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Sofern das Kind noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt (wovon wir ausgehen) und somit § 7 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine Wirksamkeit entfaltet, gelten die in § 2 Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) abschließend aufgelisteten zulässigen Beschäftigungen für Kinder:"(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden1. mit dem Austragen ...
Stand: 22.06.2024
Dialog: 43960
und ist somit für vollzeitschulpflichtige Jugendliche unzulässig.Nur während der Schulferien dürfen vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre einen Ferienjob von höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr ausüben. In diesem Fall gelten die allgemeinen Regeln des Gesetzes für Jugendliche. Das Mindestalter für die Zulassung zur regulären Beschäftigung im Betrieb ist grundsätzlich 15 Jahre. Ist jemand ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 9133
Bei der Beschäftigung im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums während der Vollzeitschulpflicht finden § 7 Satz 1 Nr. 2 und §§ 8 bis 46 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Anwendung.Vor der Beginn der Beschäftigung hat der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und die Schülerinnen und Schüler über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären sowie über Maßnahmen zur Abwendung ...
Stand: 29.11.2023
Dialog: 27366
Für Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahre, die an einem Schülerbetriebspraktikum teilnehmen, und für Jugendliche unter 18 Jahren, die sich in einer Ausbildung oder einem Beschäftigungsverhältnis befinden, gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG. Dies gilt insbesondere für die arbeitszeitlichen Beschränkungen und Beschäftigungsverbote für gefährliche Arbeiten im Sinne ...
Stand: 31.07.2023
Dialog: 12856
Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen ist im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV geregelt.Eine Tätigkeit als „freier Mitarbeiter“ kennt das Jugendarbeitsschutzrecht nicht. Es wird immer von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgegangen, bei dem stets das Jugendarbeitsschutzgesetz und – je nach Alter - die Kinderarbeitsschutzv ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6085
Nach § 2 Abs.7 Nr.1 Gefahrstoffverordnung -GefStoffV- stehen Schülerinnen und Schüler sowie Studierende den Beschäftigten, die Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen ausführen, gleich. Hinsichtlich des Arbeitgebers werden für den konkreten Fall keine entsprechenden Festlegungen getroffen. Hier sind daher die Begriffsbestimmungen des § 2 Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- bindend. Danach ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4033
verboten. Welche Maßnahmen in diesem Fall zu treffen sind, hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab und muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden. Hierbei sollte die für die Ausbildung zuständige Stelle (Schule, Kammer, Innung etc.) eingebunden werden. ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 20587
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gel ...
Stand: 10.05.2023
Dialog: 4268
Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG (nicht zu verwechseln mit dem Gesetz zum Schutz von Jugendlichen in der Öffentlichkeit – Jugendschutzgesetz) und in der Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV getroffen.Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist oder noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt.Die Bestimmun ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 3287
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung im Bet ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
. In dieser Gefährdungsbeurteilung muss auf das Alter, die nicht vorhandenen Erfahrungen und die geringe Urteilskraft in Bezug auf Gefährdungen eingegangen werden. Die Beschäftigung darf nicht zu einer Gefahr für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder und Jugendlichen werden.In der Broschüre Ferienjob oder Nebenjob des Amtes für Arbeitsschutz, Hamburg befinden sich Angaben, auch in tabellarischer Form, was Kinder ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
Das Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG und die dazu erlassene Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV verbieten grundsätzlich die Beschäftigung von Kindern.Ausnahmen nach dem JArbSchG und der KindArbSchV gelten faktisch nur für Kinder über 13 Jahren, d.h. dass die Beschäftigung von Kindern unter 13 Jahren tabu ist.Nur dann, wenn eine nach den Schulgesetzen der Länder geregelte schulische Ber ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 18417
Fachkundig im Sinne von § 22 Abs.2 Nr.2 Jugendarbeitsschutzgesetz kann jede Person sein, die über die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz verfügt und der die Aufgabe obliegt, Jugendliche mit gefährlichen Arbeiten auszubilden. Sie sollte vom Arbeitgeber schriftlich benannt sein. ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 4313
, eine Beschäftigung ist dann nicht mehr möglich.Weitere Informationen zum Thema Jugendarbeitsschutz finden Sie unter: Jugendarbeitsschutz | Arbeitsschutz in NRW ...
Stand: 28.05.2025
Dialog: 44115
Frage 1Nach § 9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zählt ein (Berufs-)Schultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten als ganzer Beschäftigungstag. Dies kann auf die Fachoberschule übertragen werden. Daher sind dann nur noch vier Arbeitstage im Krankenhaus zulässig.Frage 2 Eine Arbeitszeit von zehn Tagen am Stück ist zulässig. Dabei ist aber zu beachten, dass nach § 16 JA ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 22211
Aus der Sicht des Arbeitsschutzes gibt es kein allgemeines Verbot, welches speziell Kindern den Zugang zum Werksgelände verbietet. Die Beschäftigung von Kindern ist zwar in Deutschland grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Kinder beispielsweise im Rahmen eines Betriebspraktikums (Schülerpraktikum) beschäftigt werden, was natürlich bedeutet, dass sie hierfür ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 1704
werden kann, ist keine Frage des Arbeitsschutzes. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich an das Jugendamt oder an Angehörige rechtsberatender Berufe zu wenden.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen werden von der Arbeitsschutzverwaltung NRW angeboten. ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
Die Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert. Es ist auch nicht erkennbar, ob es sich um einen jugendlichen oder erwachsenen Auszubildenden handelt. Zur Beantwortung können daher aus Sicht des Arbeitsschutzes nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden, wobei hier davon ausgegangen wird, dass es sich bei dem Schulausflug um eine verbindliche Schulveranstaltung handelt und damit ...
Stand: 11.03.2023
Dialog: 2045
an den Vertrauenslehrer der Berufsschule bzw. den Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer wenden. Die Handwerkskammer Köln bietet im Internet einen Ratgeber Ausbildungsrecht mit weiterführenden Informationen an.Für Belange des (Jugend-) Arbeitsschutzes sind in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen zuständig. Für die Bundesländer allgemein finden ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795