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Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom A ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Wassermischbare Kühlschmierstoffe können durch Bakterien und Pilze befallen werden, insbesondere wenn sie sich seit längerem in Gebrauch befinden bzw. während längerer Arbeitspausen. Durch den Befall können gesundheitliche Beschwerden, wie Hautausschläge und allergischen Reaktionen, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auftreten. Wenn für einen Biostoff keine Einstufung vorliegt, der Arbeitge ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schut ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nach Bekanntgabe der Schwangerschaft eine individuelle und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsbedingungen der Schwangeren durchführen. Ziel dieser Gefährdungsbeurteilung ist die Abschätzung aller Gefahren und deren Auswirkungen auf die Schwangerschaft sowie die Bestimmung der Schutzmaßnahmen. Hierbei sind auch alle infektionsge ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
Gegenüber der Anwendung von Röntgenstrahlung zeichnet sich die Magnet-Resonanz-Tomographie (MRT) dadurch aus, dass sie auf den Einsatz von ionisierenden Strahlen verzichtet. Die gesundheitliche Gefährdung bei der MRT ergibt sich aus dem Einfluss starker statischer Magnetfelder, hochfrequenter elektromagnetischer Felder und Gradientenfelder. Das statische Magnetfeld ist aus technischen Gründen imme ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Ge ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
Nach einer Untersuchung von Frau Prof. Dr. S. Modrow (Dez. 1995)* haben 65 % der Neugeborenen bis zum Alter von 6 Monaten mütterliche Antikörper gegenüber Parvovirus B19, das ist der sogenannte Nestschutz. Die durchschnittliche Durchseuchung gegenüber Parvovirus B19 in Deutschland beträgt 76 %, wobei die Höhe der Durchseuchung alterspezifisch ist. Bei jungen Erwachsenen beträgt sie 60 %, bei über ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt sind, h ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
MRSA (Methicillin resistenter Staphylococcus aureus) Die Übertragung erfolgt fast immer durch Kontakt, äußerst selten über Tröpfchen (nur in 10% der Fälle). MRSA lässt sich nicht bei jedem nur erdenklichen Kontakt übertragen, die Übertragung ist bei einmaligem Kontakt unwahrscheinlich. Die Übertragungswahrscheinlichkeit steigt bei häufigem und intensivem Kontakt, oder wenn aufgrund medizinischer M ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886
Der Mutterschutz schwangerer Beamtinnen richtet sich nach speziellen beamtenrechtlichen Regelungen, die ähnlich denen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sind. Die für Sie zutreffende Verordnung erhalten Sie über Ihren Dienstherrn.Um Gesundheit von Mutter und Kind zu wahren, legt das Mutterschutzgesetz generelle Beschäftigungsverbote fest. Diese Beschäftigungsverbote gelten unmittelbar für alle werd ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.Gemäß § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung kann auch mündlic ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.In Bezug auf Ihre Frage nach Nacht- und Sonntagsarbeit sind die §§ 5, 6 MuSchG relevant. Danach dürfen werdende Mütter grundsätzlich nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäfti ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren (in Nordrhein-Westfalen sind dies die Dezernate 56 der Bezirksregierungen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit s ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat sich auf A ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz - MuSchG. Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter) und ärztlichen (per ärztlichem Attest) Beschäftigungsverboten unterschieden. Ein ärztliches Beschäftigungsverbot kann von einem Arzt bzw. einer Ärztin unter folgenden Voraussetzungen ausgesprochen werden:Fortd ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608