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mit Notfallcharakter sind ebenfalls untersagt.Aus den v. g. Regelungen ergibt sich, dass in folgenden Krankenhausbereichen erfahrungsgemäß ein Beschäftigungsverbot auszusprechen ist: 1. im OP-Bereich und im Kreißsaal 2. in der Anästhesie und im Aufwachbereich 3. auf Intensivstationen 4. auf Aufnahmestationen 5. in Endoskopie- und Bronchoskopieabteilungen 6. auf Infektionsstationen 7. in Dialyseeinheiten 8 ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 15195
zuzüglich Hepatitis A, B und C (Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f Spiegelstrich 5 HS. 2, lit. e).Im Rahmen dieser Untersuchungen müssen den Beschäftigten auch die notwendigen Impfungen angeboten werden. Die Untersuchungs- und Impfkosten werden daher nicht von den Beschäftigten, sondern vom Arbeitgeber getragen.Daher hätte der Arbeitgeber im vorliegenden Fall auch die Kosten des Antikörpertests bezüglich o. g ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Eine so ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Die Freistellung für Untersuchungen, die bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist, wird in § 7 Mutterschutzgesetz/MuSchG geregelt. Der zeitliche Abstand und der Umfang von Untersuchungen ist in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt. Für diese Untersuchungen muss der Arbeitgeber einer werdenden Mutter grundsätzlich bezahlte Freizeit gewähren ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 4471
werden, z. B. körperlich behinderte Kinder).Es ist zu raten, die Immunitätslage der werdenden Mutter gegenüber o. g. Infektionskrankheiten zu prüfen. Bei Schwangeren soll dies im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung seitens des Betriebsarztes erfolgen. Die Kosten für diese arbeitsmedizinische Untersuchung trägt der Arbeitgeber.Impfungen sind während einer Schwangerschaft nur bedingt durchführbar. Nur ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
Berufstätigkeit Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können. Sie dienen Ihrer Gesundheit und der Ihres Kindes. Daher muss Ihr Arbeitgeber Sie für diese Untersuchungen von der Arbeit freistellen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Untersuchungen erforderlich sind. Sie sind gehalten, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren, soweit dies möglich ist [...] Durch die Gewährung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 18888
Informationen über eine Immunität liefern neben den anamnestischen Angaben, die nicht immer verlässlich sind, auch verschiedene medizinische Unterlagen wie z. B. Impfausweis, Impfbescheinigung, Mutterpass und mikrobiologische Befunde über eine durchgemachte Erkrankung bzw. Laborbefunde mit serologischem Nachweis von spezifischen Antikörpern. Diese spezifischen Antikörper können entweder durch "dur ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 6339
Umgang haben.Die CMV-Durchseuchung der Bevölkerung ist länder- und altersabhängig. In einer Studie haben Frau Prof. G. Enders und ihre Mitarbeiter die HCMV-Durchseuchung und die Häufigkeit von Primärinfektionen bei Schwangeren in Deutschland zwischen 1996 und 2002 untersucht. Die Durchseuchung betrug zwischen 43,35 (Gruppe 1) und 47,5% (Gruppe 2). In Deutschland liegt also die Durchseuchungsrate ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 22137
Untersuchung ist der Betriebsarzt nicht berechtigt und eine solche sollten Sie ablehnen. Im Übrigen unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.Auf das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG) hat ein Beschäftigungsverbot keinen Einfluss.Zu möglichen Auswirkungen auf das Elterngeld sollte eine entsprechende Frage direkt an die zuständige Elterngeldstelle, in Nordrhein-Westfalen ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
Die Schutzbestimmungen für werdende Mütter sind für angestellte Lehrerinnen im Mutterschutzgesetz (MuschG) geregelt. Für beamtete Lehrerinnen gelten entsprechende Verordnungen, für Nordrhein-Westfalen beispielsweise die Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW.Die Freistellung für Untersuchungen ergibt sich für angestellte Lehrerinnen aus § 7 Abs. 1 MuSchGIn dem Kommentar "Mutterschutzgesetz ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 11765
) von der Krankenkasse erstattet. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.Im Rahmen der durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorge prüft der Betriebsarzt/die Betriebsärztin u.a. die erforderlichen Immunitäten und führt eine Beratung durch. Ob ausreichend Immunitäten vorhanden sind, kann eventuell auch ohne Untersuchung durch Einsehen des Mutterpasses und des Impfausweis beurteilt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
. Auch spezifische Untersuchungen der einzelnen (gefährlichen) Tonerkomponenten haben ergeben, dass diese nur in sehr geringen Mengen freigesetzt werden. Nach Einschätzung der BAuA ergeben sich aus diesen Emissionen generell keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären.Auch für Schwangere ist es nicht verboten, in Arbeitsräumen tätig zu sein, in denen ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 11559
und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei (...) g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.(...)".Im Sinne einer effektiven Arbeitsschutzorganisation im Betrieb sollten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die Gefährdungsbeurteilung und Ableitung von Gestaltungsmaßnahmen nach dem Mutterschutzgesetz eingebunden werden - letztlich jedoch ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
immer eingeschaltet. Die Hochfrequenz und die Gradientenfelder treten nur während der Untersuchungen auf. Zurzeit gibt es keine speziellen Grenzwerte weder für werdende noch für stillende Mütter. Deshalb ist bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung besonders auf eine präventive Risikominimierung unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu achten.Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 26266
Bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz i.V.m. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss auch die berufliche Infektionsgefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden. Die Schwangere darf keinem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko (im Vergleich zu ihrem Infektionsrisiko in privatem Lebensbereich) ausgesetzt sein. Die weitere Einsatzmöglichkeiten (z. B. Umsetzung) ergeben sich ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19079
Nach einer Untersuchung von Frau Prof. Dr. S. Modrow (Dez. 1995)* haben 65 % der Neugeborenen bis zum Alter von 6 Monaten mütterliche Antikörper gegenüber Parvovirus B19, das ist der sogenannte Nestschutz. Die durchschnittliche Durchseuchung gegenüber Parvovirus B19 in Deutschland beträgt 76 %, wobei die Höhe der Durchseuchung alterspezifisch ist. Bei jungen Erwachsenen beträgt sie 60 ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28713
. Freistellung wegen eines Beschäftigungsverbotes unter Entgeltfortzahlung gemäß § 18 MuSchG.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten, sowie ihr ein Gespräch über weitere Anpassungen des Arbeitsplatzes anzubieten.Schwangere Zahnarzthelferinnen sind erfahrungsgemäß vielfältigen ...
Stand: 14.07.2023
Dialog: 20845
ist verpflichtet, die werdende Mutter über das Ergebnis der o. g. Arbeitsplatzbeurteilung und über zu ergreifende Schutzmaßnahmen zu unterrichten.Auf die DGUV-Information 203-023 "Ergonomie an Näharbeitsplätzen" weisen wir hin. ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
für das Bestehen vom (Änderungs-)Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Sofern der Arbeitgeber eine (Änderungs-)Kündigung beabsichtigt, ist zu empfehlen, dass die werdende Mutter den Arbeitgeber möglichst nachweislich schriftlich innerhalb der v. g. Frist über das Bestehen der Schwangerschaft informiert.Ob ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
auch die Tätigkeiten im Ausland inklusive des Fluges zu betrachten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Gegebenheiten im Ausland, insbesondere den möglichen Infektionsgefährdungen (§ 11 Abs. 2 MuSchG) und der Freistellung zur Durchführung der Untersuchungen, die im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft empfohlen sind (§ 7 Abs. 1 MuSchG). Auch auf die Einhaltung ...
Stand: 26.08.2024
Dialog: 43997