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Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot findet sich im § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare ...
Stand: 04.02.2019
Dialog: 29409
Im § 5 Abs.1 Mutterschutzgesetz - MuschG steht, dass werdende und stillende Mütter nicht in der Nacht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen.Dies gilt unabhängig von der Länge der Arbeitszeit. Daher also auch für Zeitungszustellerinen. Der werdenden Mutter muss (vom Arbeitgeber) ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden.Bei einem Beschäftigungsverbot ist der werdenden Mutter ...
Stand: 23.04.2021
Dialog: 20616
durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 42554
Wenn ein Ergebnis der vom Arbeitgeber durchzuführenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen (nach dem Mutterschutzgesetz - MuSchG in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) ist, dass im Rahmen der Tätigkeit Infektionen möglich sind, muss der Arbeitgeber unabhängig von einer Schwangerschaft im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge entsprechende Vorsorgeuntersuchungen veranlassen. Eine so ...
Stand: 08.07.2019
Dialog: 22564
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 2515
Der Arbeitgeber kann ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz nicht eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin übertragen.Begründung:Der von Ihnen zitierten § 9 Abs.5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) lautet:"Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem ...
Stand: 30.05.2018
Dialog: 42311
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ein vom Arzt ausgesprochenes ärztliches Beschäftigungsverbot zu überprüfen. Das Attest, mit dem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss aber klar abgefasst sein und die Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) berücksichtigen.Folgendes ist zu attestieren:Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen. Es besteht ...
Stand: 06.08.2024
Dialog: 1113
Das von Ihnen zitierte Beschäftigungsverbot für bezieht sich insbesondere auf Maschinen, die mit den Füßen angetrieben werden und bei denen dadurch eine hohe Fußbeanspruchung entsteht. Bei elektrisch angetriebenen Maschinen ist dies in der Regel nicht der Fall. Wir gehen daher davon aus, dass Näherinnen an solchen Maschinen im Regelfall nicht unter dieses Beschäftigungsverbot fallen.Generell muss ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 23367
der Schwangerschaft gerechtfertigt.Wie der Schutz werdender Mütter in Spielhallen konkret sicherzustellen ist: Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 6690
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) trifft keine speziellen Regelungen hinsichtlich der Kündigung durch die Arbeitnehmerin / den Arbeitnehmer während der Elternzeit. Maßgeblich für eine Kündigung von Seiten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers während der Elternzeit sind daher die geltenden oder getroffenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Kündigungsfristen). Wir bitten um Ihr Vers ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
Ja. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist zulässig. Allerdings ist weiterhin der Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft zu bezahlen. Die Differenz zwischen der tatsächlich geleisteten Arbeit und der regulären Arbeitszeit wird dann auf Antrag über die Umlage U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz durch die Krankenkasse der werdenden Mutter erstattet. ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 21506
Nach § 15 Mutterschutzgesetz - MuSchG soll die werdende Mutter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihr der Zustand bekannt ist. Sie ist dazu aber nicht verpflichtet. Allerdings verzichtet eine werdende Mutter auf die ihr zustehenden Mutterschutzrechte, solange sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber nicht mitteilt. Der Arbeitgeber hat die ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 20222
) sowie den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 3566
Für werdende Mütter gelten die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG.Nach § 11 Abs. 5 Nr. 5 dürfen werdende Mütter nicht mehr auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden, soweit dies für die schwangere Frau oder das ungeborene Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Dieses Verbot gilt, sofern die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 17549
lassen, bei denen sie auf Beförderungsmitteln eingesetzt wird, wenn dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.Die Durchführung einer Gefahrenbremsung ist als kritisch zu betrachten, da eine Erhöhung des Drucks im Bauchraum zu befürchten ist, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderer Fußbeanspruchung. (§ 11 Absatz 5 Nummern 5 und 8 Mutterschutzgesetz (MuSchG ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
Das Verbot ist zu bejahen, wenn die Beschäftigung schwerpunktmäßig oder während eines bedeutenden Teils der Arbeitszeit auf einen Beförderungsmittel ausgeübt wird.In anderen Fällen kommt § 11 Abs. 5 Ziffer 5 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nicht zur Anwendung, insbesondere nicht, wenn das Beförderungsmittel nur gelegentlich, hin und wieder benutzt wird oder wenn die Tätigkeit nicht schwerpunktmäßig ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 3275
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz Forschungsbericht 716). Entsprechend der DIN 33403-5 „Klima am Arbeitsplatz und in der Arbeitsumgebung: Ergonomische Gestaltung von Kältearbeitsplätzen“ werden folgende Kältebereiche unterschieden:Kältebereich Lufttemperatur in ° CI Kühler Bereich von + 15 bis + 10II Leicht kalter ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 17449