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Ja!Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle Arbeitnehmerinnen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Nach § 27 MuSchG hat der Arbeitgeber unverzüglich die Aufsichtsbehörde über die Schwangerschaft zu benachrichtigen. Die Benachrichtigung hat den Zweck, der Aufsichtsbehörde Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber auf Beschäftigungsverbote bei der ausgeführten Tätigkeit hinzuweisen und beratend ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 29806
in den „Empfehlungen zur sicheren Anwendung magnetischer Resonanzverfahren in der medizinischen Diagnostik“ (Bericht der SSK, Heft 36/2003) festgestellt, dass weibliche Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind, dass bei Bestehen einer Schwangerschaft der Aufenthalt im Magnetraum grundsätzlich zu unterbleiben hat.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Einsatz werdender Mütter nur im Schaltraum (Bedienraum) erfolgen ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG). Hat der Arbeitgeber keine erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen, hat ...
Stand: 29.08.2024
Dialog: 12429
Schutzmaßnahmen zu ermitteln (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen sowie der Frau ein Gespräch über die weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG). Nach § 14 Abs.2 MuSchG hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
oder ihr Kind gesundheitsgefährdend, obwohl es sich grundsätzlich um eine für die schwangere oder stillende Frau nach den Mutterschutzvorschriften zulässige Beschäftigung handelt (die konkrete Arbeit oder der Arbeitsplatz ist nicht gesundheitsgefährdend).Maßgeblich sind nur die individuellen Verhältnisse der Frau während der Schwangerschaft bzw. nach der Entbindung wie z. B. deren Konstitution ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42211
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
1. Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Nach § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet für die Tätigkeiten einer schwangeren oder stillenden Frau eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.Diese sollte personen- und tätigkeitsbezogen sein, um effektive Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.Die unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen ...
Stand: 30.10.2024
Dialog: 1224
Die beschriebenen Arbeitszeiten sind für eine werdende Mutter verboten, auch wenn sie sich freiwillig dazu bereit erklärt.Begründung:Die zulässigen Arbeitszeiten einer werdenden Mutter sind im § 4 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf der Arbeitgeber "eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb ...
Stand: 19.09.2018
Dialog: 42451
weniger als 500 Gramm betragen hat. Bei einer Fehlgeburt endet der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft. Die Schutzfrist nach der Entbindung tritt somit nicht ein.Jedoch steht Ihnen im Falle einer Fehlgeburt nach der 12 Schwangerschaftswoche ein erweiterter Kündigungsschutz in Form einer Kündigungsschutzfrist von 4 Monaten zu (§ 17 Abs.1 Nr.2 MuSchG). ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 3038
ärztlichen Unterlagen können bei der Beurteilung des Immunschutzes verwendet werden. Sie verlieren nicht ihre Gültigkeit, auch wenn sie vor einer Schwangerschaft erhoben wurden.Insbesondere vor einer geplanten Schwangerschaft sollte jede Frau ihren Immunstatus überprüfen lassen und bei fehlendem Immunschutz die erforderlichen Impfungen nachholen. Die Mutter bildet aufgrund der Impfung ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
.) Ergibt sich aus der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Infektionsgefährdung durch biologische Arbeitsstoffe, ist weiter nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit Teil 2 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" zu verfahren ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
möchte, ist dringend zu empfehlen, sich vorher z. B. durch die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit und/oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht über etwaige Auswirkungen beraten zu lassen.Kündigung durch Arbeitgeber:Gemäß § 17 Abs.1 MuSchG darf der Arbeitgeber einer Frau nicht kündigen:während ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Aus formaler Sicht hat der Arbeitgeber im Sinne der § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle (gleichartigen) Arbeitsplätze hinsichtlich der vorliegenden Gefährdungen zu beurteilen. Dabei muss anlassunabhängig bereits vor Kenntnis einer Schwangerschaft festgestellt werden, ob für Schwangerea) keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind,b ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43798
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz ist formlos an die zuständige mutterschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu richten. Inhalte der Mitteilung werden beispielhaft in dem Formblatt der Arbeitsschutzverwaltung NRW (s.u.) gegeben.Auf Verlangen der Behörde hat der Arbeitgeber weitere Angaben zu machen:1) die Namen der schwangeren oder stillenden Frauen, die bei ihm ...
Stand: 14.04.2025
Dialog: 1007
(ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung).Die Gefährdungsbeurteilung muss somit bereits bei Aufnahme der Tätigkeit vorliegen und auch erforderliche Schutzmaßnahmen für eventuell werdende Mütter beinhalten. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Insbesondere ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen einer werdenden ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Beschäftigungsverbot bis zur 20. SSW auszusprechen (vorausgesetzt: beruflicher Umgang mit Kindern/Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr) . Sollte die Schwangere gegen Masern und Mumps empfänglich sein, darf sie während der gesamten Schwangerschaft keinen beruflichen Umgang mit Kindern bis zum Vorschulalter haben. Bei Ausbruch beider Erkrankungen in der Region (in den Einrichtungen) ist ein Beschäftigungsverbot ...
Stand: 28.02.2024
Dialog: 2466