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– im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – nötig. Die Unterweisung erfolgt zudem zum Schutze der Jugendlichen und sind folglich keine Belastung zum Nachteil des Betroffenen. Anders wäre es bei (negativen) Änderungen der Arbeitsbedingungen o.ä. für den Jugendlichen. Allgemein sollte jedoch noch in Betracht gezogen werden, ob es sich um einen 16- oder 14-jährigen Auszubildenden handelt. Es muss demnach immer ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22379
Während eines Schulpraktikums ist ein Schüler bei dem Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert, bei dem er während des sonstigen Schulbesuches ebenfalls versichert ist. Das sind z.B. die Landesunfallkassen oder die Gemeindeunfallversicherungen.Vor dem Beginn eines Praktikums muss – am Besten unter Hinzuziehung des Betriebsarztes des Betriebes, wo das Praktikum stattfinden ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 2787
bleiben. Werden Jugendliche an einem Sonntag beschäftigt, so ist ihnen die Fünf-Tage-Woche durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Tag derselben Woche sicherzustellen. Dies kann auch ein Betriebsruhetag sein, sofern er berufsschulfrei ist. Die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen ist nur in den Branchen möglich, in denen Jugendliche auch sonntags beschäftigt ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531
Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist geregelt, dass das Verbot der Beschäftigung von Kindern nicht für die Beschäftigung von Kindern im Rahmen des Betriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht gilt (§ 5 Abs. 2 JArbSchG)Dabei gilt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden dürfen.Verbotene Arbeiten:Arbeiten, ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 14516
erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist § 22 Abs. 2 Zif. 1 und 2 JArbSchG.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung des Jugendlichen nach §§ 5, 6,12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist obligatorisch. ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 44027
nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten bestehen aber nach dem ArbZG Ausnahmeregelungen. Auf die gesetzlichen Ruhezeiten gem. § 5 ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach sind Beschäftig ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
, in denen pflegebedürftige Personen untergebracht sind und durch professionelle Pflegekräfte betreut und versorgt werden. Ausgehend vom gesetzlichen Wortlaut sind ambulante Pflegedienste daher nicht vom Begriff der „Pflegeheime" umfasst. Wegen des Ausnahmecharakters sind diese abschließenden Tatbestände eng auszulegen. Auch aus einem systematischen Vergleich mit gesetzlichen Regelungen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43064
die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes - BUG.Danach beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Auch hier ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Näheres dazu ist § 7 BUG zu entnehmen.Im Rahmen von Tarifverträgen haben die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) vielfach Urlaubsansprüche vereinbart ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12775
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
Jugendliche ohne eine Berufsausbildungsstelle bzw. ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen gesetzlichen Anspruch, nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG untersucht zu werden. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nämlich nur für die Beschäftigung (Auszubildende/r, Arbeitnehmer/in, Heimarbeiter/in...) von Personen, die noch keine 18 Jahre alt sind (§ 1 JArbSchG).Jugendliche ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6633
Bei der Beschäftigung von Personen zwischen 15 und 18 Jahren (Jugendliche) gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten, wobei eine Beschäftigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.Es gibt bestimmte Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. So ist eine Beschäftigung an Samstagen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 361
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür auch das Werksgeländ ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
von Praktikanten nicht durchgeführt werden dürfen, weil dies nicht für die Erreichung des Praktikumszieles erforderlich ist.Vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen hat der Arbeitgeber die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen zu beurteilen.Vor Beginn der Beschäftigung ist eine Unterweisung erforderlich über Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen ...
Stand: 27.06.2019
Dialog: 13066
ist. Die Einhaltung von Grenzwerten läßt sich in der Regel durch Messungen anerkannter Messinstitute überprüfen,6. eine Unterweisung über Gefahren, insbesondere bei Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, gem. § 29 JArbSchG nicht erfolgt ist.Die Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz gehört zu den Grundpflichten eines jeden Arbeitgebers. Dieser hat Art, Ausmaß und Dauer von Gefahren zu beurteilen ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4417
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
am Stück dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beschäftigt werden, bei einer Beschäftigung von 4,5 bis 6 Stunden soll eine Ruhepause von 30 Minuten eingeräumt werden,bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden beträgt die Ruhepause 1 Stunde, Nachtarbeit (zwischen 20.00 - 6.00 Uhr) ist verboten, Samstags- und Sonntagsarbeit sind verboten, Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ist verboten,Verbotene ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
, gelten außerhalb der Schulferien die gleichen Bestimmungen wie für Kinder. Die zulässigen Tätigkeiten für diesen Personenkreis sind in den gesetzlichen Bestimmungen abschließend aufgezählt.Im gewerblichen Bereich dürfen Kinder und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausschließlich mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbeprospekten beschäftigt werden. Ansonsten sind Tätigkeiten ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
es sich bei einem Schülerbetriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Praktikanten sowohl während des Praktikums als auch auf dem Weg von Zuhause zum Betrieb und zurück gesetzlich unfallversichert. ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 6259