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Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?) hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...
Stand: 20.10.2023
Dialog: 15989
auf den Arbeitnehmer ist nicht erlaubt und nicht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar. In den FAQs der BG ETEM ist zudem Folgendes nachzulesen:"Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe? Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei ...
Stand: 05.11.2023
Dialog: 26115
sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen hat. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. Nach § 3 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer ...
Stand: 13.07.2015
Dialog: 24285
außerhalb des Schulbereichs aufsuchen. Besteht hierbei auch Versicherungsschutz z.B. für jene Jugendliche, die diesen Weg mit einem Fahrrad oder eigenem motorisiertem Fahrzeug (PKW, Motorroller) zurücklegen?Ja. Die gesetzliche Unfallversicherung schreibt kein bestimmtes Beförderungsmittel vor. Somit sind auch Schülerinnen und Schüler versichert, die sich mit dem eigenen Fahrzeug zum Sportgelände begeben ...
Stand: 02.10.2023
Dialog: 43828
Ein Praktikum dient der Aneignung von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen in einem Betrieb zur Vervollständigung der Gesamtausbildung im Beruf. Die Bau-BG hat in Bezug auf den Versicherungsschutz von Praktikanten folgendes veröffentlicht: "Ein Praktikant genießt immer den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - allerdings bei unterschiedlichen Trägern. Denn Praktikum ist nicht gleich Prak ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22272
Studenten sind allgemein keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsschutzgesetz, gleichwohl besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Studierende sind während der Aus- und Fortbildung an ihrer Hochschule/Universität über die jeweilige Unfallkasse versichert.Bei Hochschul- bzw. Fachhochschulpraktika besteht kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule bzw. der Fachhochschule ...
Stand: 03.01.2022
Dialog: 6283
Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine nähere Beratung geben. Abschließend kann diese Frage nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden.Auf der Seite "Raubüberfall melden" der BGHW lässt sich zu Ihrer Frage Folgendes nachlesen:"Um nach einem Raubüberfall bei körperlichen und seelischen ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43923
Wenn auf dem Heimweg von der Arbeit ihr Pkw wegen eines technischen Defektes liegen bleibt und abgeschleppt werden muss, sehen wir keinen Anlass, dass Sie verpflichtet wären, diese Situation dem Arbeitgeber mitzuteilen. Es liegt auch kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung vor.Nur wenn Sie auf dem Heimweg von der Arbeit Verletzungen oder Gesundheitsschäden erleiden, wäre ...
Stand: 18.12.2023
Dialog: 14218
Kolleginnen ggf. nicht geglaubt wird, dass sie so früh anfangen wollen zu arbeiten.Dieser Verdacht läßt sich leicht entkräften, da ein von Ihnen genannter früher Arbeitstermin offensichtlich relativ häufig vorkommt. Es genügt, wenn Sie über eine Stempelkarte verfügen, durch die belegt ist, dass Sie gelegentlich oder regelmäßig Ihre Arbeit sehr früh anfangen. Gibt es keine Stempelkarten, so ist eine Aussage ...
Stand: 09.07.2024
Dialog: 5459
Da es sich hierbei um Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger handelt, kann von uns keine abschließende Aussage getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Frage direkt mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären.Auf der Internetseite der DGUV ist zum Thema Betriebssport Folgendes nachzulesen:"Sport zu treiben, macht Spaß, fördert die Gesundheit, baut Stress ab und stärkt ...
Stand: 04.04.2024
Dialog: 17437
"Das Rauchen an sich ist eine sogenannte unversicherte Tätigkeit, da es allein eigenwirtschaftlich ist und der Konsum von Tabakerzeugnissen nur der persönlichen Angewohnheit entspringt. Daher besteht nach der Rechtsprechung kein Bezug zu der versicherten Tätigkeit etwa als Beschäftigter oder als Schüler. Die Entscheidung zu rauchen trifft jeder Versicherte für sich ganz persönlich.Auch die dafür ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 9659
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit, üblicherweise der Arbeit, einen Unfall erleidet, wobei Unfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches Ereignis, das einen Gesundheitsschaden herbeiführt, definiert wird.Ereignet sich der Unfall während der Arbeit, liegt ein innerer Zu ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11566
; der Versicherungsschutz endet/beginnt an der jeweiligen Außentür."Wird das Betriebsgelände für die Erledigung privater Besorgungen verlassen, besteht kein Versicherungsschutz. Versichert ist ausnahmsweise der Weg außerhalb des Betriebsgeländes zur Besorgung von Nahrungsmitteln, wenn diese zwecks Erhaltung der Arbeitsfähigkeit zum alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz dienen; während des Einkaufs besteht kein ...
Stand: 22.08.2022
Dialog: 4389
unterzubringen, damit einer Berufstätigkeit nachgegangen werden kann,bei Fahrgemeinschaften.Diese Wege sind ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Auf Wegeabweichungen aus anderen Gründen (zum Beispiel zum Einkaufen, Besuch von Freunden, etc.) besteht kein Versicherungsschutz.Der Versicherungsschutz beginnt dann erst, wenn der Weg zum ursprünglichen Ziel wieder aufgenommen wird. Dauert die private ...
Stand: 24.01.2023
Dialog: 43753
. Der Mitarbeiter ist bei der Berufsgenossenschaft, bei der der Unternehmer Mitglied ist, versichert. zu 2. der "Privatmann" ist ebenfalls einzuweisen; ggfs. reicht der Hinweis auf einen Haftungsausschluss. Der "Privatmann" genießt keinen berufsgenossenschaftlichen Versicherungsschutz. ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 13205
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Personenschäden ab. In einem Artikel der DGUV ist erläutert, dass"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen:Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oderdurch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)werden ersetzt." Für verbindliche ...
Stand: 27.06.2022
Dialog: 14017
sieht es bei Arbeitslosen aus, die sich auf Grund einer Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit bei möglichen Arbeitgebern vorstellen. Diese stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung."Da es sich hier um eine versicherungsrechtliche Fragestellung handelt, zu der KomNet keine weitere Beratung anbietet, regen wir an, den zuständigen Unfallversicherungsträger direkt anzusprechen. ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 14548
des Arbeitsverhältnisses "§ 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Absatz 3 des Lohnfortzahlungsgesetz (EntgFG)]. Auch hier spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle.Bei befristeten Arbeitsverhältnissen endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung zum Ende des befristeten Arbeitsvertrages (§ 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Absatz 2 des EntgFG). ...
Stand: 18.12.2019
Dialog: 6469
der Unfallversicherungsträger weiter (Adressen im Serviceteil)."Zu der Frage "Übernimmt die Unfallkasse auch die Kosten für die Reparatur meines privaten PKW, mit dem ich als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr auf dem Weg zu einem Einsatz war?" ist folgendes nachzulesen:"Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt grundsätzlich keine Sachschäden. Eine Ausnahme gilt für Hilfeleistungsunternehmen, allerdings nur, soweit kein ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 13046
:"Während der Wartezeit im häuslichen bzw. sonstigen privaten Bereich besteht grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz. Daran ändert es auch nichts, wenn Beschäftigte ein Diensthandy bei sich haben oder ein Dienstfahrzeug nutzen müssen. Kommt es währenddessen zu einem Unfall, setzt der Unfallversicherungsschutz nur unter einer Bedingung ein: Eine betriebliche Tätigkeit, die mit der Rufbereitschaft ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 13257