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für das Zurücklegen dieses Weges beigemessen werden." (Quelle: https://m.unfallkasse-nrw.de/meldung/raucher-sind-waehrend-der-pause-nicht-versichert-123.html).D.h. diese Regelungen sind für Raucherpausen sowie für die Wege von und zu dem Raucherbereich auf Baustellen ebenfalls anzuwenden. Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, sollten Sie die Frage abschließend mit Ihrem ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 9659
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit und auf Dienstwegen erleiden.Verlässt ein Arbeitnehmer zum Mittagessen den Betrieb, ist der Weg nach Hause oder zu einer Gaststätte und zurück versichert. Allerdings müssen Zeitaufwand und Wegstrecke in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen. Der Aufenthalt in der Gaststätte, zu Hause etc. selbst ist unversichert ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein inländisches Arbeitsverhältnis und ein von vornherein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Bei einem längeren oder unbefristeten Ausla ...
Stand: 22.06.2017
Dialog: 10782
Für Praktikanten besteht auch im Rahmen eines freiwilligen Praktikums Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.Weiterführende Informationen werden von der DGUV angeboten: DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum.Detailfragen sollen im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) geklärt werden.H ...
Stand: 17.12.2020
Dialog: 15413
Regelungen wann es sich um einen Wegeunfall handelt finden sich in § 8 Absatz 2 SGB VII. Dort ist Folgendes nachzulesen:"(2) Versicherte Tätigkeiten sind auch1.das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit,2.das Zurücklegen des von einem unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, uma)Kinder ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 42263
und in welchem Umfang Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den versicherten Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist demnach die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand. Wichtig ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42776
Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...
Stand: 04.09.2014
Dialog: 4007
In den FAQ - Versicherungsschutz und Leistungen der DGUV wird die Frage "Wann liegt ein Wegeunfall vor?" wie folgt beantwortet:"Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem unmittelbaren Weg zu und von der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Ehrenamt, etc.) ereignen. Der versicherte Weg beginnt mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes und endet mit dem Durchschreiten der Außentür ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 43753
Unter "Rund um das Thema Versicherungsschutz und Zuständigkeit" teilen die Landesverbände der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung folgendes mit:"Sind Wege zur Kantine oder zu naheliegenden Geschäften oder Heimfahrten während der Mittagspause versichert?Wege zur Nahrungsaufnahme sind grundsätzlich bis zur Außenhaustür der Kantine oder des Geschäftes bzw. Lokals versichert ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 12942
Ja, der Versicherungsschutz der Gesetzlichen Unfallversicherung gilt auch für das Homeoffice.In § 8 Abs. 1 des SGB VII wird hierzu ausgeführt:"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 42980
Alkoholkonsum am Arbeitsplatz kann die Arbeitssicherheit beeinträchtigen und wird daher auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wie z. B. der § 15 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" thematisiert:"Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden ...
Stand: 15.02.2024
Dialog: 9335
ist der Praktikant hier über die Fach-BG seines Betriebes versichert. Folge: Ist die BG BAU danach für den Versicherungsschutz eines Praktikanten zuständig, muss das vom Praktikumsbetrieb gezahlte Entgelt im Lohnnachweis mit angegeben werden. Anzeigepflichtige Versicherungsfälle solcher Praktikanten sind der BG BAU zu melden." Somit ist Ihre Praktikantin über die für den Praktikumsbetrieb zuständige BG versichert ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb bzw. am Ort der Tätigkeit sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Näheres regelt sich nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, Siebtes Buch (SGB VII) "Gesetzliche Unfallversicherung".Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber zu einer dienstlichen Veranstaltung (Kundgebung) geschickt, so handelt er im Interesse des Betriebes ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 8242
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Fußball, Aerobic oder Mountainbike fahren - die Angebote sind vielfältig. Mitarbeiter sind in der Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 17437
Nach § 2 (1) Nr. 8 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: (...) a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R , beginnt der versicherte Weg grundsätzlich an der Haustür. Darauf weisen die Träger der gesetzlichen Unfallersicherung auch in Ihren entsprechenden Informationen hin. In den FAQ's der BG ETEM läßt sich zu der Frage: "Bin ich bei Bereitschaftsdiensten (Rufbereitschaft, Notdienst) versichert?" folgende Antwort ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13257
zu klären, ob es sich um einen versicherten Wegeunfall handelt und eine entsprechende Mitteilung an der Arbeitgeber erforderlich ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Wegeunfalles der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) zu melden. Diese klärt dann, ob es sich tatsächlich um einen versicherten Wegeunfall handelt.Auf die Informationen der DGUV zum Thema ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 14218
Hierzu lässt sich auf der Internetseite der BGHW folgendes nachlesen:"Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert. (...)Der Versicherungsschutz beginnt und endet an der Außentür des Wohngebäudes."Hinweis:Auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2000 Az: B 2 U 39/99 R ...
Stand: 10.03.2023
Dialog: 42901
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659