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:"Das ärztliche Berufsrecht sieht für ärztliche Unterlagen eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zehn Jahren vor. Bei Tätigkeiten, bei denen nach längeren Latenzzeiten Gesundheitsstörungen auftreten können, reicht diese Aufbewahrungszeit nicht aus. Dies gilt insbesondere für ärztliche Unterlagen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (K1 und K2), für die Artikel 15 der Richtlinie 2004/37/EG ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV).Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot vo ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
Zu den allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers gehört das Führen einer Vorsorgekartei für seine Beschäftigten. Hierzu wird im § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ausgeführt:"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt ...
Stand: 13.08.2024
Dialog: 22856
Ja. Studierenden, die mit Gefahrstoffen umgehen, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge uneingeschränkt möglich gemacht werden, wenn arbeitsmedizinische Vorsorgeanlässe für Gefahrstoffe wie im Anhang Teil 1 "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) ausgewiesen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen sind.Nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 Gefahrstoffverordnun ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
In den FAQs "Arbeitsmedizinische Prävention" der BAuA findet sich unter der Nummer hierzu 1.44. folgende Erläuterung:" Wann ist eine Tätigkeit oder ein Kontakt „regelmäßig“ im Sinne des Anhangs Teil 2 ArbMedVV (Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen)? (Ergänzt im April 2014) Bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen g ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 26592
Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) schreibt arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichen Reisen von Beschäftigten in Länder der Tropen, der Subtropen und bei sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen vor (§ 4 und Teil 4 des Anhangs) vor. Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs die Pflichtvorsorge für die Beschäftigen z ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (vgl. § 7 Abs. 1 ArbMedVV).Rechtsgrundlage für die Arbeitgeberpflicht, einen Betriebsarzt/eine Betriebsärztin zu bestellen, ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert allgemein, dass der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen ...
Stand: 26.03.2024
Dialog: 14231
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen und Zielsetz ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
/HCV.Somit sind, nach aktueller ArbMedVV , die Kriterien für eine Pflichtvorsorge nach Anhang „Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge, Teil 2, nicht gegeben.Auch die Kriterien für eine Angebotsvorsorge (postexpositionellen Prophylaxe) nach ArbMedVV, § 5 Abs. 2 gelten lediglich für den Fall, das der Arbeitgeber Kenntnis von einer Erkrankung der oder des Beschäftigten erhält (hier Hepatitis-B ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42644
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang notwendig ist.Nach Teil 3 "Tätigkeiten mi ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 43564
(mehr als 10 Mal und bis zu 20 Mal pro Arbeitstag) oder- Waschen der Hände von mindestens 15 Mal und weniger als 25 Mal pro Arbeitstag oder- Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als fünf Mal und bis zu 10 Mal pro Arbeitstag).(...)"Die Vorgaben (hier Beispiel Angebotsvorsorge) zeigen, dass in ihrem Fall letztlich die potenzielle ...
Stand: 22.12.2022
Dialog: 30876
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge).Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Auswahl des zu untersuchenden Personenk ...
Stand: 22.06.2021
Dialog: 16052
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
wieder durchgeführt werden soll. Der Arzt/die Ärztin berät den Beschäftigten oder die Beschäftigte zum Ergebnis der Vorsorge sowie den erhobenen Befunden, auf seinen/ihren Wunsch hin erhält er/sie das Ergebnis der Vorsorge (§ 6 Abs.3 ArbMedVV).Eine gesundheitliche (Un-)bedenklichkeit wird nicht bescheinigt. Im Falle einer sog. Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Beamtinnen und Beamten in Nachtarbeit ist vom Arbeitgeber keine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, ihnen ist aber auf ihren Wunsch hin eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge zu ermöglichen.Begründung:Im § 6 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt:"Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 42724
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 9449
Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 23.02.2022
Dialog: 21405
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen (mehr als 10 Mal und bis zu 20 Mal pro Arbeitstag) oder- Waschen der Hände von mindestens 15 Mal und weniger als 25 Mal pro Arbeitstag oder- Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und im häufigen Wechsel mit Waschen der Hände (mehr als fünf Mal und bis zu 10 Mal pro Arbeitstag)In dem vorliegenden Fall müsste also Angebotsvorsorge nach ArbMedVV angeboten ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 43783