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. § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG).Nach der Entbindung dürfen Mütter bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nicht beschäftigt werden (§ 3 Abs.2 MuSchG).Ein Verschieben von nicht in Anspruch genommenen Mutterschutzfristen vor der Geburt auf die Zeit nach der Geburt ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Nur bei Frühgeburten und sonstigen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 17928
Auf die sechswöchige Schutzfrist vor der Entbindung (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG) kann die werdende Mutter auf eigenen Wunsch verzichten. Sie muss sich dafür ausdrücklich zur weiteren Arbeitsleistung bereit erklären. Diese Erklärung kann von ihr jederzeit widerrufen werden.Die Einhaltung der Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen, § 3 Abs. 2 MuSchG) hingegen ist grundsätzlich ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 10763
, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 S. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach Ablauf des Beschäftigungsverbots bzw. der Elternzeit, ist ein noch nicht gewährter Erholungsurlaub abzugelten.Auf die weiteren Informationen des Leitfadens zum Mutterschutz und der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8881
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in § 21 Abs. 2 Mutterschutzgesetz, wo es heißt:"Für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 bleiben unberücksichtigt:...Kürzungen des Arbeitsentgelts, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldetem Arbeitsversäumnis eintreten"Zu den unverschuldeten ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 4637
Vom Grundsatz her hat jede Mutter Anspruch auf die Gewährung von Stillzeiten gem. § 7 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) unabhängig davon, wie viele Stunden diese am Tag beschäftigt wird.Allerdings müssen insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen in zumutbarer Weise auf Arbeitgeberinteressen Rücksicht nehmen. Das heißt, dass die zum Stillen erforderlichen Zeiten so zu legen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4726
Nach Ende der Schutzfrist gemäß § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG - (Schutzfrist nach der Entbindung - im Normalfall 8 Wochen) setzt sich ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich unverändert fort. Das bedeutet, dass nach Ende der Schutzfrist die Frau ihre Arbeit wieder aufnehmen muss, sofern sie keine Elternzeit in Anspruch nimmt.Kündigung durch die Arbeitnehmerin:Möchte eine werdende Mutter ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 14745
In Bezug auf das Stillen ist im § 7 Abs.2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt:"Der Arbeitgeber hat eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht ...
Stand: 07.04.2021
Dialog: 43242
oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die nach der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen umsetzen muss (§ 10 Abs. 1 MuSchG). Hierbei wird er von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin / dem Betriebsarzt ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28996
Ja. Gemäß § 14 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über die im Falle einer Schwangerschaft zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 10248
(ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 8917
Die Gesetzeslage sieht wie folgt aus: Nach § 15 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit. Nach § 16 BEEG wird dieser Anspruch verlangt (nicht beantragt). Deshalb darf der Arbeitgeber die Elternzeit nicht kürzen.Es gibt Ausnahmen.Wenn z.B. die Arbeitnehmerin mit dem Antrag auf Elternzeit Teilzeit (bis zu 30 ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 28201
, der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über die weitere Anpassung von Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
der Nachtarbeit" und 6 "Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit".So darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen (§ 5 Abs.1). Eine Beschäftigung bis 22 Uhr ist auf Antrag zulässig, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt (die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden!)nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
oder stillenden Frauen, die bei ihm beschäftigt sind,die Art und der zeitliche Umfang ihrer Beschäftigung,die Entgelte, die an sie gezahlt worden sind,die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 undalle sonstigen nach Absatz 2 erforderlichen Angaben.Verantwortlich für die Mitteilung ist der Arbeitgeber. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 ...
Stand: 01.03.2020
Dialog: 2351
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen umzusetzen und der schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch zu weiteren Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).In der AfMu-Regel (MuSchR) 10.1.01 - Gefährdungsbeurteilung wird unter im Kapitel 3 u.a. ausgeführt:"(3)Der Arbeitgeber ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
für Arbeitsrecht. Er wird geeignete Maßnahmen zur Beendigung des unhaltbaren Zustandes vorschlagen.Eine Schwangere ist nicht unkündbar. Verstößt sie weiter gegen den Arbeitsvertrag, sollte von Seiten des Arbeitgebers ein Antrag auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG ernsthaft in Betracht gezogen werden. Für die Bearbeitung und Entscheidung von Kündigungsanträgen sind die Arbeitsschutzbehörden ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 1872
an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens elf Stunden ein Ersatzruhetag gewährt wird undinsbesondere eine unverantwortbare Gefährdung (§ 9 Abs.2 MuSchG) für die Frau oder Ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.Die im § 10 ArbZG genannten Ausnahmen betreffen u.a. Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. Hierunter fällt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 23384