizinische Vorsorge enthält ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in der Arbeitsmedizinischen Regel "Vorsorgebescheinigung" (AMR 6.3), Ziffer 2:"Die Vorsorgebescheinigung ist auszustellen, wenn das ärztliche Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie das Angebot und gegebenenfalls die Durchführung der für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlichen körperlichen oder klinischen ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt.Die Notwendigkeit zur Pflichtvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), ist gegeben bei Feuchtarbeit von regelmäßig vier Stunden oder mehr pro Tag (Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a ArbMedVV), das entspricht nach TRGS 401 - "Gefährdung durc ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783