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des Beschäftigungsverbotes hinzugezogen werden.Da der Arbeitgeber (und nicht die Krankenkasse) die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung für das Einhalten von mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten trägt, ist ihm zu empfehlen, dieses auch so lange einzuhalten, wie die vor Ort zuständige Arbeitsschutzbehörde (in NRW die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) nicht zu einem anderen Ergebnis kommt. ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
oder Zeiten) Beschäftigungsverbot zu attestieren. Beispiele für ein partielles Beschäftigungsverbot sind eine Reduzierung der täglichen Arbeitszeit oder eine Begrenzung der Tätigkeiten auf ausschließlich sitzende Tätigkeit. Das ärztliche Attest darf keine Angaben zum Gesundheitszustand oder zum Verlauf der Schwangerschaft enthalten. Bei einem Beschäftigungsverbot, gleich ob es sich um eine ärztliches ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 26608
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen sowie den Arbe ...
Stand: 29.08.2023
Dialog: 3697
über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und über die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen führen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber Schwangere nicht mit krebserzeugenden Stoffen Kategorie 1A und 1B beschäftigten, wenn sie diesen Stoffen ausgesetzt sind (dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen).Weitere Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutz ...
Stand: 20.03.2019
Dialog: 42641
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
Schutzmaßnahmen zu entscheiden.Bei nicht ausreichender Immunität darf die Schwangere bei Auftreten der o.g. Erkrankungen bis zum Abklingen der "Epidemie" nicht weiterbeschäftigt werden. Davon unabhängig sollte die schwangere Erzieherin die Schutzmaßnahmen der DGUV Information 207-019 "Gesundheitsdienst" (zu finden über www.dguv.de/publikationen) besonders beachten. Beispielsweise sollte Sie bei Kontakt ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
. Bei Blutabnahme wird auf die Verwendung von passiv auslösenden Sicherheitsgeräten hingewiesen.Grundsätzlich sind vom Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsarztes immer die jeweiligen individuellen Beschäftigungsmöglichkeiten zu beurteilen und zu entscheiden. Daher ist zu empfehlen, Kontakt mit dem betriebsärztlichen Dienst aufzunehmen um die Frage individuell zu klären. ...
Stand: 23.12.2020
Dialog: 43121
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell für den Mut ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
in der Stillzeit und will gleichwohl eine Weiterbeschäftigung ermöglichen (vgl. §1 Abs. 1 MuSchG).Sofern ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift, darf der Arbeitgeber die stillende Frau nicht mit den gefährdenden Tätigkeiten (weiter-)beschäftigen. Stillbezogene, mutterschutzrelevante Gefährdungen können sich durch bestimmte Beschäftigungsbedingungen (§§ 3 bis 9 MuSchG) negativ auf den Stillvorgang ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
zu den Stillpausen und zur Bereithaltung von Räumlichkeiten, die zum Stillen geeignet sind, anordnen (§ 29 Abs.3 Nr.3 MuSchG).Durch die Gewährung der Stillpausen darf der stillenden Frau kein Entgeltausfall entstehen. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Arbeitgeber.Eine zusätzliche Übertragung von Aufgaben an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ist zwar prinzipiell möglich, sie darf aber nicht in Konflikt mit deren Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz geraten (Beratung, Unterstützung, Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde). Eine Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf die Fachkräfte ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Das heißt, dass vom Arbeitgeber / von der Arbeitgeberin zu ermitteln ist, welchen zusätzlichen Schutzmaßnahmen (zu den bereits für alle Beschäftigten festgelegten Schutzmaßnahmen) für schwangere oder stillende Frauen getroffen werden müssen. Nach § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
Mumps:Generell besteht bei Mumps für nichtimmune stillende Mütter die Gefahr, selbst zu erkranken. Bei jungen Frauen kann es in seltenen Fällen zusätzlich noch zu einer Entzündung der Eierstöcke oder der Brustdrüsen (Mastitis) kommen. Die Entzündung der Brustdrüsen hat wiederum negative Auswirkungen auf die Stillfähigkeit.Eine infizierte Mutter kann ihren Säugling infizieren. Die Infektion erfolgt ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber nach § 27 Abs. 1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein- ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
Ein mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot richtet sich stets an den Arbeitgeber als Verantwortlichen für dessen Einhaltung. Dies gilt auch für ein von der Frauenärztin ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot.Für ein ärztlichesBeschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind folgende Voraussetzungen zu beachten:1. Fortdauer der Beschäftigung ist für Mutter und/oder Ki ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9174
beschäftigt werden darf. Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 28 MuSchG erfüllt sind.Der Arbeitgeber ist nach § 27 Abs. 1 MuSchG insbesondere verpflichtet, unverzüglich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen (in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen) sowie den Arbeitsplatz ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen kann.Noch vor der Frage, ob am Arbeitsplatz eine FFP2 Maske getragen werden kann, muss der Arbeitgeber in der individuellen Gefährdungsbeurteilung klären, welche Tätigkeiten die schwangere Frau während der Schwangerschaft noch ausführen darf, um eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihres Kindes ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
Beweiswert. Es muss die konkrete Gefahr benennen und für den Arbeitgeber so abgefasst sein, dass er weiß, ob und wie er die werdende Mutter beschäftigen darf.Eine Arbeitsunfähigkeit hat dabei grundsätzlich immer Vorrang vor einem Beschäftigungsverbot.Einer schwangeren Frau darf durch ein Beschäftigungsverbot kein finanzieller Nachteil entstehen. Sie erhält den Durchschnittsverdienst ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229