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liegt in der Allgemeinbevölkerung bei 150 Mikrogramm pro Liter. Dieser Wert gilt nicht für Frauen, da für diese Personengruppe, insbesondere auf Hinsicht des gebärfähigen Alters ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Liter besteht. Somit kann eine Anpassung auf diesen Grenzwert auch nicht als Diskriminierung missverstanden werden.In der aktuellen Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
des Mutterschutzgesetztes entsprechend.Eine werdende Mutter darf nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In einigen Branchen gibt es gesetzliche Ausnahmen, auf die wir hier jedoch nicht weiter eingehen möchten. Des Weiteren darf eine Mutter höchstens 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.In Abhängigkeit davon, wie hoch ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter und/oder Ki ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
, ausgehend von einer vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterin (Arbeitszeit: acht Stunden pro Tag). Nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats durfte die Frau weiterhin mit bis zu vier Stunden reiner Fahrtätigkeit am Tag beschäftigt werden. Für Fahrtätigkeiten, die über diese vier Stunden hinausgingen, galt das Beschäftigungsverbot. Die Beschäftigung der Frau mit anderen Tätigkeiten über diese vier Stunden ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit nicht überschritten ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
ist, dass jederzeit eine Ersatzkraft zur Verfügung steht, die die werdende Mutter umgehend ablösen kann. (Zitat aus o.g. Merkblatt)3. Wie schwer darf ich heben?Nach § 11 Abs. 5 Nummer 1 dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d. h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Die konkrete Antwort auf Ihre Frage, ob Frühdienste verrichtet werden dürfen, findet sich im § 5 MuSchG, wonach eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäft ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
, ist eine Sitzgelegenheit bereitzustellen, welche die Schwangere zum Ausruhen auch nutzen soll. Sie darf nicht zu solchen Arbeiten eingeteilt werden, bei denen die empfohlenen Ausruhemöglichkeiten nicht bestehen.Grundsätzlich gilt, dass eine Schwangere maximal achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden pro Doppelwoche beschäftigt werden darf. Ist sie unter 18 Jahren, darf sie höchstens acht Stunden täglich oder 80 ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
Nein, die Nachtschichtzulagen bleiben Ihnen erhalten.Begründung:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeur ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
: unter 60 % über 60 %leichte Arbeiten: 30 °C 28 °Cmittelschwere Arbeiten: 26 °C 24 °C- Bei der Bodenbearbeitung in Gewächshäusern können z. B. Aspergillus-fumigatus-Sporen von 105 koloniebildenden Einheiten pro Kubikmeter Luft auftreten (Risikogruppe 2 gemäß Biostoffverordnung).Beim Shreddern ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
Nach § 11 Abs.13 Ziffer 3 des Mutterschutzgesetzes dürfen werdende Mütter u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Von Kältearbeit wird schon gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter + 15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss (Griefahn, B., Arbeit in mäßiger Kälte, Dortmund 1995, Schriftenreihe ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt. Bei mehreren Arbeitgebern sind die Arbeitszeiten zusammenzurechnen."Bei einer 6-Tage-Woche bedeutet dies, dass pro Arbeitstag im Durchschnitt maximal 7,5 Stunden Arbeitszeit zulässig sind.Wird von Montag bis Freitag ein 8-Stundentag abgeleistet, verbleiben ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Für werdende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besteht Kündigungschutz gemäß Mutterschutzgesetz - MuSchG (§ 17 MuSchG).Der Kündigungsschutz gilt auch für teilzeitig oder geringfügig Beschäftigte und auch für Änderungskündigungen eines bestehenden Arbeitsvertrages. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag auch dann nicht vom Arbeitgeber ohne Ihre Zustimmung geändert werden darf, we ...
Stand: 08.03.2019
Dialog: 17663
bestätigen zu lassen oder per Einschreiben mit Rückschein zu senden. In Ihrem Antrag müssen Sie konkrete Daten angeben, für welchen Zeitraum Sie Ihre Elternzeit beanspruchen wollen (Beginn und Ende der Elternzeit sowie das konkrete Stundenvolumen).Das Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass bis maximal 30 Stunden pro Woche. während der Elternzeit gearbeitet werden darf. Die Vorraussetzung ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbroche ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
oder Stehen schwer schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 °C mindestens eine Stunde pro Schicht gearbeitet werden muss. Entsprechend der DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“ werden folgende Kältebereiche unterschieden: Kältebereich ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288