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an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen, wenn er einen solchen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann und dieser Arbeitsplatz der schwangeren oder stillenden Frau zumutbar ist. 3. Kann der Arbeitgeber unverantwortbare Gefährdungen für die schwangere oder stillende Frau weder durch Schutzmaßnahmen nach Nummer 1 noch durch einen Arbeitsplatzwechsel nach Nummer 2 ausschließen, darf er die schwangere ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Nach § 15 Mutterschutzgesetz - MuSchG soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20222
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
Während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots erhalten Sie Mutterschutzlohn. Dieser ist in §§ 18 und 21 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn ...
Stand: 05.06.2023
Dialog: 43296
Sind in einem Betrieb oder einer Verwaltung regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt, hat der Arbeitgeber eine Kopie des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen. Alternativ kann das Gesetz den Beschäftigten in einem elektronischen Verzeichnis zugänglich gemacht werden, zu dem sie jederzeit Zugriff haben.Hinweis: Auf den Arbeitgeberleitfaden ...
Stand: 22.05.2018
Dialog: 42301
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach Kenntnisnahme die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Da Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, ohne dass Sie oder das Ungeborene gefährdet sind, wurden Sie ganz von der Arbeit freigestellt. Dieses Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur für diesen Arbeitsplatz. Sollten Sie einen anderen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 23955
Jeder Arbeitgeber muss, sobald ihm bekannt ist, dass er eine schwangere Frau beschäftigt, gemäß § 10 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) die vorhandene Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) aktualisieren. Anhand dieser Beurteilung der Arbeitsbedingungen stellt der Arbeitgeber fest, ob die schwangere Frau an dem bisherigen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen weiterarbeiten kann, oder ob ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 44047
Stillende Frauen sollen ihrem Arbeitgeber nach § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) mitteilen, dass sie stillt. Eine Form der Mitteilung ist nicht vorgegeben. Auch die Regelungen des § 7 Abs. 2 (und § 23) MuSchG schreiben keinen Nachweis über das Stillen vor.Regelungen darüber, wie häufig Stillbescheinigungen gefordert werden dürfen, gibt es insofern nicht. Da die Arbeitnehmerin während ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43956
und stillenden Mütter unabhängig von deren individuellen Verhältnissen.Die betrieblichen Beschäftigungsverbote sind mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft sofort wirksam. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese umzusetzen. Zum Beispiel dürfen werdende und stillende Mütter nach § 11 Abs. 5 MuSchG nicht mit schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat mit der Beurteilung ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
) möglich.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers, dass eine Gefahr für die werdende Mutter und das ungeborene Kind besteht, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so umgestalten, dass eine Gefahr nicht mehr besteht. Ist dies nicht möglich, kommt es zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot der schwangeren Frau an ihrem üblichen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat, soweit es ihm möglich ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden. Mutterschutzrechtlich könnte eine stillende Mutter solche Stillzeiten auch zu Hause nehmen, einen Anspruch darauf hat sie aber nicht.Begründung:Die Regelung des § 7 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dient dazu, der Mutter das Stillen des Kindes während der Arbeitszeit ...
Stand: 14.09.2019
Dialog: 42450
Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Zuständige Stelle ist ab dem Zeitpunkt des Insolvenzantrages zunächst das Amtsgericht, bei dem die Insolvenz beantragt wurde. Vielfach setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter ein, der dann Ansprechpartner für alle Forderungen ist.Das Mutterschutzgesetz - MuSchG ist auch im Falle einer Insolvenz vom Insolvenzverwalter einzuhalten. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9444
Bei einem Beschäftigungsverbot haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG).Zahlt ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.Für weitere Fragen können Sie das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (kurz: BMFSFJ) nutzen:Tel.: 030 20 179 130 oderFax: 030 18 555-4400Montag–Donnerstag: 9 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 43536
Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz ...
Stand: 14.08.2022
Dialog: 15559
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen.Gemäß § 15 Abs.1 Mutterschutzgesetz soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr ihr Zustand bekannt ist. Die Mitteilung ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
Nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besteht ein Kündigungsverbot gegenüber einer Frauwährend ihrer Schwangerschaft,bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindungbis zum Ende der Schutzfrist (§ 3 MuSchG)wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.Der ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 23236
muss die Gefährdungsbeurteilung auch bei einer veränderten Arbeitssituation überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 29315