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Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?
KomNet Dialog 43446
Stand: 01.02.2023
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten
Frage:
Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?
Antwort:
Ja, diese ergibt sich aus Teil 4 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist Folgendes nachzulesen:
"1) Pflichtvorsorge bei:
1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;
und
(2) Angebotsvorsorge bei:
2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;"
Hinweis:
Auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und hier insbesondere auf die Nummer 3.2.1 "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung" möchten wir hinweisen.