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Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?
KomNet Dialog 43446
Stand: 09.04.2024
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten
Frage:
Tragen von Atemschutzgeräten: Muss der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen?
Antwort:
Ja, diese ergibt sich aus Teil 4 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort ist Folgendes nachzulesen:
"(1) Pflichtvorsorge bei:
1.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern;
und
(2) Angebotsvorsorge bei:
2.Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern;"
Hinweis:
Auf die DGUV Regel 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und hier insbesondere auf die Kapitel 9.1 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" und 9.3 "Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte" möchten wir hinweisen.