Ergebnisse 1 bis 20 von 132 Treffern
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
für Arbeitssicherheit werden vielmehr auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" tätig und haben gegenüber dem Arbeitgeber ausschließlich unterstützende und beratende Funktion gem. §§ 3 und 6 ASiG.Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber die fachliche Beratung ...
Stand: 04.09.2024
Dialog: 7096
ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). In diesem Zusammenhang bietet sich an, die betroffenen Arbeitsplätze anlassbezogen erneut zu bewerten und zu überprüfen, ob die bisherige Gefährdungsbeurteilung zum Arbeitsplatz zutreffend umgesetzt ist. Eine vollständige anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung ist per Gesetz jedoch nicht gefordert. Der Arbeitgeber muss lediglich die ergriffenen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Wenn das betriebliche Beschäftigungsverbot aufgrund der zu der Zeit noch nicht angepassten Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt, muss dieses nachgeholt werden.Die angepasste Gefährdungsbeurteilung muss im Betrieb vorliegen und ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Insoweit muss die Anpassung nicht gemeldet werden. ...
Stand: 12.06.2024
Dialog: 43957
Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 23.06.2025
Dialog: 42276
. Die Information muss erfolgen, sobald der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat. Der Arbeitgeber hat die Information in geeigneter Form bekanntzugeben - beispielsweise mündlich, in einer Betriebsversammlung, schriftlich, per E-Mail, durch einen Aushang im Betrieb oder im Intranet. Die Information kann zusammen mit der arbeitsschutzrechtlichen Unterweisung (§ 12 Absatz 1 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Unter Honorarkräften werden üblicherweise Personen verstanden, die eine Tätigkeit nebenberuflich oder in freier Mitarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Besc ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42583
(A) nicht beschäftigt werden.Die Möglichkeiten von Lärmminderungsmaßnahmen wie z. B. Lärmschutzblenden, größere Abstände zwischen den einzelnen Instrumenten, eine Umsetzung bestimmter Instrumentengruppen innerhalb des Orchesters sowie weitere organisatorische Maßnahmen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG) geprüft werden. Zur Klärung von Detailfragen sollten Sie sich direkt an die für Ihren ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 12482
Die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG gelten nach § 1 MuSchG grundsätzlich für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Darunter fallen aus mutterschutzrechtlicher Sicht auch Schwangere, die Teilzeit und geringfügig beschäftigt werden. Ferner ist es ohne Bedeutung, ob ein mündlicher oder schriftlicher Arbeitsvertrag besteht.Dies bedeutet im vorliegenden Fall ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Ja, eine Schwangere darf grundsätzlich Stunden alleine in einer Einzelhandelsfiliale arbeiten. Hierbei ist folgendes zu beachten:Beschäftigt ein Arbeitgeber eine werdende Mutter, muss er zum Schutz der werdenden Mutter und des Kindes die im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegten Vorschriften einhalten.Nach dem MuSchG ist u.a. wesentliche Arbeitgeberpflicht, eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 20.02.2018
Dialog: 5592
der Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung des Betriebsarztes festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die werdende Mutter nicht besteht. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die werdende Mutter und die Beschäftigten zu unterrichten (§ 14 MuSchG).. ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei (...) g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.(...)".Im Sinne einer effektiven Arbeitsschutzorganisation im Betrieb sollten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen nach dem Mutterschutzgesetz eingebunden werden - letztlich jedoch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Nein, dies ist nicht gestattet.Begründung:Bei der Beschäftigung schwangerer Mitarbeiterinnen müssen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden.Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter beurteilen und dabei die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder die Stillzeit ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252