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Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?

KomNet Dialog 43446

Stand: 09.10.2023

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?

Antwort:

Ja, diese ergibt sich aus Teil 4 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist Folgendes nachzulesen:


"(1) Pflichtvorsorge bei:

1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;

und

(2) Angebotsvorsorge bei:

2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;"


Hinweis:

Auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und hier insbesondere auf die Kapitel 9.1 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" und 9.3 "Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte" möchten wir hinweisen.