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das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft zu zahlen (Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG). Der Arbeitgeber erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
), wenn er Sie außerhalb der Schutzfristen aufgrund von teilweisen oder vollständigen Beschäftigungsverboten nicht mehr beschäftigen darf. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Ihr Arbeitgeber erhält die zusätzlichen Kosten im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Es ist richtig, dass die Kosten für eine Stillbescheinigung dann zu erstatten sind, wenn die Vorlage vom Arbeitgeber verlangt wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) Mutterschutzgesetz (MuSchG) keinen Nachweis über das Stillen vorschreiben, genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten geltend zu machen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin ...
Stand: 04.01.2023
Dialog: 6562
des Stillens gegebenenfalls nur eingeschränkt eingesetzt werden kann, ist die Vorlage von regelmäßigen Nachweisen im Interesse des Arbeitgebers.Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von der Beschäftigten eine kostenverursachende Bescheinigung, hat dieser dafür auch die Kosten zu tragen. Die Pflicht zur Erstattung ist in § 9 Abs. 6 MuSchG festgehalten und umfasst explizit die Kosten für Zeugnisse ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
liegt in der Allgemeinbevölkerung bei 150 Mikrogramm pro Liter. Dieser Wert gilt nicht für Frauen, da für diese Personengruppe, insbesondere auf Hinsicht des gebärfähigen Alters ein Grenzwert von 30 Mikrogramm pro Liter besteht. Somit kann eine Anpassung auf diesen Grenzwert auch nicht als Diskriminierung missverstanden werden.In der aktuellen Publikation der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
des Mutterschutzgesetztes entsprechend.Eine werdende Mutter darf nicht in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In einigen Branchen gibt es gesetzliche Ausnahmen, auf die wir hier jedoch nicht weiter eingehen möchten. Des Weiteren darf eine Mutter höchstens 8,5 Stunden pro Tag und 90 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.In Abhängigkeit davon, wie hoch ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
zusätzlichen Kosten. Er erhält diese Aufwendungen im Rahmen des sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet. ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren.Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet.Hinweis:Die Begriffsbestimmungen aus § 2 Arbeitszeitgesetz beziehen sich nur auf das Arbeitszeitgesetz. Daher die Formulierung ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d.h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand unter ergonomisch günstiger Haltung gehoben, bewegt oder befördert ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 5608
Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter und/oder Ki ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
aus dem Umlageverfahren für die Mutterschaftsleistungen versichert. Er zahlt einen bestimmten individuellen Beitragssatz und bekommt generell 100 % der geleisteten Aufwendungen wieder. Gesetzlich geregelt ist dies im Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG.Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen erhält der Arbeitgeber die Kosten im Rahmen des sogenannten U-2 Verfahrens von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
Kind gegeben ist. Die Kosten für diese arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen einschließlich empfohlener Impfungen sowie für die Feststellung der Immunitätslage einer Schwangeren trägt der Arbeitgeber, vgl. § 9 Abs. 6 MuSchG.Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat im Internet Praxishilfen für verschiedene Tätigkeiten veröffentlicht, die weitere spezifische Informationen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
müssten die Ihnen gezahlten Provisionen bei der Lohnfortzahlung berücksichtigt werden.Ihr Arbeitgeber erhält die Kosten für die Lohnfortzahlung im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Für weitere Fragen in Bezug auf Ihren Einzelfall empfehlen wir Ihnen, sich direkt an die für Sie zuständige ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
, ausgehend von einer vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterin (Arbeitszeit: acht Stunden pro Tag). Nach Ablauf des dritten Schwangerschaftsmonats durfte die Frau weiterhin mit bis zu vier Stunden reiner Fahrtätigkeit am Tag beschäftigt werden. Für Fahrtätigkeiten, die über diese vier Stunden hinausgingen, galt das Beschäftigungsverbot. Die Beschäftigung der Frau mit anderen Tätigkeiten über diese vier Stunden ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
Immunschutzes.Impfungen sind gegen folgende relevante Infektionskrankheiten möglich: Röteln, Masern, Mumps, Windpocken, Hepatitis A und B sowie Keuchhusten. Gegen Zytomegalie und Ringelröteln gibt es keinen Impfstoff. Die werdende Mutter muss mit der Impfung einverstanden sein. Die Kosten trägt dabei der Arbeitgeber.Da Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind, die Beschäftigung einer werdenden Mutter der zuständigen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
berechtigen.In jedem Fall müssen Sie die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde beantragen.Erst nachdem diese die Kündigung für zulässig erklärt hat, können Sie der Arbeitnehmerin rechtswirksam kündigen. Die Aufsichtsbehörde informiert Sie auch darüber, ob bzw. welche Kosten und Gebühren anfallen.Für Schwarzarbeit sind die Zollbehörden zuständig. Rechtsgrundlage ist hier das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
bisherigen Durchschnittsverdienst (Mutterschutzlohn,), der vom Arbeitgeber zu zahlen ist. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten (sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) auf Antrag im Rahmen des sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage) von der Krankenkasse erstattet, bei der seine Beschäftigte versichert ist. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der Krankenkasse; bei privat ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
ist, dass jederzeit eine Ersatzkraft zur Verfügung steht, die die werdende Mutter umgehend ablösen kann. (Zitat aus o.g. Merkblatt)3. Wie schwer darf ich heben?Nach § 11 Abs. 5 Nummer 1 dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d. h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909