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Im § 16 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) wird zum ärztlichen Beschäftigungsverbot ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.(2) Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 42744
Arbeitgeber.Eine zusätzliche Übertragung von Aufgaben an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ist zwar prinzipiell möglich, sie darf aber nicht in Konflikt mit deren Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz geraten (Beratung, Unterstützung, Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde). Eine Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf die Fachkräfte ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
werden. Beide Dokumente sind zur Vorsorge mitzubringen. Eine Blutabnahme oder körperliche Untersuchung darf der Arzt / die Ärztin nicht gegen den Willen der Betroffenen durchführen.Der Betriebsarzt / die Betriebsärztin gibt ohne Zustimmung der Arbeitnehmerin keine medizinischen Details an den Arbeitgeber weiter. D.h. der Betriebsarzt/die Betriebsärztin entscheidet über die Einsatzmöglichkeiten ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Diese Beurteilung sollte der Arbeitgeber/Dienstherr mit Unterstützung einer Betriebsärztin/ eines Betriebsarztes vornehmen.Grundlegende Informationen zum Mutterschutz finden Sie unter www.mags.nrw/mutterschutzAuf die Broschüre "Gesundes Arbeiten mit Kindern in Schwangerschaft und Stillzeit" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 07.05.2024
Dialog: 15966
muss (§ 10 MuSchG). Die Beurteilung erstreckt sich auf jede Tätigkeit, die die werdende Mutter durchführt und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 24909
Zunächst weisen wir darauf hin, dass der Arbeitgeber nicht von Ihnen fordern darf, sich unberechtigterweise ein individuelles Beschäftigungsverbot gemäß § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) attestieren zu lassen. Dies ist eine Aufforderung zum Leistungsmissbrauch.Aufgabe eines Betriebsarztes ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 6488
und beinhaltet Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung. Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt unterstützt.Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergibt, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 28728
1.) Die Aufgaben der Betriebsärzte sind in § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt:"Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen."D.h., dass die Betriebsärzte den Arbeitgeber lediglich beraten! Nur der Arbeitgeber hat ein Direktionsrecht, nur er kann Tätigkeiten ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 21564
wird. Eine Beschäftigung mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen ist gänzlich verboten.In Abs. 5 des § 11 MuSchG wird zudem festgelegt:"(...)(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ...
Stand: 24.01.2019
Dialog: 6748
vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung vom Betriebsarzt beraten lassen.Ein Arzt kann ein sogenanntes ärztliches Beschäftigungsverbot bei Gefährdung von Mutter und/oder Kind durch die Arbeit aussprechen (§ 16 MuSchG).Wenn bei zwei Arbeitsverhältnissen nur ein Arbeitsplatz nicht geeignet ist, spricht nichts dagegen, dort ein Beschäftigungsverbot auszusprechen und an dem anderen Arbeitsplatz weiterzuarbeiten.Nimmt ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 6876
Beim beruflichen Umgang mit Kindern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Infektionskrankheiten zu infizieren. Diese können schwerwiegende bleibende Schäden bei schwangeren Frauen und dem Ungeborenen hervorrufen. Deshalb darf eine werdende Mutter solange nicht mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt werden, bis eine betriebsärztliche Stellungnahme vorliegt.Für werdende Mütter bestehen befristete ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 29428
sind, über das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilung zu informieren. Die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gegenüber den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezieht sich somit rein auf die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Die Bekanntgabe der Schwangerschaft einer Arbeitnehmerin ist hiermit nicht gemeint. Nach § 27 Abs.1 Satz 2 MuSchG darf er diese ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42270
/ ein Arzt beurteilten und bescheinigen. Anamnestische Angaben gegenüber erfolgten Impfungen und stattgehabten Erkrankungen reichen nicht aus. Es müssen entweder in dem Impfpass dokumentierte Impfdosen (nach den Empfehlungen der STIKO zur Immunisierung) oder ein dokumentierter Antikörpernachweis (spezifische IgG) vorliegen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an ihre Betriebsärztin /an ihren Betriebsarzt ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Allgemein:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen. Insbesondere ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tät ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 17944
Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte (und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) zu bestellen.Die Aufgaben des Betriebsarztes sind in § 3 des ASiG geregelt. Demnach haben Betriebsärzte "die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere 1. den Arbeitgeber ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 19572
. Von der CMV sind eher Frühgeborene bedroht. Für eine Infektion sind enge und häufige Körperkontakte erforderlich, weil das Virus labil ist.Ein Beschäftigungsverbot ist hier nicht erforderlich. Die Erzieherin darf weiterarbeiten, wenn folgendes beachtet wird:- intensive Beratung/Unterweisung durch den Betriebsarzt/Arbeitsmediziner/in- konsequente Expositionsprophylaxe- wenn möglich, keinen Umgang ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4837
der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Dabei kann er sich vom Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen.Bei der Beurteilung der Gefahren ist, insbesondere zum gesundheitlichen Schutz der Leibesfrucht, die Einwirkung von krebserzeugendem Passivrauch durch Besucher mit zu berücksichtigen. Zur Vermeidung von Risiken hat jede Schwangere grundsätzlich ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
vom Betriebsarzt beraten lassen.Hilfestellung leistet hierbei das Merkblatt Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Tieren des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. Das Merkblatt bezieht sich zwar noch auf das alte Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.Der Arbeitgeber ist gemäß § 10 Abs. 2 MuSchG verpflichtet ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4269
Ihrer Frage liegt zugrunde, dass zuerst ein Beschäftigungsverbot besteht und dann eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Es ist aber genau anders herum. Die generelle Vorgehensweise hierbei ist wie folgt:Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schut ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 29270