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Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden oder sti ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 28779
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
Die Pflicht zur Erstellung einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung bei der Beschäftigung werdender und stillender Mütter ergibt sich aus § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung für die werdende oder stillende Mutter zu beurteilen. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...
Stand: 28.11.2019
Dialog: 42940
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484
MuSchG). Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
vom Betriebsarzt beraten lassen.Hilfestellung leistet hierbei das Merkblatt Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Tieren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Der Arbeitgeber ist gemäß § 10 Abs. 2 MuSchG verpflichtet ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
muss (§ 10 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Wir gehen davon ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 43318
Aus mutterschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine schwangere Frau mit Tätigkeiten am NIR-Spektrometer zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis die möglichen Gefahren, die beim Betrieb entstehen können, kennt und in der Funktion und Bedienungsanweisung vertraut ist. Die Betriebsanweisung und die allgemeinen Sicherheitsvorsch ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt gemäß § 1 Gesetz "für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers."Demnach fallen ...
Stand: 02.02.2021
Dialog: 20682
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
arbeiten darf, muss daher eine eingehende Gefährdungsbeurteilung vorausgehen und sollte mit der vor Ort zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden.Auf weiterführende Informationen zum Mutterschutz des MAGS NRW weisen wir hin. ...
Stand: 25.01.2019
Dialog: 14334
auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247
zum Mutterschutz vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).Hinweis:Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen informiert unter www.mags.nrw/coronavirus zum Coronavirus. Insbesondere finden Sie hier auch die spezifischen Regelungen für Nordrhein-Westfalen.Weitere aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. beim Robert Koch Institut ...
Stand: 15.03.2021
Dialog: 43487
der Arbeit bereits am vierten Tag nach dem letzten Erkrankungsfall möglich (die Inkubationszeit beträgt in der Regel 1-3 Tage). D. h., wenn über drei Tage keine neuen Erkrankungsfälle in der Klasse aufgetreten sind, kann die werdende oder stillende Mutter am vierten Tag ihre Arbeit in der Klasse wieder aufnehmen. Es ist jedoch nicht erforderlich, sie von der Schule fernzuhalten. Sie darf z. B. in anderen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
bei der Beurteilung beteiligt wird. Unterstützt wird der Dienstherr bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die Personalvertretung.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 28424
,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird und.insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.Außerhalb dieser Ausnahmen ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 25998