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, wenn die klimatischen Bedingungen dies erfordern. Die Bereitstellung von besonderer Schutzkleidung ist auf gar keinen Fall eine akzeptable Ersatzmaßnahme!II. Arbeiten im Freien - Sonnenschutz Für Arbeitsplätze im Freien gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Aber trotzdem haben auch hier Beschäftigte einen Anspruch darauf, vor Gesundheitsgefahren durch Witterungseinflüsse geschützt zu werden.Der Arbeitgeber ...
Stand: 12.08.2020
Dialog: 5458
und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG)" wurde veröffentlicht. Auf der Seite „Gesunde Pause für zu Hause" ist u. a. Folgendes nachzulesen:„Gut zu wissenArbeit und Urlaub verbindenWorkation: Homeoffice-Regelungen ermöglichen es vielen Beschäftigten mit Bürotätigkeiten, ihren Arbeitsplatz zumindest zeitweise an einen Ferienort zu verlegen. Die Kombination von Arbeit ...
Stand: 11.01.2024
Dialog: 43869
. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann auf verschiedene Methoden/Vorgehensweisen zurückgegriffen werden: neben Messungen, Begehungen, Befragung der Beschäftigten, Auswertung von Literatur usw. könnte dabei auch eine Risikoanalyse erfolgen. Es besteht aber keine gesetzliche Pflicht zur Anwendung einer formalisierten Risikoanalyse bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.Weitere Informationen zur Durchführung ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 6662
erhalten, b) zur Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf Aufforderung eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit einen dieser Träger oder eine andere Stelle aufsuchen, c) auf Kosten eines Unfallversicherungsträgers an vorbeugenden Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten- Verordnung teilnehmen Nach § 1 DGUV Vorschrift 1 ...
Stand: 10.03.2015
Dialog: 23301
kann das berufsgenossenschaftlichen Regelwerk herangezogen werden, wie z. B. die DGUV Vorschrift 21 (bisher: BGV C 5) "Abwassertechnische Anlagen" und die DGUV Regel 103-003 (bisher: BGR 126) "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen".Zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bieten die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (https://www.dguv.de) tätigkeitsorientierte Verfahren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 5602
In der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss u.a. das "Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung" festgehalten werden (§ 6 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sofern man hierzu Rechtsquellen heranzieht, ist es sinnvoll, diese kurz anzugeben. Dies erleichtert die Arbeit bei zukünftigen Überarbeitungen der Gefährdungsbeurteilung und lässt für jedermann die Beurteilungsgrundlage erkennen. Zumindest ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 12013
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seine Verordnungen wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung sind die rechtliche Grundlage für eine Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.Hier werden im Folgenden weitere Passagen aus dem Arbeitsschutzgesetz wiedergegeben, da aus ihnen die Verpflichtungzum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren (§ 4 ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42905
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18511
Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 Arbeitsschutzgesetz. Nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtl ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4126
Die Rechtsgrundlage zur Berücksichtigung der psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung finden sich im § 5 Arbeitsschutzgesetz. Danach kann sich eine Gefährdung u. a. durch psychische Belastungen bei der Arbeit ergeben. Die Beurteilung hat tätigkeitsbezogen zu erfolgen, wobei bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25424
Nein, denn die Gefährdungsbeurteilung ist eine gesetzlich geforderte grundsätzliche Aufgabe. Sie ergibt sich allgemein aus § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und wird in vielen Verordnungen präzisiert, beispielsweise im § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Ein Ausnahmetatbestand, dass aufgrund guter Unfallstatistiken auf die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 01.07.2024
Dialog: 17616
haben. Anhaltspunkte hierfür sind z. B.:Erkenntnisse aus Arbeitsunfällen,Auftreten von Berufskrankheiten,hohe Fehlzeiten aufgrund arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen,Anschaffung neuer Maschinen und Geräte,Einführung neuer Arbeitsstoffe,Umgestaltung von Arbeits- und Verkehrsbereichen, Änderungen der Arbeitsorganisation und des Arbeitsablaufs,neue Informationen zum Arbeits ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44025
Gemäß Begriffsbestimmungen Abschnitt 2.7 der DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume; Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen" gilt:"Freimessen ist das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehalts mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo oder engen Raum ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht.Beim Freimessen handelt ...
Stand: 04.08.2022
Dialog: 10552
im Rahmen regulärer Dienst- oder Schichtbesprechungen.Hinweis: Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, in dem kontrolliert werden muss ob die Maßnahmen wirksam sind, dies hängt von der getroffenen Maßnahme ab und sollte bei deren Festlegung bzw. Auswahl der Maßnahme zu Anfang festgelegt werden. ...
Stand: 07.11.2019
Dialog: 42914
Die Form einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgegeben. Es ist nur erforderlich, alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz hat der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wenn er sich Kapitel "zuliefern" läßt, hat er die Möglichkeit zu bestimmen, wie gearbeitet werden soll. Nur in Bezug auf die Fachkraft ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25348
eine "Prüfung nach UVV" an. Es handelt sich dabei um sehr alte Prüfgrundsätze, die die aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, da z.B. weder die Prüfung der gesetzlich geforderten Rückhaltesysteme noch die Prüfung der Abgaswerte enthalten sind.Für Gefährdungsbeurteilungen nach der Gefahrstoffverordnung ist die TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten nach Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 6429
der Betriebsrat gemäß § 80 Betriebsverfassungsgesetz Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern. Unter § 89 BetrVG Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz ist zudem folgendes geregelt:"(1) Der Betriebsrat hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb sowie über den betrieblichen Umweltschutz durchgeführt werden. Er hat bei der Bekämpfung von Unfall ...
Stand: 20.09.2022
Dialog: 11207
ehrenamtlich Tätige besteht bereits gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Unfälle im Rahmen ihres Engagements. Für einen anderen Teil der ehrenamtlich Tätigen bietet z. B. die VBG eine freiwillige Versicherung an. Ob Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht und welche Vorschriften der Unfallversicherungsträger dann zu beachten sind, sollten Sie ggf. im direkten Kontakt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 16084
in folgenden Schritten: 1. Planung und Vorbereitung 2. Erfassung der psychischen Belastungen 3. Datenauswertung und -rückmeldung 4. Ableitung von Maßnahmen 5. Umsetzung der Maßnahmen 6. Wirksamkeitskontrolle. Eine gute Hilfe zur Implementierung finden Sie in dem IAG Report 1/2013 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen - Tipps zum Einstieg ...
Stand: 27.08.2019
Dialog: 21670