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ausreichenden Immunschutz verfügt. (§ 11 Abs. 2 MuSchG) Der Röteln-Virus wird als Tröpfcheninfektion übertragen und kann über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden. Je früher die Infektion in der Schwangerschaft erfolgt, desto schwerer und häufiger sind die kindlichen Schäden.Deshalb besteht für nicht immune Schwangere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein gesetzliches ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten2. Arbeitsplatzwechsel3. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Fortzahlung des Entgeltes gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wird Elternzeit beansprucht, kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer ...
Stand: 12.04.2024
Dialog: 5360
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Im § 15 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist geregelt, dass die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen soll. Bei dieser Sollvorschrift handelt es sich nicht um eine erzwingbare Rechtspflicht, sondern um einen nachdrücklichen Hinweis, dass der Arbeitgeber seinen mutterschutzrechtlichen Pflichten nur nachkommen kann, wenn ihm die Schwa ...
Stand: 05.03.2019
Dialog: 4362
der unverantwortbaren Gefährdung wird im § 9 Abs.2 definiert. In der Gesetzesbegründung zum Mutterschutzgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8963) findet sich hierzu folgende Erläuterung:"Der mutterschutzrechtliche Begriff der unverantwortbaren Gefährdung lässt sich wie folgt umschreiben: Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Möglichkeit besteht, dass die schwangere oder stillende Frau und das ungeborene oder gestillte Kind ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 42195
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) fordert vom Arbeitgeber eine allgemeine Beurteilung des Arbeitsplatzes bezüglich der auftretenden Gefahren.Gemäß § 13 MuSchG muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Frau nach folgender Rangfolge festlegen:Umgestaltung des bestehenden Arbeitsplatzes,Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz,Lässt sich der bestehende Arbeitsplatz nich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
und protektiven Immunschutz. Alle, die gegen Masern immun sind, können nicht mehr erkranken. Die Durchseuchung (Verbreitungsgrad einer Infektionskrankheit) der Bevölkerung ist altersabhängig. Das auf Grundlage der Schuleingangsuntersuchungen regelmäßig veröffentlichte Epidemiologische Bulletin des Robert Koch Instituts aus dem Jahr 2017 schreibt unter Ziffer 3.2 zur Maser-Impfung bei Kindern:"Die Impfquote ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
Schwangerschaftswoche undbis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und - während der Elternzeit (§ 18 BEEG).Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
Der von Ihnen beschriebene kurzfristige Aufenthalt in kalter Umgebung (z. B. in einem Kühlhaus) löst nicht das gesetzliche Beschäftigungsverbot aus, da die Dauer der Exposition nur wenige Minuten anhält und somit nur einem unbedeutenden Anteil der Arbeitszeit entspricht. Von Kältearbeit wird gesprochen, wenn bei Lufttemperaturen unter +15 Grad Celsius für mindestens eine Stunde pro Schicht gearbei ...
Stand: 25.04.2024
Dialog: 43935
§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines teilweisen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 22771
) zu Fristbeginn und Fristende herangezogen.§ 187 Abs.1 BGB: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."§ 188 Abs.2 BGB: " Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
Bereich unter +10 bis – 5III Kalter Bereich unter – 5 bis -18IV Sehr kalter Bereich unter – 18 bis -30V Tiefkalter Bereich unter – 30Als Kälte im Sinne des § 11 Abs. 3 Ziffer 3 MuSchG können der kalte, der sehr kalte und der tiefkalte Bereich, also Temperaturen unter – 5 °C angesehen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449
. Der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverbot umzusetzen.Einen finanziellen Nachteil haben Sie durch ein Beschäftigungsverbot nicht zu befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt sowohl beim befristeten als auch beim vollständigen Beschäftigungsverbot in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn - § 18 MuSchG). Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062
Jahren nach dem letzten Eintrag.Die Dokumentationspflicht gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für die Gefährdungsbeurteilung bleibt davon unberührt. ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 5587
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
Dem Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags steht die Schwangerschaft der Bewerberin nicht entgegen.Solange das befristete Arbeitsverhältnis besteht, gilt es die Schutzvorschriften für Mutter und Kind am Arbeitsplatz zu beachten. Diese Schutzvorschriften ergeben sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG).Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. nach Abschluss des Arbeitsvertrags hat der Arbeitg ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 11492
durch "durchgemachte" natürliche Erkrankungen oder durch Impfungen erworben werden und verbleiben meistens lebenslang im Körper.Der Immunstatus ist nichts anderes als ein „Stempel im Blut“. Nur beim Keuchhusten besteht eine begrenzte Immunität. Der Immunschutz dauert nach einer natürlichen Erkrankung etwa 15 bis 20 Jahre bzw. nach vollständiger Impfung etwa zehn Jahre, möglicherweise kürzer.Alle oben genannten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339