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, werdende oder stillende Mütter über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Des Weiteren ist er zu einem Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes verpflichtet. Die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz sowie weitergehende Pflichten nach dem Betriebsverfassungs ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Der Einsatz einer werdenden Mutter in einem Wohndorf für Obdachlose ist unter den geschilderten Bedingungen nach § 11 Abs. 2 Mutterschutzgesetz -MuSchG- nicht zulässig. Nach Lage der Dinge bestehen in erster Linie gesundheitliche Gefahren durch biologische Arbeitsstoffe in Form von Krankheitserregern. Diese können durch Kontakte mit Kot, Urin aber auch durch Schimmelpilzsporen übertragen werden.Au ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534
Einer Frau darf während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zur Zeit der Kündigung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt wird (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Diesen Kündigungsschutz genießen Sie auch, wenn die Tankstelle von dem neuen Pächter übernommen wurde.Übernimmt ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
+19 °C - Stehen, Gehen +19 °C +17 °C +12 °C Üblicherweise reichen für die Klassifizierung der Arbeitsschwere die Angaben aus Tabelle 2 aus. Tabelle 2: Arbeitsschwere Arbeitsschwere Beispieleleicht leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen mittel mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
Die Ärztin/der Arzt ist gehalten, die Bescheinigung für das individuelle Beschäftigungsverbot so klar und detailliert zu verfassen, dass sich die Beantwortung Ihrer Frage aus der ärztlichen Bescheinigung ergibt. Im vorliegenden Fall müsste die ärztliche Bescheinigung entsprechend konkretisiert werden.Im Einzelnen:Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht keine "freie Auswahl" zwischen Arbeitsunfähigkeit und individuellem Beschäftigungsverbot. Eine Arbeitsunfähigkeit geht dabei einem individuellen Beschäftigungsverbot stets vor. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot darf Ihre Ärztin nach Wortlaut des § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nur dann aussprechen, wenn bei Fortdauer ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 6174
Gefährdung trotzdem nicht ausgeschlossen ist, so darf die Stillende nicht weiter beschäftigt werden. Dies geht aus dem § 13 Abs. 1 hervor:"(1) Werden unverantwortbare Gefährdungen im Sinne von § 9, § 11 oder § 12 festgestellt, hat der Arbeitgeber für jede Tätigkeit einer schwangeren oder stillenden Frau Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge zu treffen: 1. Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
, wenn die Arbeitnehmerin nicht am neuen Sitz des Betriebes oder der Betriebsabteilung beschäftigt werden kannwenn die Arbeitnehmerin im Falle der Stilllegung oder Verlagerung des Betriebes oder der Betriebsabteilung eine ihr vom Arbeitgeber angebotene, zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz oder am neuen Betriebssitz ablehnt (bei Ablehnung durch Arbeitnehmerin)in Kleinbetrieben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
täglich (zuzüglich Pausen) beschäftigt werden darf und auch die Ruhepausen gemäß ArbZG gewährt werden müssen (mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden). Die Arbeitszeit darf nur auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen erforderlichen Informationen zu ermitteln auf Grundlage von Bekanntmachungen nach § 19 Abs. 4 BioStoffVErfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten odersonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen ...
Stand: 21.02.2018
Dialog: 42210
Beschäftigungsverbot dabei stets vor.Falls ein generelles oder individuelles (durch ärztliches Zeugnis bescheinigtes) Beschäftigungsverbot besteht, darf der Arbeitgeber die werdende Mutter nicht weiterbeschäftigen, auch wenn sie in eine Weiterbeschäftigung wünscht. Dies gilt auch für den Zeitraum nach der Entbindung, der in der Regel acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten länger) beträgt.Beschäftigungsverbote ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
Beschäftigungsverbote konkretisiert. So dürfen Schwangere z. B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg per Hand heben und tragen. Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn es sich um verhaltensgestörte oder körperlich und seelisch behinderte Kinder handelt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
. hier. Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes gelten für Frauen in einem Arbeitsverhältnis, also auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse oder sogenannte Minijobs. Ein vom Arzt ausgesprochenes individuelles Beschäftigungsverbot ist demzufolge auch bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und Minijobs einzuhalten.Zur Ausübung einer Nebentätigkeit:Arbeitsrechtlich steht die Aufnahme eines weiteren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 8341
ist, darf man das potenzielle Infektionsrisiko wegen der prä-, peri-, postnatalelen Übertragung und der Prognose sowohl für die Mutter als auch für das Kind nicht unterschätzen.Werdende oder stillende Mütter dürfen daher nicht mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen die Schutzwirkung der persönlichen Schutzausrüstung aufgehoben werden könnte. Das sind alle Tätigkeiten, bei denen ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5178