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Sind Arbeitsschutzuntersuchungen erforderlich, wenn Beschäftigte täglich mit Rattengiftködern umgehen?

KomNet Dialog 4305

Stand: 22.03.2024

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Untersuchungspflichten

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Frage:

Sind Arbeitsschutzuntersuchungen erforderlich, wenn Beschäftigte täglich mit Rattengiftködern (Warfarin, Chlorphacion, Bromadiolon, Coumatetralyl, Difenacoum, Bromdifacoum, Flocoumafen,Difethialon, usw.) umgehen? Welche Regelungen sieht insbesondere die GefStoffV hierfür vor?

Antwort:

Nach § 5 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen" des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (Gefährdungsbeurteilung). Hierauf nimmt § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ausdrücklich Bezug. Der Arbeitgeber muss in diesem Zusammenhang auch ermitteln, ob und in welchem Umfang die Beschäftigten tatsächlich Gefahrstoffen ausgesetzt sind, sowie welches Gefährdungspotenzial die einzelnen Gefahrstoffe besitzen. In Abhängigkeit davon muss er festlegen, welche Maßnahmenstufe nach Abschnitt 4 "Schutzmaßnahmen" der GefStoffV anzuwenden ist.


Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach den Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) durchzuführen.


Im konkreten Fall ist entscheidend, ob die Beschäftigten tatsächlich den Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Hier hilft u. U. eine Arbeitsplatzbegehung unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes weiter.