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Sind Arbeitsschutzuntersuchungen erforderlich, wenn Arbeitnehmer täglich mit Rattengiftködern umgehen?

KomNet Dialog 4305

Stand: 11.06.2017

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Sind Arbeitsschutzuntersuchungen erforderlich, wenn Arbeitnehmer täglich mit Rattengiftködern (Warfarin, Chlorphacion, Bromadiolon, Coumatetralyl, Difenacoum, Bromdifacoum, Flocoumafen,Difethialon, usw.) umgehen? Welche Regelungen sieht insbesondere die GefStoffV hierfür vor?

Antwort:

Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt ist sowie welches Gefährdungspotienzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.

Die sog. arbeitsmedizinischen Vorsorge ist nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen. Im konkreten Fall ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer tatsächlich gegenüber den Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder ob z. B. durch geeignete Maßnahmen (Tragen von Schutzhandschuhen bzw. ausschließliches Handling der Gefahrstoffe in dichten Verpackungen) eine Gefahr auszuschließen ist. Hier hilft u. U. als Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung eine Arbeitsplatzbegehung unter Beteiligung von Sicherheitsfachkraft und Betriebsärztin/arzt weiter.