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Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird (§ 18 Abs. 2 BEEG ).In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung beantragen.Spricht die Arbeitgeberse ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
gefährdet ist.Folgende Tätigkeiten sind gemäß § 11 MuSchG u.a. generell verboten:• schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten in Zwangshaltung. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen von Lasten per Hand (mehr als 5 kg) oder gelegentlich (mehr als 10 kg) wie z.B.: Heben von Patienten• Arbeiten mit erhöhter Infektionsgefahr. Dazu zählen grundsätzlich auch Arbeiten auf der Intensivstation (Umgang ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 2187
. Merkblatt)3. Wie schwer darf ich heben?Nach § 11 Abs. 5 Nummer 1 dürfen werdende und stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und insbesondere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen regelmäßig (d. h. mehr als zwei- bis dreimal pro Stunde) Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich (weniger als zweimal pro Stunde) Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 24909
Scharlach wird durch den Streptokokkus Pyogenes (Streptokokken der Gruppe A) verursacht und hauptsächlich mittels Tröpfcheninfektion übertragen. Die Tröpfchen haben einen Durchmesser von mehr als 5 µm. Sie können sich nur kurze Zeit in der Luft halten und sinken dann rasch zu Boden. Sie können bis zu einer Distanz von gut einem Meter bis maximal etwa drei Meter übertragen ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 22825
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden und stillenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
innerhalb von 2 Wochen, wenn die werdende Mutter älter ist als 18 Jahre). Diese Regelung gilt direkt mit Bekanntgabe der Schwangerschaft.Arbeitete die Beschäftigte vor der Schwangerschaft mehr als 8,5 Stunden täglich bzw. mehr als 90 Stunden in 2 Wochen, muss die Arbeitszeit entsprechend reduziert werden. Dabei müssen sich erneut beide Arbeitgeber miteinander absprechen, bei welchem Arbeitgeber ...
Stand: 11.09.2018
Dialog: 21460
Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abger ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
mit einer Änderung des Arbeitsvertrages besteht. Der Passus des § 15 Abs. 1 MuSchG wird dann mehr als Unsicherheitsfaktor für das Arbeitsverhältnis als für den Schutz des Kindes gesehen. Tatsächlich können hier je nach Sichtweise mehrere Interessen im Konflikt stehen: Einerseits möchte der Arbeitgeber auch bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter Planungssicherheit, andererseits möchte die werdende Mutter ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23554
Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mehr als zwei Stunden unterbrochen wird.“ Das Mutterschutzgesetz legt ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
zu ermöglichen. Auf Verlangen der stillenden Mitarbeiterin ist sie "während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Das Mutterschutzgesetz findet auf alle Frauen Anwendung, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sofern der Arbeitsort der Frau in der Bunderepublik Deutschland liegt. Das Gesetz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin, und zwar nicht nur für die im Gesetz geregelten Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, sondern auch für den Lohn- ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Bereichen sollten Schwangere Frauen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Nässe Tätigkeiten, bei denen schwangere Frauen ständiger Nässe ausgesetzt sind, sind ggf. nicht mehr zulässig, sofern durch technische oder persönliche Schutzmaßnahmen eine Gefährdung nicht beseitigt werden kann.Nicht gemeint sind Arbeitsplätze, bei denen die Nässe durch Witterungseinflüsse gelegentlich einwirkt. Weiterhin möchten ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Schwangere Mitarbeiterinnen unterliegen grundsätzlich einem erhöhten Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieser dauert mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Auch Nebentätigkeiten fallen unter diesen Kündigungsschutz.Nähere Informationen zum mutterschutzrechtlichen Kündigungsschutz finden Sie unter https://www.mags.nrw/kuendigungsschutz-schwangerschaft ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42635
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben sich ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
hinsichtlich eines entsprechenden Arbeitgeberantrags durch die Behörde.Gründe, einer Kündigung zuzustimmen, können z. B. sein:bei der Stilllegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, wenn die Arbeitnehmerin nicht in einem anderen Betrieb des Unternehmens oder in einem anderen Betriebsteil des Betriebes weiterbeschäftigt werden kannbei der Verlagerung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10186
Das Verhalten der werdenden Mutter ist nicht in Ordnung und braucht so auch nicht länger hingenommen werden. Da es sich hier im wesentlichen um ein arbeitsrechtliches Problem handelt, können wir aufgrund der fehlenden Zuständigkeit nur auf Folgendes aufmerksam machen:Grundsätzlich hat eine Schwangere nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Die Pflichten ergeben sich aus den arbeitsvertraglichen ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes wird für die Elternzeit der Mutter auf die Begrenzung nach den Sätzen 1 und 2 angerechnet. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden."D.h. dass die Zeit, in der sich die Elternzeiten für beide Kinder überschneiden, übertragen werden kann.Ausführliche ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...
Stand: 26.05.2023
Dialog: 4062