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in der Stillzeit und will gleichwohl eine Weiterbeschäftigung ermöglichen (vgl. §1 Abs. 1 MuSchG).Sofern ein betriebliches Beschäftigungsverbot greift, darf der Arbeitgeber die stillende Frau nicht mit den gefährdenden Tätigkeiten (weiter-)beschäftigen. Stillbezogene, mutterschutzrelevante Gefährdungen können sich durch bestimmte Beschäftigungsbedingungen (§§ 3 bis 9 MuSchG) negativ auf den Stillvorgang ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 43961
Nein, dies ist nicht gestattet.Begründung:Bei der Beschäftigung schwangerer Mitarbeiterinnen müssen die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) beachtet werden.Nach § 10 MuSchG muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der werdenden oder stillenden Mütter beurteilen und dabei die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder die Stillzeit ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22252
sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen.Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gehört auch, die ergriffenen Schutzmaßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob durch sie die Gefährdungen beseitigt wurden oder ob nicht durch die Maßnahmen neue Gefährdungen entstanden sind. Selbstverständlich ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315
Die Bestimmungen aus dem Mutterschutzgesetz verdeutlichen, dass ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit unabhängig davon möglich ist, ob während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot vorlag.Der § 1 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sagt aus, dass das Gesetz für Frauen, die stillen, unabhängig davon, ob sie während der Schwangerschaft beschäftigt waren oder nicht, gilt ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
ist gesund.Auch während der Stillzeit kann sich eine stillende Mutter mit dem Virus infizieren. Die Erstinfektion der Mutter verläuft überwiegend ohne Krankheitszeichen. Durch Muttermilch bzw. durch Schmierinfektion kann die Mutter ihren Säugling infizieren. Die meisten Infektionen im Kindesalter (Säuglingsalter) verlaufen asymptomatisch, gelegentlich kann ein mononukleose ähnliches Krankheitsbild entstehen ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
begründet, wenn die Arbeitnehmerin die Impfung ablehnt (es gibt in Deutschland keinen Impfzwang). In diesem Fall ist ein Beschäftigungsverbot auf die Dauer der Stillzeit begrenzt. Dem Arbeitgeber ist auf sein Verlangen eine Stillbescheinigung vorzulegen. Eine zeitliche Begrenzung der Stillzeit ist zwar im Gesetz nicht vorgegeben, aber aus medizinischen Gründen wird sie auf maximal 1 Jahr ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 22824
Es besteht kein generelles mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot für das Erteilen von Schwimmunterricht.Ob im Einzelfall, auch in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, Intensität des Kontaktes, Immunstatus der werdenden Mutter, Art und Umfang der Hilfestellung beim Schwimmunterricht usw., ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber/Dienstherrn auszusprechen ist, muss auf der Grundlage ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
Kündigungsschutz nach Mutterschutzgesetz besteht also nur in diesem Zeitraum. Wird über diesen Zeitraum hinaus gestillt und es besteht ein Beschäftigungsverbot nach § 12 MuSchG, so gilt das Kündigungsverbot nicht mehr. Die Stillzeit ist somit nicht gleichbedeutend mit Kündigungsschutz.Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
ist verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch wenn er zum Zeitpunkt der Beurteilung keine Frauen beschäftigt, die betreffende Tätigkeit nicht von einer Frau ausgeführt wird, keine Schwangerschaft oder keine Stillzeit bekannt gegeben worden ist. Er muss Art, Ausmaß und Dauer von möglichen Gefährdungen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Beschäftigungsverbote. So dürfen Schwangere z.B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg gelegentlich per Hand heben und tragen.Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Körperkontakt eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden Infektionskrankheiten:- Röteln- Ringelröteln- Windpocken- Masern- Mumps- Zytomegalie- Hepatitis A und B (falls pflegebedürftige Kinder betreut ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat er die Arbeitnehmerin freizustellen (Beschäftigungsverbot nach § 10 Abs. 3 MuSchG).Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Gefahrstoffen.V. g. Gefährlichkeitsmerkmale treffen aber auf handelsübliche Mittel zur Bekämpfung von Kopfläusen nicht zu.Eine Aussage, dass bei Einsatz von Mitteln gegen Kopfläuse seitens des Arbeitgebers ein generelles Beschäftigungsverbot für die in der Einrichtung beschäftigten werdenden oder stillenden Mütter ausgesprochen werden muss, können wir nicht bestätigen.Beim Ausbruch eines Kopflausbefalls ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11094
Da der stillenden Mutter auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit frei zu gegeben ist, kann es tatsächlich die einfachste Lösung sein, das zu stillende Kleinkind an den Arbeitsplatz mitzubringen.In § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz ist die Stillzeit geregelt. Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20034
Regelungen zur Stillzeit finden sich im § 7 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4838
Beschäftigungsverbote konkretisiert. So dürfen Schwangere z. B. keine Lasten von mehr als 5 kg regelmäßig oder 10 kg per Hand heben und tragen. Des Weiteren besteht für Schwangere mit intensivem beruflichen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen, insbesondere wenn es sich um verhaltensgestörte oder körperlich und seelisch behinderte Kinder handelt, eine erhöhte Ansteckungsgefahr gegenüber folgenden ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 443
Es ist richtig, dass die Kosten für eine Stillbescheinigung dann zu erstatten sind, wenn die Vorlage vom Arbeitgeber verlangt wird. Da die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) Mutterschutzgesetz (MuSchG) keinen Nachweis über das Stillen vorschreiben, genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten geltend zu machen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin ...
Stand: 04.01.2023
Dialog: 6562
über Ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit zur Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Mutterschutz muss nicht beantragt werden, Ihrer Zustimmung für die Sicherstellung des Mutterschutzes bedarf es nicht." Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden. Mutterschutzrechtlich könnte eine stillende Mutter solche Stillzeiten auch zu Hause nehmen, einen Anspruch darauf hat sie aber nicht.Begründung:Die Regelung des § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Zum ersten Teil der Frage:Nach § 11 Abs. 3 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen werdende Mütter nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Hitze und Kälte ausgesetzt sind.Witterungsbedingte Beschäftigungsverbote (z.B. für Außendiensmitarbeiterinnen, Briefträgerinnen, Gärtnerinnen) können nur individuell und nicht allein anhand eines Temperaturwertes ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 4484