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berechtigen.In jedem Fall müssen Sie die Kündigung bei der Aufsichtsbehörde beantragen.Erst nachdem diese die Kündigung für zulässig erklärt hat, können Sie der Arbeitnehmerin rechtswirksam kündigen. Die Aufsichtsbehörde informiert Sie auch darüber, ob bzw. welche Kosten und Gebühren anfallen.Für Schwarzarbeit sind die Zollbehörden zuständig. Rechtsgrundlage ist hier das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 20100
-/Personalrat (falls vorhanden) oder eine im Arbeitsrecht autorisierte Stelle wie Gewerkschaft oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an.Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft können die Beratungsleistungen der DGB Rechtsschutz GmbH in Anspruch nehmen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gewerkschaft. ...
Stand: 09.08.2023
Dialog: 7274
. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten), - organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten) oder - personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung)sicher zu stellen. Tabelle 1: Mindestwerte der Lufttemperatur in Arbeitsräumen Überwiegende Körperhaltung Arbeitsschwere leicht mittel schwerSitzen +20 °C ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
mit dem Cytomegalievirus sicher vermieden werden kann. Hierzu gehört neben einer ausführlichen arbeitsmedizinischen Beratung zu den Übertragungswegen (Urin, Speichel, Tränen und Blut) und über die Erkrankung auch das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Schutzkittel, Handschuhe...) sowie die konsequente Einhaltung der Hygienemaßnahmen.Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei ICON. Dies ist eine Initiative ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
- und FeiertagsarbeitWerdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit über 8,5 Stunden am Tag, nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§§ 4, 5 und 6 MuSchG). Es werden diesbzgl. zwar auch Ausnahmen genannt, Floristinnen fallen hier aber nicht drunter. ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
nicht erlaubt. Dadurch ergibt sich auch ein Beschäftigungsverbot am Patienten, wenn die Gefahr einer Stichverletzung an Ligaturdrähten besteht und dadurch infektiöses Material wie Blut oder Speichel in den Blutkreislauf der werdenden Mutter gelangen kann.Infolge der vielfältigen gesundheitlichen Risiken in Zahnarztpraxen und kiefernorthopädischen Praxen empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Umsetzung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
werden:Fortdauer der Beschäftigung ist für die Mutter oder das Kind gesundheitsgefährdend (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist an sich nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren, z. B. Konstitution, Gesundheitszustand.Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere mit besonders ausgeprägten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
sind, die Zwölf-Wochen-Frist aus Satz 2 (als "normale" Frist bei Frühgeburten); in letzterem Fall zusätzlich erweitert um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 (Schutzfrist vor der Entbindung), der nicht in Anspruch genommen werden konnte.Von dieser grundsätzlichen Regelung kann allerdings auf ausdrückliches Verlangen der Frau nach § 3 Abs. 4 MuSchG abgewichen werden. Ausnahmsweise ist dann ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
zu ziehen. Im Falle einer Schwangerschaft gelten die entsprechende Beschäftigungsverbote nach § 13 bzw. § 16 MuSchG. Alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten, (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte) sind für Schwangere verboten. D.h. dass für nicht-immune Schwangere alle Tätigkeiten mit oder an bekannt infektiösen Patienten (bekannte Erregerausscheider, Keimträger, Erkrankte ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt".Fazit:Ist der mutmaßliche Tag der Entbindung ein Donnerstag, beginnt die Schutzfrist vor der Entbindung an dem Donnerstag 6 Wochen vorher ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
Infektionskrankheiten:Röteln,Ringelröteln,Windpocken,Masern,Mumps,Zytomegalie,Hepatitis A und B.Eine Prüfung der Immunitätslage der werdenden Mutter gegenüber Infektionskrankheiten ist anzuraten. Bei Schwangeren erfolgt diese teilweise im Rahmen der Schwangerenbetreuung nach den Mutterschafts-Richtlinien und wird im Mutterpass dokumentiert. In solchen Fällen reicht die Vorlage des Mutterpasses aus, um über die notwendigen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
, der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über die weitere Anpassung von Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
befassen. Wir können auch nicht bestätigen, dass auf Grund der im konkreten Fall bestehenden Gleitzeitregelungen ein Rechtsanspruch auf Freistellung aus § 7 MuSchG abgeleitet werden kann.Zu empfehlen ist, vom Arzt klären bzw. bestätigen zu lassen, dass die nötigen Behandlungen und Untersuchungen mutterschaftlich bedingt sind.Für Klarheit dürfte der Arbeitsvertrag und die Gleitzeitvereinbarung sorgen ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen gem. §§ 4, 5 Mutterschutzgesetz (MuschG) ist in Krankenhäusern nur unter den einschlägigen Voraussetzung zulässig.Laut einer Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung beginnt die Woche mit dem Montag. Dies spiegelt sich auch in den Kommentaren zum Mutterschutzgesetz wieder und bedeutet, dass im vorliegenden Fall eine Beschäftigung ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 4831
auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Die werdende Mutter darf mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, z. B. Ethylenoxid, nicht beschäftigt werden, wenn sie diesen Stoffen bei bestimmungsgemäßem Umgang ausgesetzt ist. Das kann z. B. beim Entladen und beim Transport in den Entgasungsschrank der Fall sein."Magensonden ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 14742
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten Arbeitsversäumn ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 4637
zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
ausgehende Infektionsgefährdung, weil die maximale Inkubationszeit 35 Tage beträgt. Bei Schwangeren, die freiwillig auf die Schutzfristen vor der Entbindung verzichten und weiterarbeiten, ist Vorsicht geboten! Bei Ausbruch der Krankheit in der Einrichtung sollten diese Schwangeren entweder umgesetzt werden, z. B. in die Verwaltung oder eine andere Einrichtung oder, falls dies nicht möglich ...
Stand: 09.07.2021
Dialog: 22545