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Die Frage, ob Sie im Falle einer Schwangerschaft an Ihrem Arbeitsplatz verbleiben können, hätte der Arbeitgeber bereits im Vorfeld im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung klären müssen. Die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen gelten unmittelbar nach Bekanntgabe der Schwangerschaft. Im Einzelnen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 25415
Die Regelung, dass werdende Mütter vom Arbeitgeber für die Zeit der Vorsorgeuntersuchungen freizustellen sind, findet sich im § 7 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Sie dürfen hierdurch keinen Lohnausfall haben.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist hierzu ausgeführt (S. 21):Zunächst stellt der Mutterschutz sicher, dass Sie auch in Ihrer ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht m ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." In der vom Bundesfamilienm ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
des Arbeitgebers gegenüber den Beschäftigten ergeben sich aus § 14 MuSchG.Fazit:Auch wenn Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass eine Freistellung der werdenden Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes erforderlich ist, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft informieren. Gleiches gilt, falls ein ärztliches Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Abs.1 MuSchG ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
der Infektionsgefährdung ist zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung der aktuelle Immunstatus der Schwangeren zu überprüfen. Falls die Schwangere einen nachgewiesenen Titer gegen Röteln, Ringelröteln, Zytomegalie, Windpocken, Pertussis, Masern und Hepatitis hat, darf sie mit Kindern arbeiten. Eine ausreichende Immunität schützt vor Infektionen. Liegt der Immunisierungsnachweis nicht vor, ist bis zur Klärung ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 1178
werden, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbareGefährdung darstellt. Dies ist in der Regel nur dann der Fall, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einem Beförderungsmittel ausgeübt wird. Dies dürfte bei Ausflügen u. Ä. nicht der Fall sein.Hinweis:Auf die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" weisen wir hin. ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
, während der gesamten Schwangerschaft verboten (Auskunft erteilen die zuständigen Aufsichtsbehörden). Ausnahmen im Gesundheitswesen sind möglich. In jedem Fall ist eine Beschäftigung mit bekannten Ausscheidern oder erkrankten Kindern verboten.Beschäftigungsverbote gelten auch, wenn die werdende Mutter auf eigenen Wunsch weiter arbeiten möchte.Die Gefährdungsbeurteilung braucht ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 23921
der Arbeitsbedingungen anbieten.Dies bedeutet, dass abhängig von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung auch Ihr Immunschutz für bestimmte Erkrankungen überprüft werden muss (vgl. § 3 Abs. 1 ArbMedVV).Ob ein sicherer Immunschutz vorhanden ist oder nicht, kann nur eine Ärztin/ein Arzt - in diesem Fall Ihr Betriebsarzt bzw. Ihre Betriebsärztin - beurteilen. Anamnestische Angaben bezüglich erfolgter Impfungen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
sind:Die Fortdauer der Beschäftigung muss für Mutter oder Kind gesundheitsgefährdend sein (die konkrete Arbeit bzw. der Arbeitsplatz an sich sind indes nicht gesundheitsgefährdend)Maßgeblich sind die individuellen Verhältnisse der Schwangeren (d. h. Konstitution bzw. Gesundheitszustand)Krankhafte Schwangerschaftsverläufe fallen nicht hierunter. Vielmehr handelt es sich um „gesunde“ Schwangere ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.Gilt der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft auch für Betriebe mit unter 5 Angestellten?Was den besonderen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG betrifft, gilt dieser für Schwangere unabhängig von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen. Im vorliegenden Fall haben die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen Vorrang vor den Regelungen ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
sind, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergeben haben. Relevant ist in Ihrem Fall, ob ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, bspw. aufgrund dem Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 2-4 nach § 3 Abs. 1 Biostoffverordnung.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger besteht insbesondere bei direkten, ungeschützten Körperkontakten mit Blut ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Im vorliegenden Fall müssen insbesondere die physischen Belastungen, die bei der Ausübung physiotherapeutischer Tätigkeiten ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
auf Ihre Fragestellung bedeutet dies, dass im konkreten Fall auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu klären ist, ob entgegen vorgenannter Feststellungen bei einer Beschäftigung in der Endoskopieabteilung keine Gefährdung vorliegt bzw. keine Tätigkeit ausgeführt wird, die einem Beschäftigungsverbot unterliegt. Der Betriebsarzt sollte hierbei miteinbezogen werden.Auf den Leitfaden "Werdende Mütter im Krankenhaus ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
ist hierzu festgehalten, dass das Rötelnvirus mit deutschlandweit 4 bestätigten Fällen in 2021 seitens der WHO in Deutschland als eliminiert gilt.Ähnliche Überlegungen sind auch für die weiteren erwarteten Infektionskrankheiten durchzuführen. Zur fachkundigen Bewertung sollten Betriebsärztinnen/ Betriebsärzte hinzugezogen werden (§§ 2,3 ASiG).Bei bestehenden Unsicherheiten sollte ein erhöhtes Schutzniveau ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
Beschäftigungsverbote. So dürfen Schwangere z.B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand heben und tragen.Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Körperkontakt eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden Infektionskrankheiten:- Röteln- Ringelröteln- Windpocken- Masern- Mumps- Zytomegalie- Hepatitis A und B (falls pflegebedürftige Kinder betreut ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
an Schutzmaßnahmen im Fall einer Schwangerschaft der Beschäftigten trägt dem mutterschutzrechtlichen Präventionsgedanken Rechnung, insbesondere auch im ersten Trimenon der Schwangerschaft. Frauen kennen dann bereits die Risiken, auch wenn sie noch nicht ihre Schwangerschaft gemeldet haben, bzw. möglicherweise auch noch gar nicht sichere Kenntnis von ihrer eigenen Schwangerschaft haben.Des Weiteren ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 30872
ein Arzt/eine Ärztin kann und darf dies feststellen und bescheinigen.Die Immunitätslage ist gegenüber folgender Krankheitserreger zu klären:- Röteln- Windpocken- Masern- Mumps- Ringelröteln- Zytomegalie- Keuchhusten- Hepatitis A- Hepatitis BBeschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote greifen in nachstehenden Fällen ein:Röteln: Bei fehlender oder nicht ausreichender Immunität ist ein generelles ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466
. Bei fehlendem Immunschutz muss Ihr Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsbeschränkungen beachten und Schutzmaßnahmen veranlassen. Umsetzungsmöglichkeiten sind zu prüfen. Wenn diese nicht möglich sind, soll ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Falls Sie immun gegenüber den unten aufgezählten Erkrankungen sind, dürfen Sie auf ihrem Arbeitsplatz verbleiben.Folgende ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554