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Wenn Beschäftigte allein dienstlich unterwegs sind und dort einen Stromschlag erleiden, wer übernimmt hier die Kosten für die Fahrt zum Krankenhaus (z.B. per Taxi)?

KomNet Dialog 44119

Stand: 21.05.2025

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Wenn Beschäftigte allein dienstlich unterwegs sind und dort einen Stromschlag erleiden, wer übernimmt hier die Kosten für die Fahrt zum Krankenhaus (z.B. per Taxi)?

Antwort:

Auf der Seite "Krankentransport" der BG ETEM ist zu Ihrer Frage nachzulesen:

"BG trägt die Kosten für den Transport

Versicherte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung von Fahrt- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall entstehen. Hierunter fallen auch die Kosten für den Krankentransport. Die Erstattung richtet sich nach den Reisekostenrichtlinien der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder eines Kraftfahrzeuges wegen Art oder Schwere der Verletzung nicht möglich oder nicht zumutbar, so erstattet die BG ETEM die Kosten für die Inanspruchnahme eines besonderen, angemessenen Beförderungsmittels (z. B. Taxi, Mietwagen oder Krankentransportfahrzeug). Ob eine Beförderung angemessen ist, ist immer im Einzelfall zu betrachten und sollte ärztlich bescheinigt werden.

Die entstandenen Fahrtkosten können von Versicherten geltend gemacht werden. Erstattungsberechtigt ist im Falle eines Arbeitsunfalls immer der Versicherte selbst. Deshalb kann die BG an Arbeitgeber oder Kollegen, die einen Transport zum Arzt mit dem eigenen PKW durchführen, grundsätzlich keine Kostenerstattung vornehmen. Der Versicherte kann seinen Fahrtkostenanspruch jedoch an diese abtreten. Alternativ können Arbeitskolleginnen und -kollegen auch den Arbeitgeber nach einer Kostenerstattung fragen, da diese im Rahmen seiner Verpflichtung zur Ersten Hilfe tätig werden."