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Eine Gefährdungsbeurteilung ohne Berücksichtigung der psychischen Belastung ist unvollständig. Eine unvollständige Gefährdungsbeurteilung ist nach verschiedenen Rechtsverordnungen eine Ordnungswidrigkeit und Bußgeld bewehrt (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitsstättenverordnung, § 22 Abs. 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung, jeweils in Verbindung mit den §§ 18, 19, 25 Arbeitsschutzgesetz). ...
Stand: 05.11.2019
Dialog: 42907
Ja, Gefährdungen durch psychische Belastungen können via Mitarbeiterbefragung online erhoben werden. Die Ergebnisse und Folgeschritte sowie Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhinderung oder Vermeidung der potenziellen Gefahren sind zudem nachvollziehbar zu dokumentieren.Die Gefährdungsbeurteilung wird als kontinuierlicher und lebender Prozess verstanden und beinhaltet alle Gefährdungen ...
Stand: 16.12.2019
Dialog: 42976
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sieht in § 5 ArbSchG vor, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen hat. Er soll mögliche Gefahren ermitteln und daraufhin geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Diese Vorschrift dient vor allem dem Schutz des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz. Nimmt der Arbeitgeber diese nicht vor, bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer einem potentiell höheren ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 42625
Rechtsgrundlage für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und sind die dazu erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. die Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Danach hat der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.Entsprechend § 6 ArbSchG muss ...
Stand: 12.03.2021
Dialog: 14594
Im Handlungsleitfaden der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz wird zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung folgendes ausgeführt:" Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben? Dies ist notwendig, wenn Gefährdungen bisher nicht erkannt wurden oder sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit verändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 16667
, hat der Unternehmer nach DGUV Vorschrift 1 § 3 Abs. 1 durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sindNach hiesiger Auffassung muss der Arbeitgeber keine Gefährdungsbeurteilung für die psychische Belastung des Betriebsrates erstellen ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 25946
Eine besondere Qualifikation für externe Dienstleister ist im Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG nicht definiert.Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für eine qualitativ einwandfreie Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Die Vergabe nach außen ist ein rein privatrechtliches Verhältnis und kann prinzipiell an jeden erfolgen. Die Aufsichtsbehörden werden allerdings die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 02.02.2023
Dialog: 2691
Das Arbeitsschutzgesetz im Allgemeinen und die Betriebssicherheitsverordnung im Speziellen fordern vom Arbeitgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Instrument, um systematisch die möglichen Gefahren, die mit der Benutzung z. B. eines Arbeitsmittels einhergehen, zu betrachten und angemessene, dem Stand der Technik unter Berücksichtigung ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 6180
Die Verpflichtung für einen Arbeitgeber, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung usw.Gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen ...
Stand: 02.02.2019
Dialog: 4629
Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Eine Rechtsverordnung, mit der konkrete Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gestellt werden, ist in Deutschland nicht erlassen. Wie in den "Gemeinsame Grundsätze zur Erstellung von Handlungshilfen" beschrieben, hat der Gesetzgeber bewusst den Betrieben einen breiten Spielraum für die Gefährdungsbeurteilung gelassen. Die Handlungshilfe wurde daher im Bundesarbeitsblatt ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 1179
Nein, die Dokumentation des Ergebnisses der Überprüfung im ASA-Protokoll ist allein nicht ausreichend und ist lediglich als Dokumentation im ASA zu betrachten.Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss u. a. das Ergebnis der Überprüfung (Wirksamkeitskontrolle der Maßnahmen) beinhalten.Ergibt die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, dass keine ...
Stand: 04.03.2025
Dialog: 44080
Es ist durchaus möglich für die Tätigkeit als Haustechniker eine einzige Gefährdungsbeurteilung zu machen. Grundgedanke des § 5 Arbeitsschutzgesetz ist es ja, alle Gefährdungen, die auf den Arbeitnehmer einwirken, zu erfassen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundstruktur einer Gefährdungsbeurteilung wäre dann "Tätigkeit als Haustechniker", Gefährdungen ergäben sich aus z. B ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 18166
- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,5.unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,6.psychische Belastungen bei der Arbeit."Die Gefährdungsbeurteilung wird tätigkeitsbezogen und nicht personenbezogen durchgeführt. Der einzelne Beschäftigte wird in der Gefährdungsbeurteilung nicht aufgeführt, somit wird die Anonymität der Beschäftigten gewahrt.Umfangreiche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 43035
wurden, aber auch der Betriebsrat und Beschäftigte, soweit sie zur Wahrnehmung ihrer Pflichten Einblick in die Dokumentation nehmen müssen.Unterweisungen der Beschäftigten sind in der Sprache vorzunehmen, die verstanden wird.Ein weiterer Aspekt ist allerdings das Recht der Aufsichtsbehörden, Einblick in die Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nehmen zu können. Hier greift § 23 ...
Stand: 28.11.2022
Dialog: 6644
Wie von Ihnen beschrieben, sind Sie beim Unternehmer selbst angestellt. Es besteht das im Arbeitsschutzgesetz beschriebene "Arbeitgeber-Beschäftigtenverhältnis". Insofern muss eine Gefährdungsbeurteilung auch für die Tätigkeiten der interne SiFa erstellt werden (vergl. § 5 Arbeitsschutzgesetz). Vorschriften, die die SiFa aufgrund ihrer besonderen Fachkenntnisse hier ausnehmen, existieren ...
Stand: 02.02.2015
Dialog: 19402
Die Anforderungen an die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung werden in § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. So muss der Arbeitgeber über die nach Art der Tätigkeit und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen• das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung,• die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und• das Ergebnis ihrer ...
Stand: 19.02.2024
Dialog: 43903
, bestehen – grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften."Zu der Gefährdungsbeurteilung ist in § 3 Absatz 1 folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen entsprechend § 5 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz zu ermitteln, welche Maßnahmen nach § 2 Absatz 1 erforderlich sind."In der DGUV Regel 100-001 ist unter dem Punkt ...
Stand: 13.03.2019
Dialog: 42628
, der Arbeitsorganisation, der Aufgabengestaltung und den sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz ergeben, sind an jedem Arbeitsplatz anzutreffen und müssen daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erhoben und beurteilt werden. Entspricht das Ausmaß der Belastungen nicht den individuellen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten so sind sie – einschließlich der physischen Belastungen – durch verhältnis ...
Stand: 14.05.2019
Dialog: 13827