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der JArbSchUV mit der Festlegung, welche Angaben der Arbeitgeber vom Arzt erhält. Darüber hinaus werden in die Bescheinigung bei Bedarf die Arbeiten aufgenommen, bei deren Ausführung der Arzt eine Gefährdung der Gesundheit oder der Entwicklung des Jugendlichen sieht (§ 39 Abs. 2 JArbSchG). ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2222
zu absolvieren ist.Hinweis zur gesundheitlichen Betreuung:Bei einem Schülerbetriebspraktikum handelt es sich um eine Beschäftigung mit leichten Arbeiten, die nicht länger als 2 Monate dauert und von der keine gesundheitlichen Nachteile für die Schüler/innen zu befürchten sind. Eine ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist daher nicht erforderlich.Hinweis zur Unfallversicherung:Da ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259
geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind."Bei einem Ferienjob werden im Regelfall die Anforderungen des Absatz 2 zum tragen kommen und es ist keine Untersuchung erforderlich. Siehe hierzu auch die Informationen der Broschüre für Arbeitgeber, Ausbilder und Lehrer ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
. Hier wird eine Information bzw. Mitteilung an die Personenberechtigten durch den Arzt in § 39 Absatz 1 JArbSChG erfordert. So heißt es dort „(…) § 39 (1) Der Arzt hat dem Personensorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen:1.das wesentliche Ergebnis der Untersuchung,2.die Arbeiten, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält,3.die besonderen der Gesundheit dienenden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für eine berufliche Ausbildung bzw. Beschäftigung eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung nachweisen, die innerhalb der letzten 14 Monate erfolgt ist. Ohne den Nachweis gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Die Kosten für die Untersuchung trägt das Land.Alle anderen Jugendlichen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Jugendgesundheitsuntersuchungen - J1 ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
- die Kinderarbeitsschutzverordnung zu beachten ist.Ob bzw. in welchem Umfang schulpflichtige Kinder und Jugendliche beschäftigt werden dürfen, hängt u.a. vom Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen ab.Eine Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren ist fast ausnahmslos verboten (§ 5 JArbSchG).Eine Beschäftigung von Kindern über 13 Jahren sowie von Jugendlichen, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen (gelten als Kinder ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG dürfen Jugendliche u.a. nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen Sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind (§ 22 JArbSchG).Bei einer dienstlichen/betrieblichen Nutzung des Internets kann nicht von vornherein eine sittliche Gefährdung unterstellt werden. Bei Tätigkeiten, bei denen der Jugendliche das Internet dienstlich nutzt, muss ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 6786
am Stück dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beschäftigt werden, bei einer Beschäftigung von 4,5 bis 6 Stunden soll eine Ruhepause von 30 Minuten eingeräumt werden,bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Ruhepause 1 Stunde, Nachtarbeit (zwischen 20.00 - 6.00 Uhr) ist verboten, Samstags- und Sonntagsarbeit sind verboten, Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist verboten,Verbotene ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gel ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des § 22 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beschäftigt werden. Darunter fallen auch Arbeiten, bei denen die Jugendlichen schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen ausgesetzt sind.Dieses Beschäftigungsverbot gilt nicht, wenn1. die Beschäftigung zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich ist2. der Schutz der Jugendlichen ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 28130
Sofern die Auszubildenden noch jugendlich (noch keine 18 Jahre alt) sind, sind die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG anzuwenden.Unter § 22 JArbSchG sind Tätigkeiten aufgeführt, mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen, u.a.mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigenmit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, von denen ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Bet ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
In einer Musterbetriebsanweisung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) findet sich hierzu folgende Aussage:Personen unter 18 Jahren dürfen Freischneider nur zu Ausbildungszwecken und unter fachkundiger Aufsicht bedienen! Personen unter 15 Jahren dürfen generell nicht mit Freischneidern arbeiten!Begründung:Bei Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 255
Tätigkeiten, die nach der Biostoffverordnung der Schutzstufe 3 oder 4 zuzuordnen sind. (3) Werden Jugendliche in einem Betrieb beschäftigt, für den ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet ist, muß ihre betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt sein." Welche Arbeiten im Einzelfall unter gefährliche Arbeiten im Sinne des JArbSchG fallen, ob diese ...
Stand: 09.07.2023
Dialog: 15275
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Baumaschinen um Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten (Auszubildenden) bei der Arbeit zur Verfügung stellt.Speziell für Auszubildende, die das 18. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Nach § 22 des Jugendarbeitsschutzgesetzist folgendes geregelt:"(1 ...
Stand: 09.04.2020
Dialog: 11830
für Praktika in Zahnarztpraxen veröffentlicht, aus dem Sie viele spezifische Informationen entnehmen können. Bei Zweifelsfragen, mit welchen Arbeiten Sie die Schülerin bzw. den Schüler in Ihrer Praxis im Rahmen seines Praktikums beschäftigen dürfen, können Sie sich an die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
der Auszubildende 18 Jahre oder älter, fällt die Frage in den Bereich des Arbeits- und Tarifrechtes. Wir bitten um Verständnis, dass wir dazu keine Beratung anbieten können. Hier sollten Sie sich in Bezug auf die Ausbildung des Lehrlings an die zuständige Handwerkskammer wenden.In Bezug auf arbeits- und tarifrechtliche Fragen sollten Sie sich direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 19824
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234