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Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384
S. 1 ArbSchG).Andererseits sind von Arbeitgebern in Haushalten jene Vorschriften einzuhalten, die den sozialen Arbeitsschutz betreffen. Hier sind insbesondere die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und des Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu nennen.Das bedeutet konkret, dass auch bei einer Beschäftigung einer Haushaltshilfe diese nach Arbeitszeitgesetz grundsätzlich nicht länger als 8 Stunden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 8216
ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann."Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG schreibt keine Kurzpausen für die Erledigung menschlicher Bedürfnisse vor. In normalen Betrieben ist es aber üblich, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten allgemein die für die Einnahme eines Getränkes oder des Toilettenganges nötige Zeit einräumt, ohne dass diese Zeit beim Entgelt ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter vom A ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 1896
über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270
Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter ...
Stand: 21.09.2020
Dialog: 20141
). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).In § 11 MuSchG sind generelle Beschäftigungsverbote konkretisiert, wie z. B. das Heben und Tragen von Lasten betreffend. Neben dem Heben und Tragen von Lasten (mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 412
und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: MuSchG/BEEG" (8. Auflage) von Buchner/Becker aus der Reihe "Beck'sche Kommentare zum Arbeitsrecht" wird zu der Thematik u. a. ausgeführt, dass grundsätzlich alle für die Vorsorgeuntersuchung erforderlichen Zeiten inklusive Wegezeiten zu gewähren sind (Rd. 11-14). Auch muss die werdende Mutter den Arzt nicht wechseln, um den Zeitaufwand für die Vorsorgeuntersuchung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden."§ 18 Abs.1 BEEG:"Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Der Kündigungsschutz nach Satz 1 beginnt1. frühestens acht Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes und2. frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
des Kindes undfrühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes."Über die Zulässigkeit einer vorgesehenen Kündigung entscheidet auf Antrag des Arbeitgebers die zuständige Arbeitsschutzbehörde. Weitere umfangreiche Informationen zum Thema enthält die Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit". ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4001
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, voraussichtliche Urlaubsansprüche des Folgejahres im Voraus zu gewähren.Den Ihnen im nächsten Jahr voraussichtlich für die Zeit der Mutterschutzfrist zustehenden anteiligen Jahresurlaub können Sie daher nicht bereits in diesem Jahr beanspruchen. Der Ihnen tatsächlich für nächstes Jahr zustehende anteilige Jahresurlaub steht auch erst zum Zeitpunkt der Entbin ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Die Verpflichtung des Arbeitgebers nach Satz 1 entfällt, wenn gemäß einer zu diesem Zweck nach § 30 Absatz 4 veröffentlichten Regel oder Erkenntnis des Ausschusses für Mutterschutz eine schwangere oder stillende Frau die Tätigkeit nicht ausüben oder einer Arbeitsbedingung nicht ausgesetzt sein darf."Gemäß § 14 Abs. 2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen ...
Stand: 23.04.2025
Dialog: 44102
der Gefährdungsbeurteilung und unter Beteiligung des Betriebsarztes festgestellt wird, dass eine Gefährdung für die werdende Mutter nicht besteht. Über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die werdende Mutter und die Beschäftigten zu unterrichten (§ 14 MuSchG).. ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Tätigkeiten mit z. B. erhöhten Unfallgefahren (insbesondere Arbeiten mit potentiell aggressiven Patienten) sind verboten.Eine erhöhte Gefährdung durch Krankheitserreger (Infektionsgefahr) besteht auch bei direktem, ungeschützten Körperkontakten und dem Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder -geweben von Patienten.Ergibt ...
Stand: 31.03.2019
Dialog: 11619