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Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ...
Stand: 19.01.2018
Dialog: 1392
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung der Arb ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Bei Beachtung der Vorgaben der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) sowie der zugehörigen Technischen Regeln TROS Laserstrahlung gibt es keine besonderen Gefährdungen für (schwangere) Beschäftigte beim Umgang mit Laserstrahlung. Je nach Wellenlänge, Leistung und Pulsdauer müssen die Haut und insbesondere die Augen geschützt werden (letztere durch Laserschutzbrille). B ...
Stand: 11.09.2023
Dialog: 4542
Ein ”Betriebsübergang” liegt vor, wenn bei einer Betriebsveräußerung (Verkauf) die Identität des Unternehmens erhalten bleibt. Als Folge eines solchen Betriebsübergangs tritt der Erwerber automatisch als neuer Arbeitgeber in sämtliche bestehende Arbeitsverhältnisse seines Vorgängers ein (§ 613a BGB). Wann aber genau die Identität des Betriebs gewahrt wird, ist schwer zu bestimmen. Maßgebliche Krit ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5023
Es ist richtig, dass die Kosten für eine Stillbescheinigung dann zu erstatten sind, wenn die Vorlage vom Arbeitgeber verlangt wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) Mutterschutzgesetz (MuSchG) keinen Nachweis über das Stillen vorschreiben, genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten geltend zu machen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von der Beschäftigten ...
Stand: 04.01.2023
Dialog: 6562
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Unter § 11 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind die Arbeiten aufgeführt, mit denen werdende Mütter ohne Ausnahme nicht beschäftigt werden bzw. die schädlichen Einwirkungen aufgeführt, denen sie nicht ausgesetzt werden dürfen. Zudem kann ein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchG), wenn Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefähr ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
Das Kündigungsverbot gilt vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung - bis auf wenige Ausnahmen.Ihre Kündigung ist nach § 17 Mutterschutzgesetz unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten die ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
Informationen über eine Immunität liefern neben den anamnestischen Angaben, die nicht immer verlässlich sind, auch verschiedene medizinische Unterlagen wie z. B. Impfausweis, Impfbescheinigung, Mutterpass und mikrobiologische Befunde über eine durchgemachte Erkrankung bzw. Laborbefunde mit serologischem Nachweis von spezifischen Antikörpern. Diese spezifischen Antikörper können entweder durch "dur ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
In Räumen, in denen mit Narkosemitteln gearbeitet wird, können werdende oder stillende Mütter schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Gasen und Dämpfen ausgesetzt sein. Die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter in Bereichen, in denen mit dem Auftreten dieser Gase gerechnet werden muss, ist nur dann zulässig, wenn der Luftgrenzwert für diese Gefahrstoffe sicher und dauer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20081
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da Sie Ihre ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen er ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz ist formlos an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu richten. Inhalte der Mitteilung werden beispielhaft in dem Formblatt der Arbeitsschutzverwaltung NRW (s.u.) gegeben.Auf Verlangen der Behörde hat der Arbeitgeber weitere Angaben zu machen:1) die Namen der schwangeren oder stillenden Frauen, die bei ihm beschäft ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 1007
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreit ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Hinweis:Das Mutterschutzgesetz ist im Februar 2025 geändert worden.Dieser Dialog wurde noch nicht an das novellierte Gesetz angepasst. Bitte beachten Sie, dass Abweichungen möglich sind.Im Falle einer Fehlgeburt liegt keine Entbindung im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vor. Eine Fehlgeburt liegt vor, wenn sich außerhalb des Mutterleibs keine Lebensmerkmale gezeigt haben und das Gewicht wen ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 3038
Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschä ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
In § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist die Mitteilungspflicht der werdenden Mutter geregelt. Es ist eine "Soll-Vorschrift", d. h. es besteht kein gesetzlicher Zwang die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekanntzugeben. So obliegt es der Schwangeren, ob und wann sie ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Wenn sie das nicht tut, verzichtet sie damit allerdings auf alle Vergünstigungen d ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 916
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
Nach § 11 Abs.13 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes dürfen werdende Mütter u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Von Kältearbeit wird schon gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449