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Zuständig für die Lohnzahlung ist der Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist der § 18 Mutterschutzgesetz - MuSchG. Einer Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei ...
Stand: 05.07.2019
Dialog: 23791
Die mutterschutzrechtlichen Bestimmungen sind dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zu entnehmen.In Gärtnereien sind unter anderem folgende Beschäftigungsverbote relevant:- Verbot von schwerer körperlicher Arbeit und Arbeiten in Zwangshaltungen. Dazu zählen das regelmäßige Heben und Tragen per Hand von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich mehr als 10 kg Gewicht sowie häufiges erhebliches Strecken ...
Stand: 25.08.2021
Dialog: 13766
generelles Beschäftigungsverbot bis zur 20. Schwangerschaftswoche.Nach Ablauf der 20. Schwangerschaftswoche besteht auch bei nichtimmunen Schwangeren kein erhöhtes Risiko für kindliche Schädigungen. Da die Infektionsgefahr jedoch weiterhin gegeben ist, hat beim Auftragen der Erkrankung in der Einrichtung eine Freistellung zu erfolgen. Eine Wiederzulassung in der Einrichtung ist am 22. Tag nach dem letzten ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 42621
Das Mutterschutzgesetz ( MuSchG; § 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
nicht sicher gestalten und keine Versetzung möglich, ist ein Beschäftigungsverbot auszusprechen.Ziel des Mutterschutzgesetzes ist eine verantwortungsvolle Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und dem bestmöglichen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit.Per Gesetz ist somit vorgesehen, dass die Schwangere möglichst lange an ihrem bestehenden Arbeitsplatz tätig bleibt. Voraussetzung bleibt dabei, dass alle ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43855
besteht, darf die Schwangere in diesem Bereich nicht weiterbeschäftigt werden.RötelnBei einer werdenden Mutter ohne sicheren Antikörperschutz muss ein Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW ausgesprochen werden, wenn sie Umgang mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18-en Lebensjahr hat. Jenseits dieser Altersgrenze ist nur bei Auftreten eines Erkrankungsfalles in der Einrichtung ein befristetes ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)In Ihrem Fall kommt aufgrund Ihrer Panikattacken eventuell ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Die Lohnfortzahlung im Falle eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes ist im § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach wird "als Mutterschutzlohn [...] das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt". In den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis noch keine 3 Monate besteht, regelt § 21 Abs ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 23028
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter gemäß § 18 Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren. Hierauf haben Sie also einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber wiederum ist gegen die Aufwendungen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 20403
unerlässlich. Sollte die erste Schutzmaßnahme nicht durchführbar sein, kann man über einen Arbeitsplatzwechsel oder über eine Umsetzungsmöglichkeiten ohne Kinderkontakt nachdenken. Wenn diese zweite Schutzmaßnahme aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, greift erst dann ein Beschäftigungsverbot als allerletzte Schutzmaßnahme.Hinweis:Für den Mutterschutz sind in Nordrhein-Westfalen im allgemeinen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 26683
ein Beschäftigungsverbot für werdende Mütter auf Beförderungsmitteln nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft. Altes Mutterschutzrecht§ 4 Weitere BeschäftigungsverboteWerdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden […]7. nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln […] Dieses kam dann zum Tragen, wenn die Fahrtätigkeit mehr als die Hälfte der Arbeitszeit betrug ...
Stand: 22.01.2019
Dialog: 42561
der Arbeitsbedingungen2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB)3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio)Finanzielle Nachteile müssen Sie bei keiner der genannten Schutzmaßnahmen befürchten. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen Ihr Entgelt in vollem Umfang fortzahlen (sog. Mutterschutzlohn ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 42994
Eine Beschäftigung von Schwangeren in der Patientenaufnahme ist unter konsequenter Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen grundsätzlich möglich.Tätigkeiten, bei denen die werdende Mutter im Notfall unter Verstoß gegen mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote (z. B. direkter Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Hilfe leisten muss, sind nicht zulässig (z. B. Tätigkeiten in der Notaufnahme ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11663
werden.Auch ist ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt, wenn sich Heimbewohner gegenüber werdenden Müttern aggressiv verhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Risiko besteht, dass Schwangere in körperliche oder lautstarke verbale Auseinandersetzungen hineingezogen werden. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch Drogenkonsum, übermäßiger Alkoholgenuss und der Besitz von Waffen äußerst kritisch ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 3534