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Ist jede Branche zur Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin verpflichtet?

KomNet Dialog 2351

Stand: 01.03.2020

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Werdende und stillende Mütter > Mitteilung der Schwangerschaft

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Frage:

Ist jede Branche verpflichtet, die Meldung einer schwangeren Mitarbeiterin abzugeben? Unser Steuerberaterbüro meinte, nur "gefährliche" Branchen (z.B. Chemie etc.) müssten die Meldung abgeben. Deshalb erfolgte auch keine Meldung durch meinen Arbeitgeber. Ihm ist aber die Schwangerschaft mitgeteilt worden.

Antwort:

Die Mitteilung einer Schwangerschaft nach § 27 Mutterschutzgesetz – MuSchG ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern muss von jedem Arbeitgeber, der eine werdende Mutter beschäftigt, abgegeben werden. Die Mitteilung ist (formlos) an die zuständige Aufsichtsbehörde (in NRW: Dezernat 56 der Bezirksregierung) zu richten. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • die Namen der schwangeren oder stillenden Frauen, die bei ihm beschäftigt sind,
  • die Art und der zeitliche Umfang ihrer Beschäftigung,
  • die Entgelte, die an sie gezahlt worden sind,
  • die Ergebnisse der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 und
  • alle sonstigen nach Absatz 2 erforderlichen Angaben.


Verantwortlich für die Mitteilung ist der Arbeitgeber. Ein Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Abs. 1 Ziffer 11 MuSchG und kann mit einer mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.