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. mögliche Nebenwirkungen auf. Für den Fall, dass der /die Beschäftigte nach dieser Beratung eine Untersuchung ablehnt, darf diese nicht gegen den Willen ausgeführt werden. Eine Bescheinigung über die Teilnahme ist dennoch auszustellen (siehe AMR 6.3). ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Gefährdungen einfließen. Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
Tätigkeiten (Arbeitsanamnese) sowie eine Beratung bzgl. der individuellen gesundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der vorhandenen Informationen. Der Arzt / die Ärztin klärt den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin über Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung auf. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden.Werden ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten durchgeführt werden. Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. (siehe hierzu § 6 Abs. 1 ArbMedVV).Somit kann die arbeitsmedizinische Vorsorge -muss aber nicht- körperliche ...
Stand: 04.09.2018
Dialog: 21899
ist nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen.Im konkreten Fall ist entscheidend, ob die Beschäftigten tatsächlich den Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Hier hilft u. U. eine Arbeitsplatzbegehung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes weiter. ...
Stand: 22.03.2024
Dialog: 4305
Für arbeitsmedizinische Vorsorge im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG gelten die Regelungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Die ArbMedVV sieht keine arbeitsmedizinischen Voraussetzungen für das Tragen von PSA-Ausrüstung gegen Absturz bei Instandhaltungsarbeiten vor. Die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen ...
Stand: 17.02.2022
Dialog: 13053
und Erkenntnisse nach Satz 2 ist davon auszugehen, dass die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge umfassen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber sich durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.Nach Teil 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42888
, sind unter § 3 ASiG genannt.Konkretisiert werden die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Fachkunde der Betriebsärzte/Betriebsärztinnen unter § 3 der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Auf die weiteren Informationen und Handlungshilfen zur "Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung" weisen wir ebenfalls hin.Nach § 3 der DGUV Vorschrift 2 kann der Unternehmer ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
oder mit Gefahrstoffen vorliegen. Angebotsvorsorge ist für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen vorgesehen.Die Entscheidung muss der Arbeitgeber stets im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit treffen. Eine abschließende Übersicht für Küchenpersonal liegt uns nicht vor.Auf die DGUV-Regel 110-003 - Branche Küchenbetriebe weisen wir hin. ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
, so auch im Falle der „Pflichtvorsorge“:„…Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt oder die Ärztin deren Erforderlichkeit nach pflichtgemäßem ärztlichen Ermessen zu prüfen und den oder die Beschäftigte über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären. Untersuchungen nach Satz 3 dürfen nicht gegen den Willen des oder der Beschäftigten ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
ist vom Arbeitgeber zu erstellen, dabei kann und sollte er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Hat der Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung keine Pflichtvorsorge zu veranlassen (z. B. weil die entsprechenden Tätigkeiten als nicht "regelmäßig und in größerem Umfang" eingeschätzt werden) ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob Angebotsvorsorge ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen."Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten. Bei den zu ergreifenden Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42454
aufzubewahren und anschließend zu löschen, es sei denn, dass Rechtsvorschriften oder die nach § 9 Absatz 4 bekannt gegebenen Regeln etwas anderes bestimmen."Somit ist durch die ArbMedVV nicht vorgeschrieben, wie die Vorsorgekartei zu führen ist. Auch in den Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) finden sich keine diesbzgl. Vorgaben. Somit spricht u.E. nichts gegen die von Ihnen vorgeschlagene Vorgehensweise ...
Stand: 13.04.2023
Dialog: 21605
oder des betriebsärztlichen Dienstes. Dies kann im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der Einsatzzeiten der DGUV Vorschrift 2 organisiert werden.Die Festlegung des Inhaltes und des Umfangs der betriebsspezifischen Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2 und deren Aufteilung auf Betriebsarzt/Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt durch den Unternehmer unter Berücksichtigung ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
Da Strick- oder Lederhandschuhe keine flüssigkeitsdichten Handschuhe sind, fielen Tätigkeiten mit diesen Handschuhen bereits in der Vorversion der TRGS 401 nicht unter Feuchtarbeit. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Feuchtarbeit war und ist daher nicht erforderlich. Das wird mit der neuen TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ in Abschnitt 2 (9) noch klare ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 42371
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 40 Jahren vorsieht. Diese AMR gibt dazu die näheren Erläuterungen." ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
, aber zumindest seine Beschäftigung an einem rauchfreien Arbeitsplatz erwirken kann. Nach § 5 ArbStättV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Der in diesem konkreten Fall geschilderte Sachverhalt verstößt also gegen geltendes Recht. Es sollte daher im Gespräch mit dem Arbeitgeber ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
zu berücksichtigen. Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen. In die Arbeitsanamnese müssen alle Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen einfließen."Fazit:Grundsätzlich spricht, das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt, nichts gegen die Übernahme von Erkenntnissen bzw. Informationen ...
Stand: 11.09.2019
Dialog: 42823
Aufgewirbelter Wüstensand ist eine natürliche Staubquelle. Er besteht aus winzig kleinen Partikeln aus Mineralstaub, im Durchschnitt 5-10 Mikrometer groß.Arbeitsmedizinische Vorsorge kann auch für Beschäftigte erforderlich sein, welche Stäuben ausgesetzt sind, auch wenn sie selbst keine staubentwickelnden Tätigkeiten ausüben.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden verschiedene Staubfraktio ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 43640
wie für das Führen ziviler Fahrzeuge, eine wiederholte Prüfung auf geistige und körperliche Eignung der Fahrzeugführer nicht obligatorisch, sofern es sich nicht um LKW mit mehr als 7,5 Tonnen handelt und der Fahrer das 50. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde ...
Stand: 05.12.2024
Dialog: 42721