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Sind Unfälle während einer betrieblich organisierten (freiwilligen) Schulungsmaßnahme außerhalb der Arbeitszeit bei der Berufsgenossenschaft versichert?

KomNet Dialog 42776

Stand: 25.07.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

Sind Unfälle während einer betrieblich organisierten (freiwilligen) Schulungsmaßnahme außerhalb der Arbeitszeit bei der Berufsgenossenschaft versichert? Die Schulungsmaßnahme findet auf dem Betriebsgelände statt.

Antwort:

Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine nähere Beratung geben. Abschließend kann diese Frage nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden.


Zur Kausalität zwischen Versicherungsschutz und betrieblichem Zusammenhang gibt die DGUV folgende Erläuterung:


"Kausalität bedeutet Ursächlichkeit. Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den versicherten Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist demnach die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand. Wichtig ist auch, dass ein Gesundheitsschaden durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde und nicht ein schon vorhandener Schaden während einer versicherten Tätigkeit akut wurde (§§ 2,3,6,8,9 SGB VII)."


Folgende Fragen und Antworten auf der Internetseite der BG ETEM können für Ihre Fragestellung hilfreich sein:


"Stehen Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Arbeitszeit unter Versicherungsschutz?

Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ist versichert, wenn sie als Teil der betrieblichen Beschäftigung anzusehen ist und dem Unternehmen unmittelbar dient. Eindeutig ist dies der Fall, wenn das Unternehmen die Teilnahme an der Fortbildung veranlasst hat. Andernfalls muss sich das betriebliche Interesse auf andere Weise dokumentieren, z.B. durch Kostenübernahme, bezahlte Freistellung von der Arbeit, usw."