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Mein Sohn möchte in den Ferien zwei Wochen in einem Restaurant arbeiten. Bis wieviel Uhr darf er abends arbeiten?

KomNet Dialog 19047

Stand: 03.04.2023

Kategorie: Besonders schutzbedürftige Personengruppen > Kinder, Jugendliche, Auszubildende > Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen

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Frage:

Mein Sohn möchte in den Ferien zwei Wochen in einem Restaurant arbeiten. Bis wieviel Uhr darf er abends arbeiten?

Antwort:

Die Beantwortung Ihrer Frage ist vom Alter Ihres Sohnes abhängig. Grundsätzlich richtet sich die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV.


Ist Ihr Sohn im Sinne dieser Vorschriften ein Kind oder ein vollschulzeitpflichtiger Jugendlicher (§ 2 JArbSchG), darf er gar nicht in einem Restaurant arbeiten, da diese Tätigkeit nicht zu den im § 2 Abs.1 KindArbSchV aufgeführten Ausnahmen gehört.


Jugendliche dürfen nach § 5 Abs.4 JArbSchG in den Ferien bis zu 4 Wochen beschäftigt werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.


Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie im Internet unter

https://www.mags.nrw/jugendarbeitsschutz.