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Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung bei einem Stellenwechsel auch für den nachfolgenden Arbeitgeber gültig?

KomNet Dialog 21792

Stand: 13.08.2014

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die durch einen Arbeitgeber veranlasst wurde, auch für den nachfolgenden Arbeitgeber beim einen Wechsel gültig?

Antwort:

Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten.

Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig.