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Das Arbeitsschutzgesetz schreibt nicht im Detail vor, wie die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte. Es benennt jedoch wesentliche Prozessschritte z.B. die Beurteilung, Maßnahmenfestlegung, Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation.Von der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) werden folgende Prozessschritte empfohlen:Vorbereitung: Festlegen von Tätigkeiten und BereichenErmi ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 42910
Grundsätzlich sind alle Methoden, die bei der Ermittlung der Gefährdungsfaktoren eingesetzt werden können, auch geeignet, die Wirkung der jeweiligen Maßnahme im Sinne eines Vorher-Nachher-Vergleichs zu prüfen. Bewährte Methoden hierfür sind:Dokumentenanalyse,Arbeitsplatzbegehungen,Kurzbefragung der Beschäftigten und der Führungskräfte,Workshops mit Beschäftigten und FührungskräftenThematisierung i ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42914
Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung der Trä ...
Stand: 07.11.2024
Dialog: 42912
Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
Nein, eine separate Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist nicht erforderlich. Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich alle potenziell gesundheitsgefährdenden Belastungsfaktoren berücksichtigen, die mit der Tätigkeit und der Arbeitsumgebung verbunden sind. Dazu gehört auch die psychische Belastung.Rechtsgrundlage ist hier der § 5 Arbeitsschutzgesetz. ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42906
Die psychischen Belastungen sind immer zu betrachten. Für uns sind keine Fälle vorstellbar, in denen speziell auf die Dokumentation verzichtet werden kann. Siehe hierzu auch den Leitfaden "Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung" der GDA. Dort ist in der Einführung u. a. folgendes nachzulesen:"Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf Bas ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42326
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) führt hierzu in § 5 Abs. 2 folgendes aus: "Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend."Die Wartungs- und Reparaturarbeiten bei den Privatkunden werden in der überwiegenden Zahl der Fälle zu gleichen Gefährdungen führen, s ...
Stand: 19.02.2019
Dialog: 42600
Ja, Gefährdungen durch psychische Belastungen können via Mitarbeiterbefragung online erhoben werden. Die Ergebnisse und Folgeschritte sowie Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung der potenziellen Gefahren sind zudem nachvollziehbar zu dokumentieren.Die Gefährdungsbeurteilung wird als kontinuierlicher und lebender Prozess verstanden und beinhaltet alle Gefährdungen (auch die der ps ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seine Verordnungen wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung sind die rechtliche Grundlage für eine Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.Hier werden im Folgenden weitere Passagen aus dem Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben, da aus ihnen die Verpflichtungzum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren (§ 4 ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
Der Arbeitgeber hat gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb durchzuführen. Dabei sind Art und Umfang der Gefährdungen zu ermitteln, um zu klären, ob nicht die Gefährdungen gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz durch allgemein schützende technische Einrichtungen (kollektive technische Schutzmittel) oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreiche ...
Stand: 24.03.2020
Dialog: 43103
Betrachtet man das grundsätzliche Vorgehen bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung, Bewertung, Maßnahmenableitung, Vorbereitung, Maßnahmenumsetzung, Wirksamkeitskontrolle, Aktualisierung/Fortschreibung und Dokumentation - so können nicht alle Schritte auf alle Filialen übertragen werden.Inhaltliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung, die ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42916
Ja, es gibt positive Beispiele. Die INQA-Datenbank enthält eine umfangreiche Sammlung von konkreten Beispielen aus der Praxis, die zeigen, welche Maßnahmen in Bezug auf bestimmte Themen / Probleme sich in Unternehmen und Institutionen bewährt haben.Ebenso finden sich interessante Praxisbeispiele in Publikationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42915
Das Begehen eines Abwasserschachtes, der keine Steigeisen, -bügel oder ähnliches hat, ist möglich, sofern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen festgelegt werden, die ein gefahrloses Begehen des Abwasserschachtes ermöglichen. In die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und das berufsgenossenschaftliche Regelwer ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 42731
In der TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung" ist hierzu unter dem Punkt 5.8 Absatz 6 folgendes nachzulesen:"Die Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nach der BetrSichV nicht vorgegeben. Sie kann verschiedene Dokumente umfassen, z. B. Betriebsanleitung, Betriebsanweisung, Freigabeverfahren, Explosionsschutzdokument. Die entsprechenden Unterlagen müssen jedoch auf Systematik und Vollst ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42645
In Nummer 9. „Telearbeit - mobile Arbeit - Heimarbeit (§ 2 Absatz 7)" der LASI-Veröffentlichung „Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung" (LV 40) ist Folgendes nachzulesen:„Frage: Was versteht man unter dem Begriff „mobile Arbeit“ und „Heimarbeit“ im Hinblick auf die Telearbeit? Antwort: Telearbeit findet an Telearbeitsplätzen statt, die in § 2 Absatz 7 ArbStättV definiert sind. Unter mobiler Arb ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine Aktual ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...
Stand: 16.06.2025
Dialog: 44123
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer Überprüfun ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
In Ihrem Fall ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, wenn die Sicherheit anderer Personen durch die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gefährdet ist.Grundsätzlich muss keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wenn ein Betrieb keine Beschäftigten hat. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeit ...
Stand: 12.12.2017
Dialog: 30842
Bei sich ändernden Gegebenheiten (und hierzu zählen sicherlich großangelegte, langfristig geplante Umbauarbeiten) muss der Arbeitgeber gem. § 3 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Maßnahmen des Arbeitsschutzes anpassen. Dies bedingt also eine ergänzende, auf die Baustellentätigkeiten abgestimmte Gefährdungsbeurteilung, die Festlegung von entsprechenden (temporären) zusätzlichen Arbeitsschutzma ...
Stand: 17.05.2017
Dialog: 29153