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Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Hier gilt dann eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Für Kinder ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 1936
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz/JArbSchG geregelt.Schülerinnen und Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien höchstens 4 Wochen (20 Tage) im Jahr arbeiten. Die 4 Wochen können über verschiedene Ferien verteilt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Std. betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf höchstens ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
in der WocheWie sind die Pausen geregelt? Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden von• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 StundenDie Pausen von 30 bzw. 60 Minuten können in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Was ist verboten? • Arbeitsschicht (Arbeitszeit und Pause ...
Stand: 30.06.2025
Dialog: 531
müssen mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden bzw. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden betragen. Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Jugendliche über 16 Jahren dürfen im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr beschäftigt werden.Im Gaststättengewerbe ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
dem Berufschulunterricht gleichgestellt ist.Die Pflicht zur Freistellung eines Jugendlichen ergibt sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 9 JArbSchG) und für Erwachsene aus dem Berufsbildungsgesetz (§ 15 BBiG). Während der Berufsschulzeiten ist der Auszubildende von der Arbeit freizustellen.Es muss jedoch zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden unterschieden werden:Volljährige Auszubildende ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg. Hier ist folgendes nachzulesen:"FerienjobWer schon 15 Jahre aIt ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich betragen.Die Beschäftigung darf jedoch nicht in der Nachtzeit (20 Uhr bis 6 Uhr ...
Stand: 23.06.2023
Dialog: 42348
des § 22 JArbschG. Nach § 2 JArbSchG gilt als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt; Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die der Vollschulzeitpflicht unterliegen, finden die Vorschriften des JArbSchG für Kinder Anwendung. Die Vollschulzeitpflicht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und beträgt z. B. in Nordrhein-Westfalen 10 Jahre.Kinder unter 13 ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Die angegebenen Arbeitszeiten sind sowohl im Hinblick auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit (im Halbjahresdurchschnitt) von acht Stunden als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gesetzeskonform (§ 3 Arbeitszeitgesetz-ArbZG).Die Pausenregelungen ergeben sich aus § 4 ArbZG. Hiernach sind bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien und Kondit ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Nein, eine derartige Tätigkeit ist für eine 15-jährige Schülerin nicht zulässig.Im Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV ist geregelt, mit welchen Tätigkeiten Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche beschäftigt werden dürfen.Reinigungstätigkeiten in einem Betrieb bzw. in einer ärztlichen Praxis fallen ...
Stand: 17.05.2023
Dialog: 5850
und ist somit für vollzeitschulpflichtige Jugendliche unzulässig.Nur während der Schulferien dürfen vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre einen Ferienjob von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr ausüben. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln des Gesetzes für Jugendliche. Das Mindestalter für die Zulassung zur regulären Beschäftigung im Betrieb ist grundsätzlich 15 Jahre. Ist jemand ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 9133
Für die Beantwortung der Frage ist relevant, ob jemand volljährig ist oder als Minderjähriger noch unter den Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG fällt.Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG entsprechen.Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
Die Arbeitszeit von volljährigen Auszubildenden muss den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes entsprechen. Das Arbeitszeitgesetz lässt den Samstag als regulären Arbeitstag zu. Der Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz beachten, dass grundsätzlich 8 Stunden werktägliche Arbeitszeit nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 bis zu 10 Stunden täglich dürfen innerhalb ...
Stand: 06.03.2025
Dialog: 4649
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
Die Beantwortung Ihrer Frage ist vom Alter Ihres Sohnes abhängig. Grundsätzlich richtet sich die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV. Nach dem JArbSchG gilt als Kind, wer noch nicht 15 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Dabei sind auf Jugendliche ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
dieser Gefahren. Folgendes ist zu beachten:Jugendliche dürfen nur mit leichten und geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden, täglich höchstzulässige Arbeitszeit: 7 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 8 Stunden), wöchentlich höchstzulässige Arbeitszeit: 35 Stunden (Jugendliche, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen: 40 Stunden), länger als 4,5 Stunden ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 534
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung. Ziel dieser Praktika ist das Kennenlernen des Berufs und nicht die tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit. Dass die Praktikanten manchmal auch tätig werden, ist eher die Ausnahme, auch deswegen, weil für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine Ausbildung notwendig ist. Während des Schülerpraktikums wird den Praktikanten lediglich die ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 5527
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Wer Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, ist unter § 2 Abs. 2 des Gesetzes definiert: "Jugendlicher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist." Nach dem JArbSchG ist der Ausschank von Alkohol durch Jugendliche im Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 3538
der Arbeitgeber*innen klar geregelt. So müssen Arbeitgebende etwa bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes spezielle Gefahren für „besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen“ berücksichtigen. Hierzu gehören zum Beispiel Jugendliche, Schwangere, Stillende und behinderte Beschäftigte, aber auch ältere Beschäftigte.Unter dem Begriff des "sozialen Arbeitsschutzes" fallen Themen wie Arbeitszeiten oder Kündigungsschutz ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 43868