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, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
sind hier Arbeiten gemeint, welche durch Gehen oder Sitzen nicht unterbrochen werden können oder dürfen. Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn die Arbeit ihrer Art nach durch Laufen, Gehen oder Sitzen unterbrochen wird. Ein typisches Beispiel dafür ist die Arbeit von Verkäuferinnen, die sich bei Verrichtung ihrer Arbeit im Raum bewegen können. Bei Tätigkeiten, die mit ständigem Gehen oder Stehen einhergehen ...
Stand: 24.09.2024
Dialog: 44006
jederzeit verlassen oder sich bei Bedarf Hilfe holen können. Eine Alleinarbeit ist also nicht möglich. Des Weiteren gelten Beschäftigungsverbote für Nachtarbeit (20.00 bis 06.00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen.Weitere Informationen zum Mutterschutz enthält der Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 22888
oder generelle Beschäftigungsverbote bei einer ungeklärten bzw. nicht vorhandenen Immunität gegenüber bestimmter Infektionskrankheiten. Diese variieren je nach Infektionskrankheit und der Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen, zu denen der berufliche Umgang besteht.Die Broschüre "Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern" der Arbeitsschutzverwaltung NRW enthält viele Informationen zu den relevanten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
Gefahrstoffen.V. g. Gefährlichkeitsmerkmale treffen aber auf handelsübliche Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen nicht zu.Eine Aussage, dass bei Einsatz von Mitteln gegen Kopfläuse seitens des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot für die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter ausgesprochen werden muss, können wir nicht bestätigen.Beim Ausbruch eines Kopflausbefalls ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
aber gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG auf einen anderen geeigneten Arbeitsplatz umsetzen.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U2-Verfahrens (U2-Umlage ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung besteht grundsätzlich Kündigungsschutz gemäß § 17 Mutterschutzgesetz (MuschG). Die für den Arbeitsschutz zuständige Arbeitsschutzbehörde kann in besonderen Fällen ausnahmsweise die Kündigung für zulässig erklären. Voraussetzung für die Kündigung einer werdenden Mutter ist dabei stets die vorherige Zustimmung hinsic ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist eine Rechtsnorm des öffentlichen Rechts. Das bedeutet, dass ein Verzicht der werdenden Mutter auf die Vorschriften des MuSchG gegenüber dem Arbeitgeber weder abgegeben noch eingefordert werden darf. Eine solche Erklärung oder Vereinbarung wäre rechtsungültig. Dieses gilt im übrigen für alle Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeits ...
Stand: 30.09.2024
Dialog: 11273
seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 6149
angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften besteht kein generelles Beschäftigungsverbot für eine werdende Mutter hinsichtlich Tätigkeiten, bei denen Kontakt zu gefährlichen chemischen Stoffen besteht.Grundsätzliches Vorgehen:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
, wenn der Arbeitgeber bei einer verspäteten Mitteilung eine Ersatzkraft nicht oder nur unter für den Arbeitgeber ungünstigeren Bedingungen organisieren kann. In einem solchen Fall kann die Arbeitnehmerin sogar zu Ersatz des durch die verspätete Mitteilung ausgelösten Schadens verpflichtet werden. Eine Offenbarungspflicht besteht daher auch vor Vertragsabschluss, wenn aufgrund von Beschäftigungsverboten ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
nicht erlaubt. Dadurch ergibt sich auch ein Beschäftigungsverbot am Patienten, wenn die Gefahr einer Stichverletzung an Ligaturdrähten besteht und dadurch infektiöses Material wie Blut oder Speichel in den Blutkreislauf der werdenden Mutter gelangen kann.Infolge der vielfältigen gesundheitlichen Risiken in Zahnarztpraxen und kiefernorthopädischen Praxen empfiehlt sich in den meisten Fällen, die Umsetzung ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23177
und in welcher Weise die Arbeitszeit verringert wird. Möglicherweise sind diesbzgl. Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen festgelegt. Aus dem Mutterschutzgesetz und dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich keine Vorgabe, welcher Arbeitsplatz Vorrang hat.Die Reduzierung der Arbeitszeit ist die Umsetzung eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, daher ist der werdenden Mutter vom Arbeitgeber ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Beschäftigungsverbote konkretisiert. So dürfen Schwangere z. B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg per Hand heben und tragen. Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn es sich um verhaltensgestörte oder körperlich und seelisch behinderte Kinder handelt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten. ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio) ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619
) möglich.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, dass eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind besteht, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass eine Gefahr nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot der schwangeren Frau an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat, soweit es ihm möglich ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721