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Muss der Arbeitgeber für die notwendige Zeit und mögliche Aufwendungen einer vom Betriebsarzt angeordneten Untersuchung beim Spezialisten aufkommen?

KomNet Dialog 21405

Stand: 23.02.2022

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Wenn der Betriebsarzt im Zusammenhang mit einer G41-Untersuchung eine tiefergehende Untersuchung bei einem Spezialisten empfiehlt, muss der Arbeitgeber dann für die notwendige Zeit und mögliche Aufwendungen aufkommen? Sprich, ist die für den Besuch beim Spezialisten notwendige Zeit Arbeitszeit und muss bezahlt werden?

Antwort:

Wenn ein Arbeits- oder Betriebsmediziner (bzw. eine Arbeits- oder Betriebsmedizinerin) für bestimmte Vorsorgemaßnahmen bzw. Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen verfügt, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen (§ 7 Abs.1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV).


Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs.3 ArbMedVV).


Die Kostentragung durch den Arbeitgeber endet bei weiterführenden medizinischen Untersuchungen, die nicht mehr in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Fragestellung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung stehen. Wird bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein auffälliger gesundheitlicher Befund festgestellt, der im Rahmen der allgemeinen medizinischen Versorgung weiter abklärungsbedürftig ist (z.B. ein Bluthochdruck), so sind die Krankenkassen Kostenträger für die weitere Untersuchung und Behandlung.


Bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere im Berufskrankheitenverfahren, übernehmen die Unfallversicherungsträger (z.B. die Berufsgenossenschaften) die Kosten.