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Sind Beschäftigte bei freiwilligen Betriebsveranstaltungen im Rahmen der Gesundheitsförderung versichert, wenn diese außerhalb der Arbeitszeit liegen?
KomNet Dialog 17437
Stand: 04.04.2024
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung
Frage:
Wie sieht es mit der Versicherung der Beschäftigten aus, wenn vom Betrieb im Rahmen der Gesundheitsförderung Veranstaltungen, wie Walkingkurse, Rückenschule, Badminton etc., außerhalb der Arbeitszeit, bei freiwilliger Teilnahme, angeboten wird und sich z.B. ein Beschäftigter verletzt??
Antwort:
Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine abschließende Aussage getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.
Auf der Internetseite der DGUV ist zum Thema Betriebssport Folgendes nachzulesen:
"Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die Gesundheit, baut Stress ab und stärkt das Gemeinschaftsgefühl. Deshalb bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum Betriebssport. Fußball, Aerobic oder Mountainbike fahren - die Angebote sind vielfältig. Mitarbeiter sind in der Regel auch beim Betriebssport gesetzlich versichert. Allerdings müssen einige Kriterien erfüllt sein: So muss der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Die Sportart spielt dabei keine Rolle. Auch Trendsportarten wie Inline-Skaten können also versichert sein.
Der Betriebssport muss außerdem regelmäßig stattfinden. Es muss ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen bestehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitgeber die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt. Auch müssen die Teilnehmer im Wesentlichen Beschäftigte des Betriebes sein. Allerdings können sich dabei die Betriebssportgemeinschaften mehrerer Unternehmen zu überbetrieblichen Sportgruppen zusammenschließen.
Versichert sind die Mitarbeiter nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz. Wichtig ist jedoch, dass nicht sportliche Höchstleistungen oder die Teilnahme an Wettkämpfen im Mittelpunkt stehen. Tritt eine Betriebsmannschaft zum Beispiel bei einem Fußballturnier an, so haben die Spieler in der Regel keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Nicht versichert sind auch sportliche Betätigungen von Betriebsangehörigen, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind (z.B. eine mehrtägige Skifreizeit)."
Hinweis:
Auf den Flyer der BG RCI möchten wir hinweisen.