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Ist jede Branche zur Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin verpflichtet?
KomNet Dialog 2351
Stand: 23.04.2015
Kategorie: Besondere Zielgruppen > Werdende und stillende Mütter > Mitteilung der Schwangerschaft
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ist jede Branche verpflichtet, die Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin abzugeben? Unser Steuerberaterbüro meinte, nur "gefährliche" Branchen (z.B. Chemie etc.) müssten die Meldung abgeben. Deshalb erfolgte auch keine Meldung durch meinen Arbeitgeber. Ihm ist aber die Schwangerschaft mitgeteilt worden.
Antwort:
Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:
- Name der werdenden Mutter,
- Arbeitszeit,
- Art der Tätigkeit und
- Entbindungstermin der Schwangeren.
Verantwortlich für die Mitteilung ist der Arbeitgeber. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 21 Abs. 1 Ziffer 6 MuSchG und kann mit einer mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR geahndet werden.
Die nordrhein-Westfälische Arbeitsschutzverwaltung hat ein Formblatt über die Mitteilung der Beschäftigung einer werdenden Mutter ins Internet gestellt.