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Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge bei einem Stellenwechsel auch für den nachfolgenden Arbeitgeber gültig?
KomNet Dialog 21792
Stand: 13.06.2025
Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)
Frage:
Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die durch einen Arbeitgeber veranlasst wurde, auch für den nachfolgenden Arbeitgeber bei einem Wechsel gültig?
Antwort:
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fußt auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz, sowie für die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten.
Da es sich bei einem Arbeitgeberwechsel in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist eine einfache Übertragung nicht zulässig.