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Der Einsatz einer Altenpflegerin fällt in der Regel nicht unter das Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG): "Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen... sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden ...
Stand: 28.02.2019
Dialog: 1152
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 15704
jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2023
Dialog: 3306
Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 MuSchG ...
Stand: 01.03.2019
Dialog: 6318
Es ist dem Arbeitgeber verboten, eine schwangere oder stillende Frau mit Tätigkeiten zu beschäftigen, für die keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt. Dies ergibt sich aus §§ 10 ff. des Mutterschutzgesetzes (MuSchG).Gemäß § 10 Abs.1 MuSchG hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird - bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42276
Sowohl das Mutterschutzgesetz (§ 9 Abs.3) als auch die Arbeitsstättenverordnung (Anhang Nr. 4.2, Abs.1) verpflichten den Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass sich schwangere und stillende Frauen während der Pausen und Arbeitsunterbrechungen unter geeigneten Bedingungen hinlegen, hinsetzen und ausruhen können. Da die Anforderungen in § 9 Abs. 3 MuSchG enumerativ und nicht alternativ aufgezählt ...
Stand: 11.03.2019
Dialog: 42261
Bei einer Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Dazu gehört, dass er sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, die die Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ergeben hat. Die Beurteilung hat ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 28598
, dass nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats Schwangere täglich nicht länger als vier Stunden ununterbrochen stehen dürfen (§ 11 Abs. 5 Nr. 3 Mutterschutzgesetz). Von daher erscheint es sehr fraglich, ob Schwangere in der Chirurgie an ihrem Arbeitsplatz verbleiben können. Im Einzelfall ist dies von der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Mutterschutzgesetz und den festgelegten Schutzmaßnahmen abhängig.Es ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 1721
einer werdenden oder stillenden Mutter so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen, die er aus der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelt hat, umsetzen muss. Darüber hinaus ist er verpflichtet ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 25989
der Verordnung einschließlich des Anhangs zu beachten hat.Der Arbeitgeber wäre grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Antikörpertest zu bezahlen, wenn dieser Teil der Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 ArbMedVV wäre. Diese werden im Anhang der ArbMedVV weitergehend konkretisiert.Im Anhang unter Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. f heißt es, dass Pflichtvorsorge bei "nicht gezielten Tätigkeiten ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 2999
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung (§ 10 Mutterschutzgesetz – MuSchG) geeignete Schutzmaßnahmen gemäß der Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen hat, die sich wie folgt gliedern:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen,2. Arbeitsplatzwechsel (erweitertes Direktionsrecht, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB),3. betriebliches Beschäftigungsverbot ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 44087
aufgeklärt werden.Ein Beschäftigungsverbot ist als letzte Schutzmaßnahme indiziert. Die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Mutterschutzgesetz vorgegebenen Rangfolge der Schutzmaßnahmen muss eingehalten werden. Vorrang hat eine andere Tätigkeitszuweisung, wie z. B. nicht pflegerischen Tätigkeiten, strikte Einhaltung der Hygienemaßnahmen, etc.Falls dies nicht möglich ist, sollte man die Möglichkeiten einer Umsetzung ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 21632
Nach § 10 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, mutterschutzrechtliche Belange von vornherein in seine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz mit einzubeziehen und die voraussichtlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, muss der Arbeitgeber nach § 10 Abs. 2 MuSchG ihr ein weiteres Gespräch zur persönlichen Anpassung ...
Stand: 28.06.2019
Dialog: 19124
Die Beschäftigungsverbote für schwangere Arbeitnehmerinnen ergeben sich aus § 13 und § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Hierbei wird zwischen betrieblichen (gilt für alle werdende und stillende Mütter, § 13 Abs. 1 Nr. 3 MuSchG) und ärztlichen (per ärztlichem Attest, § 16 Abs. 1 MuSchG) Beschäftigungsverboten unterschieden:1. Betriebliche Beschäftigungsverbotegelten für alle werdenden ...
Stand: 11.06.2024
Dialog: 6230
Die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ergänzt die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die mutterschutzrechtliche Informationspflicht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 14 Abs.2 Mutterschutzgesetz:"Der Arbeitgeber hat alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und über den Bedarf ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42622
über Verkehrswege erreichbar sein müssen (Abs. 5), eine Sichtverbindung nach außen aufweisen sollen (Abs. 10) und Beeinträchtigungen soweit wie möglich auszuschließen sind (Abs. 7).Hinweis:Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 30291
der Schwangeren in der Weise regeln und gestalten, dass mögliche Gefährdungen für Mutter und Kind ausgeschlossen sind. Dazu muss er die aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 MuSchG ermittelten Schutzmaßnahmen treffen und der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über weitere Anpassung des Arbeitsplatzes anbieten.Weitere Details zum Mutterschutzrecht sind der Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 5787
Die rechtlichen Grundlagen für maximale Lärmpegel für Schwangere finden sie in § 11 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Verbindung mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV).Nach § 11 Abs.3 MuSchG darf der Arbeitgeber "eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie physikalischen Einwirkungen ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 12482
Sowohl nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wie auch Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist der Samstag regulärer Arbeitstag, so dass eine 6-Tage-Woche grundsätzlich zulässig ist. Es gibt allerdings im § 4 Abs.1 MuSchG die Begrenzung, dass Mehrarbeit verboten ist:"Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 5190
der in der Verordnung genannten mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen ist der Dienstherr, in der Regel die Dienststellenleitung, gem. § 3 Abs. 2 FrUrlV verantwortlich.Es gilt die arbeits- und mutterschutzrechtliche Pflicht, mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (erweitert um § 10 MuSchG) zu ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen ...
Stand: 02.07.2019
Dialog: 20247