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In welchem Zeitfenster müssen Raubüberfälle an die zuständige BG gemeldet werden?

KomNet Dialog 43923

Stand: 10.04.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Unfallversicherung

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Frage:

In welchem Zeit-Fenster müssen Raubüberfälle an die zuständige BG gemeldet werden?

Antwort:

Da es sich hier um eine sozialversicherungsrechtliche Angelegenheit handelt, können wir nur allgemeine Hinweise, aber keine nähere Beratung geben. Abschließend kann diese Frage nur durch den zuständigen Unfallversicherungsträger beantwortet werden.

Auf der Seite "Raubüberfall melden" der BGHW lässt sich zu Ihrer Frage Folgendes nachlesen:

"Um nach einem Raubüberfall bei körperlichen und seelischen Verletzungen schnell zu helfen, benötigt die Berufsgenossenschaft die unmittelbare Meldung durch das Unternehmen.

Melden Sie uns bitte jeden Raubüberfall so zügig wie möglich – auch wenn es zu keinen äußerlich sichtbaren Verletzungen gekommen ist – an Ihre zuständige Regionaldirektion. So können die Betroffenen umgehend betreut und möglichen gesundheitlichen Folgen vorgebeugt werden. Melden Sie Raubüberfälle auch dann, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Erstmeldung des Raubüberfalls sollte möglichst telefonisch erfolgen, damit eine weitere Klärung sofort im Dialog erfolgen kann. Zusätzlich sollte im Anschluss eine schriftliche (formlos) Meldung erfolgen. [...]"

Die Kontaktdaten der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen wird von der DGUV angeboten.